Hallo Ihr lieben Fachleute,
haben ein Problem; sind stinksauer! Unser Bauträger hat - entgegen den Ausführungsplänen - unsere Bodentiefen Fenster im EGAbk. OHNE 15 cm Sockel erstellt. Praktisch auf Null runtergefahren. (Drei Fenster, zwei davon mit Terrasse eines giebelseitig dieses endet 2 cm über der Kiesschicht. Hier kommt ja wohl nur noch eine Minderung in Frage (leider!) aber wieviel. Könnt ihr helfen? Wie soll man denn sowas aufrechnen? Haben Angst, dass uns irgendwann mal das Wasser ins Haus laufen könnte! . Giebelseite = Wetterseite! . Bindiger Boden. Wir sind echt satt! Habt ihr einen Rat? Haben es im Übergabeprotokoll erstmal vorsichtshalber aufgeschrieben.
Vielen Dank für Euren Rat
Es grüßt Manuela aus Brandenburg
Bodentiefe Fenster ohne 15 cm Sockel
BAU-Forum: Neubau
Bodentiefe Fenster ohne 15 cm Sockel
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Erst mal prüfen
wo der Fehler entstanden ist. Terrasse bzw. Gelände zu hoch aufgefüllt? Bodentiefe Fenster liegen i.d.R. (wie es der Name aussagt) von innen gesehen auf dem Niveau des Fußbodens bzw. der Flügel liegt ca. 1-2 cm über Bodenbelag. Die 15 cm Schwelle ist also - wenn vorgesehen - außen zu berücksichtigen. Wenn zu hoch aufgefüllt wurde, lässt sich dieser Mangel ja auch jetzt noch beseitigen. Auffüllung abtragen auf geplantes Niveau und Abdichtung der 15 cm Schwelle nach DINAbk.. -
Hääääh!
Wieso Minderung? Denken Sie, wenn Sie eine Minderung erhalten, können Sie mit einem eventuellen Schadensfall besser leben? Warum haben Sie das erst bei der Abnahme bemängelt bzw. gerügt? Fordern Sie die Behebung des Mangels, in dem das Fenster ausgetauscht wird und gegen eine fachgerchte und mangelfreie Lösung ersetzt wird. Das dürfte Ihr gutes Recht sein! -
Angabe in den Plänen Roh- oder Fertigmaß?
Hallo Manuela,
erstmal eine Gegenfrage: In Deiner Frage erwähnst Du die Ausführungsplanung. Ist dort die Brüstungshöhe von 15,0 cm auf die Oberkante Fertigfußboden (OKFFAbk.) oder Oberkante Rohfußboden (OKRF) angegeben. Eventuell wäre die Ausführung dann in Ordnung, wenn das Maß von der Rohhöhe ausgeht.
Jetzt eine Antwort: Wenn es aber ein Fehler sein sollte und ein Rückbau / Herstellung der geforderten Leistung unangemessen ist, sollte der Kostenaufwand für die Herstellung der geforderten Leistung (Fensterausbau, aufmauern, abdichten, verputzen oder verblenden, Fensterneubau, Einbau der neuen Fenster, + das, was ich auf die Schnelle vergessen habe) als Grundlage dienen, diesen Wert abgemindert als Verhandlungsbasis nehmen. Gutachten und Gegengutachten sind nervenaufreibend und Zeitintensiv. Von diesen harten Wegen würde ich persönlich abraten. Bitte erst beruhigen und die konstruktive Kommunikation mit dem Bauträger suchen (beide Seiten zu Wort kommen lassen).
Ansonsten ist der Übergang von vom Wohnbereich zur Terrasse besser so zu gestalten, dass die Terrasse nur ca. 2,0 cm tiefer legt. Wer sich gegen Wasser schützen möchte, kann zusätzlich eine (an die Regenentwässerung angeschlossene) Entwässerungsrinne direkt vor dem Fensterelement einsetzen. So können z.B. Kinder bei geöffnetem Element weniger oft über eine unangemessen hohe Kante/Stufe stolpern!
Mit freundlichem Gruß
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