Bodenplatte ohne Keller: Abdichtung nach DIN 18195 notwendig? Kosten & Risiken
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Bodenplatte ohne Keller: Abdichtung nach DIN 18195 notwendig? Kosten & Risiken

Wir haben einen Vertrag vorliegen, der vorsieht entgegen der DINAbk. 18195 auf der Bodenplatte keine horizontale Abdichtung zu installieren. Der Aufbau sieht so aus: Kiesschicht-2 Lagen PE-Folie-25 cm Beton (WU)  -  weiterer Fußbodenaufbau allerdings ohne neue Abdichtung zur Bodenplatte. Während ein Sachverständiger uns dringend rät, die horizontale Abdichtung vornehmen zu lassen, sagt die Baufirma, dass es auch ohne die Einhaltung der DIN geht und bietet uns an, die Gewährleistung auf "Dichtigkeit" zu übernehmen. Abdichtung soll ansonsten 1900 € kosten. Ist das unbedingt anzuraten oder ist vielleicht die DIN in diesem Fall wirklich zu vernachlässigen?
  • Name:
  • Bernd Krause
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Feuchtigkeitsschäden können die Bausubstanz gefährden und zu gesundheitlichen Problemen durch Schimmelbildung führen.

    🔴 Kritisch: Die fehlende Abdichtung kann zu erheblichen Wertminderungen der Immobilie führen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich beurteile die Situation kritisch. Der Verzicht auf eine horizontale Abdichtung der Bodenplatte entgegen der DINAbk. 18195 birgt erhebliche Risiken.

    🔴 Gefahr: Ohne Abdichtung kann Feuchtigkeit aus dem Erdreich in die Bodenplatte und den darüberliegenden Fußbodenaufbau eindringen. Dies kann zu Schimmelbildung, Schäden an der Bausubstanz und einem beeinträchtigten Wohnklima führen.

    WU-Beton (wasserundurchlässiger Beton) allein ist kein ausreichender Ersatz für eine vollständige Abdichtung nach DIN 18195, insbesondere bei fehlendem Keller. Die PE-Folie unter der Betonplatte kann Beschädigungen aufweisen oder durchlässig werden.

    Ich empfehle dringend, die Einhaltung der DIN 18195 zu fordern oder die Risiken und Konsequenzen schriftlich von der Baufirma bestätigen zu lassen. Klären Sie die Gewährleistungsansprüche bei späteren Feuchtigkeitsschäden.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem unabhängigen Bausachverständigen beraten, um die Situation vor Ort zu beurteilen und die notwendigen Maßnahmen festzulegen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    DIN 18195
    Die DIN 18195 ist eine deutsche Norm, die die Anforderungen an die Abdichtung von Bauwerken gegen Bodenfeuchtigkeit und Wasser regelt. Sie legt fest, welche Abdichtungsmaßnahmen je nach Wassereinwirkung erforderlich sind. Die Norm unterscheidet verschiedene Lastfälle, wie z.B. Bodenfeuchtigkeit, nicht stauendes Sickerwasser und drückendes Wasser.
    Verwandte Begriffe: Abdichtung, Lastfall, Wassereinwirkung, Feuchtigkeitsschutz
    WU-Beton
    WU-Beton steht für wasserundurchlässigen Beton. Er ist dichter als normaler Beton und nimmt weniger Wasser auf. Er wird häufig für Kellerwände und Bodenplatten verwendet, um das Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern. WU-Beton allein ist jedoch kein vollständiger Ersatz für eine Abdichtung nach DIN 18195.
    Verwandte Begriffe: Wasserundurchlässigkeit, Beton, Keller, Bodenplatte
    Bodenplatte
    Die Bodenplatte ist die unterste tragende Schicht eines Gebäudes, die direkt auf dem Erdreich aufliegt. Sie verteilt die Lasten des Gebäudes auf den Untergrund und bildet die Grundlage für den weiteren Aufbau. Bei Gebäuden ohne Keller übernimmt die Bodenplatte auch die Funktion des Kellerbodens.
    Verwandte Begriffe: Fundament, Gründungssohle, Lastverteilung, Erdreich
    Abdichtung
    Eine Abdichtung ist eine Maßnahme, um Bauteile vor dem Eindringen von Feuchtigkeit oder Wasser zu schützen. Sie kann aus verschiedenen Materialien bestehen, wie z.B. Bitumenbahnen, Kunststoffbahnen oder mineralischen Dichtungsschlämmen. Die Wahl des geeigneten Abdichtungssystems hängt von der Art der Wassereinwirkung und den baulichen Gegebenheiten ab.
    Verwandte Begriffe: Feuchtigkeitsschutz, Wasserdichtigkeit, Dichtungsmaterial, Bitumen
    PE-Folie
    PE-Folie ist eine Folie aus Polyethylen, die als Feuchtigkeitssperre unter der Bodenplatte eingesetzt werden kann. Sie soll das Aufsteigen von Feuchtigkeit aus dem Erdreich verhindern. PE-Folien sind jedoch nicht so widerstandsfähig wie andere Abdichtungsmaterialien und können bei Beschädigung ihre Funktion verlieren.
    Verwandte Begriffe: Polyethylen, Folie, Feuchtigkeitssperre, Dampfsperre
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über spezielle Kenntnisse im Bauwesen verfügt. Er kann Gutachten erstellen, Schäden begutachten und Bauherren bei der Planung und Ausführung von Bauprojekten beraten. Ein Bausachverständiger kann auch bei Streitigkeiten zwischen Bauherren und Baufirmen hinzugezogen werden.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Bauexperte, Schadensbegutachtung, Bauplanung
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Unternehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Im Baurecht beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel fünf Jahre. Während dieser Zeit hat der Bauherr Anspruch auf Nachbesserung oder Schadensersatz, wenn Mängel auftreten.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Schadensersatz, Nachbesserung, Verjährung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was bedeutet WU-Beton?
      WU-Beton steht für wasserundurchlässigen Beton. Er ist dichter als normaler Beton und nimmt weniger Wasser auf. Allerdings bietet er allein keinen vollständigen Schutz vor Feuchtigkeit, insbesondere bei hohem Grundwasserstand oder drückendem Wasser.
    2. Frage: Welche Risiken bestehen bei einer fehlenden Abdichtung?
      Die Hauptrisiken sind Feuchtigkeitseintritt in die Bodenplatte, Schimmelbildung, Schäden am Fußbodenaufbau, Beeinträchtigung des Raumklimas und Wertminderung der Immobilie. Zudem können gesundheitliche Probleme durch Schimmel entstehen.
    3. Frage: Was beinhaltet die DIN 18195?
      Die DIN 18195 regelt die Abdichtung von Bauwerken gegen Bodenfeuchtigkeit und Wasser. Sie legt fest, welche Abdichtungsmaßnahmen je nach Beanspruchung durch Wasser erforderlich sind. Die Norm unterscheidet verschiedene Lastfälle, z.B. Bodenfeuchtigkeit, nicht stauendes Sickerwasser und drückendes Wasser.
    4. Frage: Kann man eine Abdichtung nachträglich einbauen?
      Ein nachträglicher Einbau einer Abdichtung ist aufwendig und teuer. Er erfordert in der Regel das Aufgraben der Bodenplatte und das Anbringen einer Abdichtung von außen. Alternativ können Innendichtungen aufgebracht werden, die jedoch nicht die gleiche Sicherheit bieten.
    5. Frage: Welche Gewährleistungsansprüche habe ich bei einer fehlenden Abdichtung?
      Wenn die Abdichtung vertraglich vereinbart war oder den anerkannten Regeln der Technik entspricht (DIN 18195), haben Sie Gewährleistungsansprüche bei auftretenden Feuchtigkeitsschäden. Es ist wichtig, die Vereinbarungen im Bauvertrag genau zu prüfen.
    6. Frage: Welche Alternativen gibt es zur Abdichtung nach DIN 18195?
      Es gibt keine gleichwertigen Alternativen zur Abdichtung nach DIN 18195, wenn ein vollständiger Schutz vor Feuchtigkeit gewünscht ist. WU-Beton und PE-Folien können ergänzende Maßnahmen sein, ersetzen aber keine fachgerechte Abdichtung.
    7. Frage: Was kostet eine Abdichtung nach DIN 18195?
      Die Kosten für eine Abdichtung nach DIN 18195 hängen von der Größe der Bodenplatte, den verwendeten Materialien und dem Aufwand ab. Sie können mit mehreren tausend Euro rechnen. Eine genaue Kostenschätzung kann Ihnen ein Fachbetrieb erstellen.
    8. Frage: Wie finde ich einen qualifizierten Bausachverständigen?
      Sie finden qualifizierte Bausachverständige über die Architektenkammer, Ingenieurkammer oder über Verbände wie den VDB (Verband Deutscher Bausachverständiger). Achten Sie auf eine Zertifizierung und Erfahrung im Bereich Feuchtigkeitsschäden.

