Abrissfirma beauftragen
BAU-Forum: Neubau

Abrissfirma beauftragen

Hallo,
wir wollen eine Abrissfirma mit dem Abriss eines massiven Kleinhauses beauftragen. Die Firma haben wir schon gefunden, suchen nun aber schon Tage lang im Internet nach einem Mustervertrag, an dem wir uns orientieren können. Wisst Ihr, wo man sowas findet?
Vielen Dank!
  • Name:
  • Stefan
  1. gibt's nicht

    weil beim Abbruch zu viele Unwägbarkeiten drin sind. Beim DAV (siehe Link) gibt es Checklisten (für Abbruchunternehmer).
    Da die Branche generell mit Vorsicht zu genießen ist (klar, wird ja immer der billigste genommen) sollten Sie das nur dann selbst ausschreiben, wenn Sie sich der Seriosität der Bieter 100 % sicher sind. Raum für Nachträge gibt's immer. Sie haben Glück, wenn Sie dabei dann nicht über den Tisch gezogen werden.
    Leider muss ich sagen, dass die Architekten die Ausschreibungen auch nicht immer besser hinkriegen. Aber es diszipliniert auch den Abbruchunternehmer, wenn eine kompetente Aufnahme und Überwachung stattfindet.
  2. Was kenn denn passieren?

    Hallo Herr Ackermann,
    vielleicht hört sich das jetzt für die Profis hier etwas blauäugig an, aber was kann denn an einem Abbruchunternehmen unseriös sein? Bzw. was kann denn bei so einem Abbruch schief laufen? Entweder ist die Bude weg oder nicht  -  oder sehe ich da was falsch!? Ich frage so blöd, weil ich nicht vom Bau bin und auch sonst noch nie was wegreißen lassen habe. Weshalb ist die Branche mit Vorsicht zu genießen?
    Danke, danke, danke für Aufklärung!
    • Name:
    • Stefan
  3. Abbruch

    ist ein undankbares Geschäft. Der Bauherr will genau das, dass die Bude wegkommt. Angenommen, er hat eine Ausschreibung, die ein Stück Abbruch pauschal vergibt, o.ä.
    Er vergibt also den Auftrag an den billigsten Unternehmer, ohne dass die Qualität in die Bewertung eingeht. Sachgerechte Abfallentsorgung, Arbeitsschutz, Beschäftigung von zweifelhaften Subunternehmer / Nachunternehmer (die z.B. ihre Arbeiter nicht bezahlen), interessiert den Bauherren nicht. Der Abbruchunternehmer kann also den Auftrag nur erhalten, wenn er den günstigsten Fall annimmt und knapp kalkuliert.
    Wenn Probleme auftreten, die vorher ohne Untersuchung nicht erkennbar waren (Asbest, PC, Fundamente im Untergrund ...) ist das für alle störend. Der Abbruchunternehmer muss die dem Bauherren aufhalsen, evtl. will er auch noch den bei der Kalkulation entgangenen Gewinn mit unterbringen. Zusätzlich versucht er vielleicht noch, geltende Abfall- und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften großzügig auszulegen. Das kann wiederum den Bauherrn treffen.
    Beim Abbruch eines Einfamilienhauses ist das alles vielleicht nicht so schlimm. Wenn aber ein Neubau für x Mio. dranhängt, können die beim Abbruch bzw. bei der Ausschreibung und Überwachung eingesparten € teuer kommen.
    Das Grundproblem ist, dass Bauherren die Qualität von Abbruchunternehmen vor der Vergabe kaum beurteilen können. Ein durch und durch qualitätsbewusster Abbruchunternehmer wird keinen Auftrag bekommen, weil er zu teuer ist. Beim Neubau hat man als Ergebnis einer Mehrausgabe ggf. ein schöneres Gebäude, beim Abbruch ist das Ergebnis (für den Bauherrn) gleich.
    Fazit: dem Dilemma kann der einzelne Bauherr entkommen, indem er einen kompetenten Architekt mit der Ausschreibung beauftragt (kompetent heißt, das man ggf. auch zugibt, wenn man zusätzliche Hilfe braucht). Insgesamt ist das Problem nur durch verschärfte Kontrollen und (noch) weitergehende Haftung des Bauherrn zu lösen.
  4. Nachtrag

    für den Bauherren (konkret). Das Hauptrisiko sind überteuerte Nachträge. Die können z.B. bei Asbestsanierung, belastetem Bauschutt und anderen Abfällen auftreten. Asbestsanierung heißt vor allem schwach gebundener Asbest. Der ist in Privatgebäuden eher selten. Die etwa 30 x 30 cm großen Flexplatten (Hart-PVC mit Asbest) bzw. der verwandte Kleber sind aber meist als solcher zu behandeln. Wenn so was beim Abbruch offenbar wird, haben Sie Probleme, ein Vergleichsangebot zu dem schon beauftragten Abbruchunternehmer zu bekommen und den günstigeren Anbieter zu beauftragen. Gleiches gilt für Entsorgungskosten für z.B. belasteten Bauschutt oder Holz. Wenn der Abbruchunternehmer dann bei solchen "Komplikationen" einen marktgerechten Preis anbietet, haben Sie Glück.
  5. Mit kalkuliert

    Hallo,
    ein Teil des abzureißenden Gebäudes beinhaltet tatsächlich Asbest. Allerdings hat der Unternehmer das schon in seinem Angebot mit berücksichtigt. Kann dann trotz allem noch etwas passieren?
    Gruß,
    • Name:
    • Stefan
  6. Na klar

    das Risiko ist nur etwas geringer. Es kann doch trotzdem noch an anderen Stellen Asbest verbaut sein, auch wenn der Unternehmer ein Vorkommen einkalkuliert hat. Würde allerdings für den Unternehmer sprechen, wenn er Sie darauf hingewiesen hat.

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