nachträgliche Dränage
BAU-Forum: Neubau

nachträgliche Dränage

Folgender Sachverhalt:
Wir haben einen Neubau erworben, der allerdings ca. 2 Jahre leerstand. Das Haus ist auf einer Bodenplatte ohne Keller errichtet, der Boden ist verdichteter Lehmboden. Zudem steht das Haus an einem kleinen Hang. Erst jetzt wird vom Bauträger eine Dränage verlegt. Ist das nicht schon zu spät? Ich meine, das Haus steht bei starkem Regen ständig im Wasser. Nach zwei Jahren sind da doch bestimmt schon Feuchtigkeitsschäden vorhanden.
  • Name:
  • Jutta
  1. Ääääääähhhhhhhhhhhh ...

    Werter Fragestellerin
    Moment mal.
    Sie haben das Gebäude erworben, ohne mögliche Mängel geprüft zu haben?
    Na gut, ist ja nun wohl so.
    Also

    1) Lehmboden ist nicht verdichtungsfähig!

    2) Welchen Zweck soll die Dränung haben? Vorsorge oder Erreichen eines der Abdichtung entsprechenden Lastfalls?

    3) Ein bestehendes Haus nachträglich für eine Dränung wieder freischachten ist gerade bei Hanglagen nicht unbedingt ganz ohne. Schlimmstenfalls droht ein Grundbruch.
    Schnellstens einen Baufachmann ran holen, der die evtl. Mängel feststellt, die Art und Güte der Abdichtung prüft und die Schachtarbeiten beurteilt.

  2. Drainage

    Danke für die Antwort.
    Wir haben das Haus schon auf Mängel geprüft. Die Drainage war aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertig und wurde uns vom Bauträger quasi als "die brauchen sie nicht bekommen sie aber gratis  -  sosind wir" verkauft. Wegen anderer Mängel haben wir dann aber einen Gutachter beauftragt, der empfand die Drainage als höchst zweifelhaft (30 cm tief, Drainage mit Kokos) und beaufsichtigt jetzt auch die verbesserte Umsetzung durch den Bauträger. Was uns dieser Gutachter aber auch nicht beantworten konnte: Muss nicht der Bauträger bei vorliegen von Lehmboden und abschüssigem Boden zum Haus hin (Hang ist übertrieben), bereits bei der Erstellung des Hauses geeignete Maßnahmen treffen, statt einfach das Fundament in diese Noppenplane zu packen? Jedenfalls haben wir erst jetzt erfahren, dass das Haus während des Leerstandes manchmal weit über das Fundament hinaus im Wasser stand (und da ist Porenbeton verbaut). Aktuelle Feuchtigkeitsmessungen sind zwar im Grünen Bereich, aber wer weiß was da schon in der Wand steckt. Die eigentliche Frage ist also ob die Handlung des Bauträger nicht schon in der Planung fahrlässig war?
  3. Aaaaahhhhaaaaa ...

    Also. Der Bt muss das Haus vor dem zu erwartenden Wasseranfall (Lastfall) schützen. Wie er das macht, ist seine Sache, da er ja Bauherr ist.
    Aber fachgerecht muss es sein, egal was gemacht wird.
    Für Drainagen gibt's eine DINAbk. (Nummer habe ich grad nicht parat). Die schreibt vor, Filtervlies (nix Kokos), Kiespackung, Rohr, Drainmatte am Haus usw.
    Alos, Ihren Fachmann nochmal ran und den die Abdichtung und die Dränung beurteilen lassen.
    Eins ist sicher. Ostern war schon und Weihnachten ist noch lange hin. Von daher ist für Geschenke im Augenblick Saure-Gurken-Zeit.
    Ihr Bauträger schenkt Ihnen nichts, der bindet Ihnen gerade einen ausgewachsenen Grizzly auf.
    Aber bitte das Wort fahrlässig ganz vorsichtig verwenden.
  4. Haus ohne Keller

    Lässt den Beitrag doch mal genauer. Das Haus ist nicht Unterkellert, demnach zieht da wohl keine DINAbk..
    Für etwas das nicht berechnet wurde kann man doch auch keine Neuverlegung verlangen. Normal ist eine Drainage am Haus ohne Keller unnötig, wenn man, wie üblich, das Gefälle vom Haus wegführt.
    Gruß Jenson
  5. Dränage nach DIN

    Ob mit oder ohne Keller. Eine Dränage ist grundsätzlich nach DINAbk. 4095 auszubilden. Da ja offensichtlich Gefälle zum Haus besteht, zudem noch aus Lehmboden macht die Dränage schon Sinn und dürfte ob der geschilderten Verhältnisse auch erforderlich sein. Somit muss diese bei Vorliegen eines Mangels auch nachgebessert werden.
    Ob Schäden durch die damaligen Wasserstände entstanden sind, kann nur Ihr örtlicher Gutachter feststellen.

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