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  2. Empfehlung: Sachverständigen bei Bodenplatte ohne Keller unbedingt beibehalten!

    Foto von Robert Worsch

    Hören Sie auf
    Ihren Sachverständigen.
    Er hat recht.
    Und behalten Sie ihren Sachverständigen weiterhin, denn bei einer Baufirma, bei der es auch ohne Einhaltung einer DINAbk. geht muss man um so besser aufpassen.
    Und bei 1.900 € muss das aber ein ganz großes Haus sein.
  3. Diskussion: E-Mail-Adresse im Forum bekannt?

    hmm
    irgendwie kommt mir die E-Mail-addi bekannt vor. Oder täusche ich mich?
  4. 🔴 Risiko: Fundamenterder-Isolation gefährdet DIN 18014 & Lebensdauer!

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Sachverständigen behalten (Sauberkeitschicht, Fundamenterder, WU-Beton)
    Also mir graust schon wieder. Der Fundamenterder wird wieder sorgfältig von der Erde durch die PE-Folie isoliert  -  damit wird Ihr Leben auf's Spiel gesetzt: Verletzung der DINAbk. 18014.

    Außerdem wird die Bewehrung unten keine Betonüberdeckung haben, weil Abstandshalter usw. beim Betonieren ins Kiesbett getreten werden. Damit hat die Bewehrung nur eine begrenzte Lebensdauer.

    Wu heißt zwar wasserundurchlässig  -  aber nur für einen kleinen Prüfkörper, der unter definierten Bedingungen hergestellt wird  -  Ihre Bodenplatte wird dadurch nicht wasserundurchlässig.

  5. Info: WU-Beton macht Bodenplatte nicht automatisch wasserundurchlässig!

    Foto von Martin Outl

    Wu heißt zwar wasserundurchlässig ... ABER
    Jochen Ebel schreibt:
    "Wu heißt zwar wasserundurchlässig"
    ABER
    "Ihre Bodenplatte wird dadurch nicht wasserundurchlässig. "

    Toll, was man hier nebenbei alles so lernt.
    ("luftdicht" heißt  -  so glaube ich mich zu erinnern  -  auch nicht "luftdicht")

  6. Frage: Ist meine WU-Bodenplatte wirklich wasserundurchlässig?

    wasserundurchlässig?
    Hilfe Herr Ebel!
    machen sie mir jetzt keine Angst,
    bin ja grade bei Bodenplatte (allerdings mit Betonkeller) und habe eine WU-Bodenplatte, die ist auch notwendig  -  aber warum ist die nicht wasserundurchlässig, mein Statiker hat extra irgendwas von Rissbreitenbeschränkung gemurmelt und das waren 500 kg mehr Baustahl!
    Wenn es denn von einem Profi so gerechnet wurde  -  ist es denn auch dicht?
    Danke im Voraus!
    • Name:
    • Reg2023-Herr Ach-066-Man
  7. Vertragsfrage: Wer schuldet die Abdichtung der Bodenplatte?

