Lösung für Niveauunterschied zum Nachbarn Bauträgersache?
BAU-Forum: Neubau

Lösung für Niveauunterschied zum Nachbarn Bauträgersache?

Hallo,
wir liegen mit unserem Grundstück 40 cm unter dem des Nachbarn. Diesen Umstand hat uns unser Bauträger erst verraten, als der Grubenaushub von eben dieser Kante entfernt wurde, es ist weder im Vertrag noch in der Baubeschreibung oder im Bauantrag enthalten. Jetzt will der Bauträger die Kosten für eine Abstützmauer (Anschüttung geht nicht, da das Haus nur 3-4 m von der Grenze steht) auf uns abwälzen, weil er meint, dass das zum Gartenausbau gehört. Es handelt sich um ein Bauträgerhaus dessen Kaufpreis alle Bau- und Nebenkosten (Baukosten, Nebenkosten) und das Grundstück beinhaltet. Da dürfte es doch Sache des Bauträgers sein, oder?
Vielen Dank für die Antwort.
  • Name:
  • onno
  1. Wenn ein Hausbau so anfängt ...

    endet er meistens nicht gut. Ihrem Bauträger dürfte die Höhenlage des Grundstücks bereits vor Vertragsabschluss bekannt gewesen sein. Insofern hätte er Sie auf besondere, damit verbundene Kosten, bereits im Vorfeld des Erwerbs aufmerksam machen müssen. Inwieweit jetzt notwendige Stützmauern von Ihnen selber oder vom Bauträger kostenmäßig zu tragen sind, ist aus technischer Sicht nicht zu beurteilen. Ziehen Sie unbedingt einen Anwalt zu Rate.
  2. Zum Vertrag

    gehörten sicher Bauzeichnungen und eine Baubeschreibung. Die von Ihnen verwendete Formulierung " ... der Kaufpreis enthält ALLE Bau- und Nebenkosten (Baukosten, Nebenkosten)" wird m.E. dort sicher nicht zu finden sein. Welche Leistungen hat der Bauträger für den Bereich "Außenanlagen" vertraglich zugesichert? Also: Pläne und Baubeschreibugn prüfen und Rat beim Anwalt einholen.
    • Name:
    • M.P.
  3. sh. BGH-Urteil

    Hallo,
    "Der mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Bauwerks beauftragte Unternehmer ist verpflichtet, die nach Sachlage notwendigen Informationen einzuholen, um eine ordnungsgemäße Entwässerung zu gewährleisten. "
    BGH, Urteil vom 10. Mai 2001  -  VII ZR 248/00  -  OLG Frankfurt, LG Frankfurt
    Mit freundlichen Grüßen
  4. mal halblang

    wir kennen doch gar nicht die vertraglichen Grundlagen  -  und  -  zum kauf gehörten sicherlich alle notwendigen Zeichnungen und der Lageplan mit den vorhandenen höhen. wenn es sich vertraglich so darstellt wie ich es vermute  -  gehört es sicher zu den Außenanlagen. (die bt sind doch nicht alle doof) es gehört meines Erachtens auch dazu sich selbst vor so einem gravierendem entschluss  -  sich Haus und Grundstück zu kaufen  -  ausreichend zu informieren  -  und  -  sich extern beraten zu lassen  -  und  -  (im besten fall) eine externe Bauüberwachung zu holen. das gekrähe hinterher ist immer das selbe  -  und  -  schuld sind immer die anderen. sorry  -  diese aussagen auch ohne den tatsächlichen sachstand zu kennen! (nur Ahnung)
    nichts für ungut
    MfG
    jens
  5. Anschüttung

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Wieso geht eine Anschüttung von 40 cm nicht? Das Gelände hatte doch vor dem Bau der Häuser auch keine Stützmauern? Bei 3-4 m Grenzabstand lässt sich das fast unmerklich hinziehen, alternativ können die 40 cm innerhalb eines schmalen Beets bewältigt werden. Machen muss es der, der für die Außenanlagen zuständig ist.
  6. Danke für die Antworten

    aber leider ist es wirklich so. Der Unterschied war vor Baubeginn nicht erkennbar, da auf der Grenze ein Erdhügel lag (alter Aushub vom Nachbarn), aus den Zeichnungen sind Höhenunterschiede nicht ersichtlich und der Vertragstext lautet Original wie oben beschrieben. Zu den Außenanlagen steht in der Baubeschreibung nur, dass die Pflasterarbeiten für Wege und Terrasse mit im Preis sind.
    • Name:
    • onno
  7. sorry onno

    wichtig ist nicht was du auf dem Grundstück sehen konntest  -  sondern was auf den Plänen für ein nivelement eingetragen ist.
    das der Aushub da mal irgendwann wegkommt  -  sollte jedem klar sein. wenn ich vom planlesen keine Ahnung habe  -  aber gerne zig tausend € investieren möchte  -  gehe ich mit dem plan vor Unterschrift zu jemanden der das kann. da führt vernünftiger weise nichts dran vorbei.
    MfG
    jens
  8. Hahaa ... reingefallen ...

    Ich kann die Leier nicht mehr hören/lesen. Der Bauherr ist mal wieder schuld weil er einen billigen Generalunternehmer beauftragt hat. Mit Architekt/Kampa-Haus/Externer Bauüberwachung wär das nicht passiert ... blabla. Damit ist dem Mann nicht geholfen!
    Ich Stelle mal die Frage, warum liegt denn das Nachbargrundstück höher? Wenn der Nachbar aufgeschüttet hat, müsste er nämlich die Abstützung in Form von L-Steinen o.ä. vornehmen.
  9. Einfache Lösung

    Die Antwort von Herrn Stubenrauch war doch korrekt.
    Bei 40 cm würde ich auch abböschen und keine Winkelsteine setzen.
    Gruß Christian

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN