Hallo,
wir liegen mit unserem Grundstück 40 cm unter dem des Nachbarn. Diesen Umstand hat uns unser Bauträger erst verraten, als der Grubenaushub von eben dieser Kante entfernt wurde, es ist weder im Vertrag noch in der Baubeschreibung oder im Bauantrag enthalten. Jetzt will der Bauträger die Kosten für eine Abstützmauer (Anschüttung geht nicht, da das Haus nur 3-4 m von der Grenze steht) auf uns abwälzen, weil er meint, dass das zum Gartenausbau gehört. Es handelt sich um ein Bauträgerhaus dessen Kaufpreis alle Bau- und Nebenkosten (Baukosten, Nebenkosten) und das Grundstück beinhaltet. Da dürfte es doch Sache des Bauträgers sein, oder?
Vielen Dank für die Antwort.
Lösung für Niveauunterschied zum Nachbarn Bauträgersache?
BAU-Forum: Neubau
Lösung für Niveauunterschied zum Nachbarn Bauträgersache?
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Wenn ein Hausbau so anfängt ...
endet er meistens nicht gut. Ihrem Bauträger dürfte die Höhenlage des Grundstücks bereits vor Vertragsabschluss bekannt gewesen sein. Insofern hätte er Sie auf besondere, damit verbundene Kosten, bereits im Vorfeld des Erwerbs aufmerksam machen müssen. Inwieweit jetzt notwendige Stützmauern von Ihnen selber oder vom Bauträger kostenmäßig zu tragen sind, ist aus technischer Sicht nicht zu beurteilen. Ziehen Sie unbedingt einen Anwalt zu Rate. -
Zum Vertrag
gehörten sicher Bauzeichnungen und eine Baubeschreibung. Die von Ihnen verwendete Formulierung " ... der Kaufpreis enthält ALLE Bau- und Nebenkosten (Baukosten, Nebenkosten)" wird m.E. dort sicher nicht zu finden sein. Welche Leistungen hat der Bauträger für den Bereich "Außenanlagen" vertraglich zugesichert? Also: Pläne und Baubeschreibugn prüfen und Rat beim Anwalt einholen. -
sh. BGH-Urteil
Hallo,
"Der mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Bauwerks beauftragte Unternehmer ist verpflichtet, die nach Sachlage notwendigen Informationen einzuholen, um eine ordnungsgemäße Entwässerung zu gewährleisten. "
BGH, Urteil vom 10. Mai 2001 - VII ZR 248/00 - OLG Frankfurt, LG Frankfurt
Mit freundlichen Grüßen -
mal halblang
wir kennen doch gar nicht die vertraglichen Grundlagen - und - zum kauf gehörten sicherlich alle notwendigen Zeichnungen und der Lageplan mit den vorhandenen höhen. wenn es sich vertraglich so darstellt wie ich es vermute - gehört es sicher zu den Außenanlagen. (die bt sind doch nicht alle doof) es gehört meines Erachtens auch dazu sich selbst vor so einem gravierendem entschluss - sich Haus und Grundstück zu kaufen - ausreichend zu informieren - und - sich extern beraten zu lassen - und - (im besten fall) eine externe Bauüberwachung zu holen. das gekrähe hinterher ist immer das selbe - und - schuld sind immer die anderen. sorry - diese aussagen auch ohne den tatsächlichen sachstand zu kennen! (nur Ahnung)
nichts für ungut
MfG
jens -
Anschüttung
Wieso geht eine Anschüttung von 40 cm nicht? Das Gelände hatte doch vor dem Bau der Häuser auch keine Stützmauern? Bei 3-4 m Grenzabstand lässt sich das fast unmerklich hinziehen, alternativ können die 40 cm innerhalb eines schmalen Beets bewältigt werden. Machen muss es der, der für die Außenanlagen zuständig ist. -
Danke für die Antworten
aber leider ist es wirklich so. Der Unterschied war vor Baubeginn nicht erkennbar, da auf der Grenze ein Erdhügel lag (alter Aushub vom Nachbarn), aus den Zeichnungen sind Höhenunterschiede nicht ersichtlich und der Vertragstext lautet Original wie oben beschrieben. Zu den Außenanlagen steht in der Baubeschreibung nur, dass die Pflasterarbeiten für Wege und Terrasse mit im Preis sind. -
sorry onno
wichtig ist nicht was du auf dem Grundstück sehen konntest - sondern was auf den Plänen für ein nivelement eingetragen ist.
das der Aushub da mal irgendwann wegkommt - sollte jedem klar sein. wenn ich vom planlesen keine Ahnung habe - aber gerne zig tausend € investieren möchte - gehe ich mit dem plan vor Unterschrift zu jemanden der das kann. da führt vernünftiger weise nichts dran vorbei.
MfG
jens -
Hahaa ... reingefallen ...
Ich kann die Leier nicht mehr hören/lesen. Der Bauherr ist mal wieder schuld weil er einen billigen Generalunternehmer beauftragt hat. Mit Architekt/Kampa-Haus/Externer Bauüberwachung wär das nicht passiert ... blabla. Damit ist dem Mann nicht geholfen!
Ich Stelle mal die Frage, warum liegt denn das Nachbargrundstück höher? Wenn der Nachbar aufgeschüttet hat, müsste er nämlich die Abstützung in Form von L-Steinen o.ä. vornehmen. -
Einfache Lösung
Die Antwort von Herrn Stubenrauch war doch korrekt.
Bei 40 cm würde ich auch abböschen und keine Winkelsteine setzen.
Gruß Christian
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