Bei unserer durch einen Bauträger erstellten Doppelhaushälfte liegt ein Deckenelement im Kinderzimmer des OGAbk. schief. (Es handelt sich um Betonfertigdecken, die Unterseite ist mit Spritzputz versehen).
Laut meiner Messung liegt es mit 1,1 cm Schieflage auf weniger als 2 m klar außerhalb der Toleranz. (nach DINAbk. 18202 - Toleranzen im Hochbau).
Meine Frage: In der nächsten Woche steht der Bau zur Übergabe an. Was kann ich nun gegenüber dem Bauträger beanspruchen. Eine Instandsetzung ist dürfte von der Sache her kaum möglich sein.
Also kann ich im Prinzip nur einen Preisnachlass fordern. Aber wie hoch kann ich diesen ansetzen?
Deckenelement liegt schief und außerhalb der Toleranz - was kann ich beanspruchen?
BAU-Forum: Neubau
Deckenelement liegt schief und außerhalb der Toleranz - was kann ich beanspruchen?
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Keine Instandsetzung Möglich - Warum?
Vor Abnahme ist haben Sie aber genau diese Möglichkeit. Technisch - Kein Problem. Finanziell - nicht Ihr Problem. Verhältnismäßigkeit - vor Abnahme - uninteressant.
Also wenn es Sie stark stört - dann Nachbesserung.
Wenn es kaum sichtbar ist - (wobei eine Kinderzimmerdecke in Ihrer Wertigkeit nicht gerade die Eingangshalle eines Erste Klassehotels ist) - dann wird auch nicht viel Nachlass rausspringen. Lässt sich grob alles Berechnen. Aber eben nicht aus der Entfernung - ohne Grundlagen.
Wer soll eigentlich zahlen?
Der Betonbauer (BU) oder der der die Decken verputzt hat?
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