Sicherheitseinbehalt statt Vertragserfüllungsbürgschaft: Was ist sicherer im Bauvertrag?
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Sicherheitseinbehalt statt Vertragserfüllungsbürgschaft: Was ist sicherer im Bauvertrag?

bin langsam völlig verwirrt. Überall steht, man soll auf eine Vertragserfüllungsbürgschaft bestehen. Jetzt habe ich gelesen, dass ein Sicherheitseinbehalt die Vertragserfüllungsbürgschaft ersetzen kann.
Zur weiteren Info: Generalunternehmervertrag mit kleinerer Baufirma aus Brandenburg (arbeitet u.a. auch mit Subunternehmern), Bau wird von Architekt überwacht, VOB im Rang danach BGBAbk., Bauzeitenplan + Fertigstellungstermin, Vertragsstrafe 0,3 % max. 5 % der Auftragssumme, Festpreis, Abschlagszahlungen entsprechend Leistungsstand mit 5 % Sicherheitseinbehalt. Zahlung Schlussrechnung nach mängelfreier Abnahme, Prüfung der Rechnung, Vorlage einer Gewährleistungsbürgschaft, AGAbk. berechtigt zur Sicherstellung seiner Gewährleistungsansprüche 5 % Sicherheitseinbehalt der Gesamtabrechnungssumme, Ablösung durch Vorlage einer Gewährleistungsbürgschaft (Gewährleistungszeit 5 Jahre).
Soll der 5 % Sicherheitseinbehalt von den Abschlagszahlungen nur die Mängel absichern oder kann man das so verstehen, dass von jeder Abschlagszahlung 5 % einbehalten werden und zusätzlich von der Gesamtsabrechnungssumme am Schluss 5 % für die Gewährleistungszeit?
Wenn Vertragserfüllungsbürgschaft, dann 5 % oder mehr? Wird diese nach Vertragserfüllung, also nach mängelfreier Abnahme zurückgegeben?
Kann jemand etwas Licht in die Dunkelheit bringen?
Danke Sabine
  • Name:
  • Gamradt
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Bei Unsicherheiten bezüglich der Bonität der Baufirma ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft tendenziell sicherer als ein Sicherheitseinbehalt.

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    Ich verstehe Ihre Verwirrung. Sowohl der Sicherheitseinbehalt als auch die Vertragserfüllungsbürgschaft dienen der Absicherung Ihrer Ansprüche als Bauherr, falls der Auftragnehmer (z.B. die Baufirma) seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.

    Sicherheitseinbehalt: Hier behalten Sie als Auftraggeber einen Teil der Abschlagszahlungen ein (meist 5-10 % der Bruttoauftragssumme). Dieser Betrag dient als Sicherheit für die Beseitigung eventueller Mängel oder die Fertigstellung des Bauvorhabens.

    Vertragserfüllungsbürgschaft: Hier stellt eine Bank oder Versicherung eine Bürgschaft für den Auftragnehmer aus. Im Falle einer Nichterfüllung durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber die Bürgschaftssumme von der Bank/Versicherung einfordern.

    🔴 Gefahr: Ein Sicherheitseinbehalt kann bei Insolvenz des Auftragnehmers in die Insolvenzmasse fallen. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft ist in diesem Fall sicherer, da sie eine unabhängige Zahlungsverpflichtung darstellt.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Baurecht beraten, um die für Ihren individuellen Fall beste Absicherungsform zu wählen. Berücksichtigen Sie dabei die Bonität der Baufirma und die Höhe der Auftragssumme.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Sicherheitseinbehalt
    Einbehalt eines Teils der Abschlagszahlungen durch den Auftraggeber als Sicherheit für die Vertragserfüllung des Auftragnehmers.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistungseinbehalt, Bürgschaft, Mängelhaftung.
    Vertragserfüllungsbürgschaft
    Bürgschaft einer Bank oder Versicherung, die die Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber absichert.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistungsbürgschaft, Bausicherheit, Avalkredit.
    Bauvertrag
    Vertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmen über die Errichtung eines Bauwerks.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB/B, BGBAbk..
    Gewährleistung
    Gesetzliche oder vertragliche Haftung des Auftragnehmers für Mängel am Bauwerk.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Verjährung, Nachbesserung.
    Abschlagszahlung
    Zahlung des Auftraggebers an den Auftragnehmer für bereits erbrachte Leistungen.
    Verwandte Begriffe: Vorauszahlung, Schlusszahlung, Rechnungsprüfung.
    Mängel
    Abweichung des Bauwerks von den vertraglich vereinbarten Eigenschaften.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Rechtsmangel, Baumangel.
    Insolvenz
    Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens.
    Verwandte Begriffe: Konkurs, Insolvenzverfahren, Gläubiger.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Sicherheitseinbehalt im Bauvertrag?
      Ein Sicherheitseinbehalt ist ein Betrag, den der Auftraggeber von den Abschlagszahlungen einbehält, um sich gegen Mängel oder Nichterfüllung des Auftragnehmers abzusichern. Dieser Betrag wird nach Abnahme und Beseitigung aller Mängel an den Auftragnehmer ausgezahlt.
    2. Was ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft?
      Eine Vertragserfüllungsbürgschaft ist eine Bürgschaft, die von einer Bank oder Versicherung zugunsten des Auftraggebers ausgestellt wird. Sie sichert die Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers ab. Im Falle einer Nichterfüllung kann der Auftraggeber die Bürgschaftssumme einfordern.
    3. Welche Form der Sicherheit ist für mich besser geeignet?
      Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Bonität des Auftragnehmers, der Höhe der Auftragssumme und Ihren individuellen Präferenzen. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft bietet in der Regel eine höhere Sicherheit, ist aber auch mit Kosten für den Auftragnehmer verbunden.
    4. Was passiert mit dem Sicherheitseinbehalt bei Insolvenz des Auftragnehmers?
      Im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers fällt der Sicherheitseinbehalt in die Insolvenzmasse und steht somit den Gläubigern des Auftragnehmers zur Verfügung. Die Chancen, den Sicherheitseinbehalt zurückzuerhalten, sind in diesem Fall gering.
    5. Wie hoch sollte der Sicherheitseinbehalt sein?
      Die Höhe des Sicherheitseinbehalts wird im Bauvertrag vereinbart. Üblich sind 5-10 % der Bruttoauftragssumme. Die genaue Höhe sollte unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs des Bauvorhabens festgelegt werden.
    6. Wann wird der Sicherheitseinbehalt ausgezahlt?
      Der Sicherheitseinbehalt wird in der Regel nach Abnahme des Bauvorhabens und Beseitigung aller Mängel an den Auftragnehmer ausgezahlt. Die genauen Bedingungen für die Auszahlung werden im Bauvertrag festgelegt.
    7. Was passiert, wenn der Auftragnehmer Mängel nicht beseitigt?
      Wenn der Auftragnehmer Mängel nicht beseitigt, kann der Auftraggeber die Mängelbeseitigung auf Kosten des Auftragnehmers durchführen lassen oder den Sicherheitseinbehalt zur Deckung der Kosten verwenden.
    8. Kann ich auf eine Sicherheit verzichten?
      Grundsätzlich können Sie auf eine Sicherheit verzichten. Dies ist jedoch mit einem höheren Risiko verbunden, da Sie im Falle einer Nichterfüllung oder Mängeln des Auftragnehmers Ihre Ansprüche möglicherweise nicht durchsetzen können.

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  2. Sicherheitseinbehalt: Anspruch auf Vergütung nach mängelfreier Abnahme

    Nach mängelfreier Abnahme
    hat der Unternehmer Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung. Die bis dahin einbehaltenen 5 % Beträge stehen ihm dann zu. In Ihren Fall würden diese jedoch als 5 %-ige Absicherung der Gewährleistungsansprüche für 5 Jahre einbehalten, es sei denn Unternehmer legt Gewährleistungsbürgschaft in gleicher Höhe vor.
    Die Vertragserfüllungsbürgschaft können Sie getrost vergessen, denn mit welchem Recht wollen Sie diese im Nachhinein fordern?
    Die Verträge sind abgeschlossen, Vertragserfüllungsbürgschaft wurde nicht vereinbart.
    • Name:
    • M.P.
  3. Sicherheitseinbehalt: Teilerstattung der Vertragserfüllungsbürgschaft

    Sicherheitseinbehalt
    Tut mir leid, dass Sie langsam verwirrt sind. Klarheit über Ihr Vertragswerk sollte eigentlich Ihr Architekt schaffen, wie schon mal geschrieben, ist er Ihr Vertragspartner, und nicht der des Generalunternehmer's.
    Der Sicherheitseinbehalt ersetzt nur teilweise die Vertragserfüllungsbürgschaft. Beispiel hierzu: Generalunternehmer-Leistung 150.000,- €. 5 % Vertragserfüllungsbürgschaft= 7500,- €. Abschlagszahlungen nach Baufortschritt. 1. Abschlagsrechnung (sehr beliebt, Baustelleneinrichtung +Sohlplatte) =25.000,- €.
    5 % Sicherheitseinbehalt = 1.250,- €, Zahlung =23.750,- €.
    2. Abschlagsrechnung (EGAbk.-Rohbau +Decke) =60.000,- €.
    Minus 1. Abschlagsrechnung=25.000,- € ergibt 35.000,- €. Davon 5 % Sicherheitseinbehalt=1750,- €.
    Nun legt Ihr Generalunternehmer die Flügel an, sprich er ist Pleite. Was haben Sie nun an Sicherheit 3.000,- € statt 7.500,- €.
    Nun kommt Neu-Generalunternehmer xxx, möglicherweise auch mit Hilfe des Insolvenzverwalters, ins Spiel. Und er bescheinigt Ihnen der Kaufpreis sei in etwa realistisch, doch die bisherige Leistung, wohl wollend betrachtet, sei bestenfalls 53.000,- € Wert. Macht für Sie unter dem Strich ein Minus von 4.000,- €.
    Fazit: Mit zunehmenden Baufortschritt ersetzt der Sicherheitseinbehalt die Vertragserfüllungsbürgschaft, kommt es zu einem vorzeitigen Bauabbruch (dazu dient die Bürgschaft) nützt Ihnen der Sicherheitseinbehalt nur bedingt.
    Ob Sie allerdings überhaupt noch etwas vereinbaren können, siehe Beitrag von Hr. Peters.
  4. Lob für Erklärung zum Sicherheitseinbehalt im Bauvertrag

    das nenn ich mal eine Erklärung
    alle Achtung jens-Peter.
    ps: wollte übrigens mal eine Frage per E-Mail stellen  -  kam aber als unzustellbar zurück?
    MfG
    jens
  5. E-Mail-Kontakt: Rückmeldung zum Bau-Forum

    E-Mail
    @Hallo Jens,
    verstehe ich nicht. Habe schon diverse E-Mails hier aus dem Forum erhalten. Danke für die Blumen.
  6. Zahlungsplan vs. erbrachte Leistung: Risiken im Bauvertrag

    Sowas kommt von sowas ...
    sprach mein Großmütterlein immer
    Wenn man Zahlungen nach Zahlungsplan und nicht nach erbrachter Masse * EP macht, zahlt man bis kurz vor Ende mehr als auf der Baustelle steht.
    Aber solange die Leute die Verträge so unterschreiben, selbst schuld.
  7. Vertragserfüllungsbürgschaft: Umfassender Schutz im Bauvertrag

    Vertragserfüllungsbürgschaft ist vorzuziehen
    Die Vertragserfüllungsbürgschaft leistet weit mehr als ein Sicherheitseinbehalt. Hierzu sollte sie sich auf sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag erstrecken.
    Verträge der öffentlichen Hand (EFB Formulare) formulieren dies so. Wir haben in unserem Falle erfolgreich diese Bürgschaft verwendet, um uns vom Bürgen die verwirkte Vertragsstrafe in Höhe von 10 %, welche der insolvente Unternehmer nicht mehr zahlen konnte, zu hohlen. Mit einem Sicherheitseinbehalt geht das so kaum, man hat maximal den anteiligen Betrag zurückgehalten. Genauso kann man die Bürgschaft für Schäden am nachbarlichen Grundstück nutzen, welche der AN angerichtet hat usw.
    Wenn der Generalunternehmer sagt, dass Ihm die Kosten zu hoch sind, ist er ohnehin der Falsche (und vielleicht bald pleite). Auf eine solche Bürgschaft würde ich nur dann verzichten, wenn ich die Firma sehr gut kenne! Die Höhe ist Verhandlungssache. 100 % sind wohl nur mit SGWN u. dgl. drin. Mindesthöhe sind aus meiner Sicht 10 %.
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitseinbehalt vs. Vertragserfüllungsbürgschaft im Bauvertrag

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion beleuchtet die Vor- und Nachteile von Sicherheitseinbehalt und Vertragserfüllungsbürgschaft im Bauvertrag. Ein Sicherheitseinbehalt dient primär der Absicherung von Gewährleistungsansprüchen, während eine Vertragserfüllungsbürgschaft umfassenderen Schutz bietet. Die Wahl des Instruments hängt von den individuellen Umständen und der Risikobereitschaft des Bauherrn ab. Architekten spielen eine Schlüsselrolle bei der Klärung vertraglicher Details.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Sicherheitseinbehalt: Teilerstattung der Vertragserfüllungsbürgschaft erwähnt, ersetzt der Sicherheitseinbehalt die Vertragserfüllungsbürgschaft nur teilweise. Bauherren sollten sich der Unterschiede bewusst sein.

    ✅ Zusatzinfo: Nach mängelfreier Abnahme hat der Unternehmer Anspruch auf die volle Vergütung, wie im Beitrag Sicherheitseinbehalt: Anspruch auf Vergütung nach mängelfreier Abnahme erläutert. Der Sicherheitseinbehalt wird dann zur Absicherung der Gewährleistungsansprüche verwendet.

    🔴 Kritisch/Risiko: Der Beitrag Zahlungsplan vs. erbrachte Leistung: Risiken im Bauvertrag warnt davor, Zahlungen ausschließlich nach Zahlungsplan und nicht nach erbrachter Leistung zu leisten, da dies zu Überzahlungen führen kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich von ihrem Architekten umfassend beraten lassen und die Vor- und Nachteile von Sicherheitseinbehalt und Vertragserfüllungsbürgschaft sorgfältig abwägen. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft bietet oft einen umfassenderen Schutz, wie im Beitrag Vertragserfüllungsbürgschaft: Umfassender Schutz im Bauvertrag hervorgehoben wird.

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