    Foto von Norbert Basqué

    Vertragsfrage
    Wer letztendlich die Abdichtung zu erbringen hat ist ausschließlich eine Frage der Vertragsgestaltung.
    Lediglich wenn Sie einen Werkvertrag über die Errichtung eines schlüsselfertigen Objekts haben schuldet man Ihnen die Abdichtung.
    Wird vom Bauunternehmen "nur" der Rohbau erstellt, muss die Abdichtung separat ausgeschrieben sein. Die Abdichtung gehört üblicherweise zu den Arbeiten eines Dachdeckers.
  8. Info: Rissbreitenbeschränkung entscheidend für dichte WU-Bodenplatte

    Foto von

    Rissbreitenbeschränkung
    Genau darum geht es u.a. Wenn da genügend Stahl drin ist und die Leute was verstehen, dann wird Ihre Bodenplatte dicht sein!
  9. Empfehlung: Statiker zur Rissbreite bei Mehrbewehrung befragen!

    gefiesel ..
    um Rissbreiten? da bin ich dabei🙂
    1.
    500 kg an Mehrbewehrung? naja .. am besten den Statiker fragen, welche Rissbreiten
    denn bei der von ihm gewählten Bewehrung und der Betonrezeptur/-Nachbehandlung
    durchschnittlich/extremal zu erwarten sind.
    dann wird wohl klar werden, dass das Geld für Mehrbewehrung in irgendeiner Relation
    zu dem erwarteten nutzen stehen soll..
    2.
    die bopl. kann trotz rissen "wu" sein  -  das bedeutet aber nicht, dass sie dampfdicht
    ist. und eben wegen "dampf" gehört e. ordentlich dichte Bahn drauf -
    besonders dann, wenn e. Estrich vorgesehn ist, dessen "Unterkonstruktion"
    später kaum kontrollierbar ist.
    3.
    ... sind wir jetzt wieder bei der ersten Antwort u. Empfehlung von Robert ..🙂
  10. Risiko: Baufirma will von DIN 18195 abweichen – Vertrag prüfen!

    Was wenn ...
    Die Baufirma will sich also vertraglich verpflichten? Bei der aktuellen Halbwertszeit von Firmen im Baugewerbe können Sie sich wahrscheinlich mit dem Vertrag später mal das Toillettenpapier sparen. Ich würde (Laienmeinung) auf Einhaltung der DINAbk. bestehen. Frage eines Laien: Darf 'die Baufirma überhaupt außerhalb dieser DIN bauen?
    Gruß
    Thomas
  11. Bodenplatte: Klärung des Werkvertrags für Abdichtung notwendig!

    Foto von

    Es ist immer noch nicht klar
    was Bestandteil des Werkvertrages ist.
    Leider keine Response vom Fragesteller. Erstellt der Unternehmer "nur" die Bodenplatte ist die komplette Abdichtung mit Sicherheit nicht vom AN geschuldet. Sieht der Werkvertrag die Erstellung des Rohbaus vor, ist die Abdichtung i.d.R. ebenfalls nicht geschuldet.
    Ich bin der Meinung, dass man so  -  ohne weitere Information  -  nicht Antworten kann.
  12. Update: Angebot für Folie auf 15 cm dünner Bodenplatte – ausreichend?

    Anmerkung des Fragestellers
    Der Unternehmer erstellt das ganze Haus inkl. Bodenplatte komplett bis zum Ende (am Schluss kommen noch einige Eigenleistungen hinzu). Inzwischen haben wir ein preisgünstiges Angebot mit Folie über der Bodenplatte, welche allerdings "nur" 15 cm dick sein soll. Ist dem evtl. noch was hinzuzufügen?
    • Name:
    • Bernd Krause
  13. Hinweis: Genügend Platz für Estrich bei dünnerer Bodenplatte einplanen!

    na hoffentlich
    bleibt noch Platz für den Estrich
  14. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bodenplatte ohne Keller: Abdichtung nach DINAbk. 18195 – Notwendigkeit und Risiken

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Notwendigkeit einer Abdichtung gemäß DIN 18195 bei Bodenplatten ohne Keller. Ein Sachverständiger rät zur Einhaltung der Norm, während die Baufirma darauf verzichten möchte. Die korrekte Vertragsgestaltung ist entscheidend, um festzulegen, wer für die Abdichtung verantwortlich ist. WU-Beton allein garantiert keine Wasserdichtigkeit, Rissbreitenbeschränkung ist wichtig. Eine PE-Folie unter der Bodenplatte kann eine Option sein, die Dicke der Bodenplatte muss jedoch ausreichend sein.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag 🔴 Risiko: Fundamenterder-Isolation gefährdet DIN 18014 & Lebensdauer! wird auf die Gefahr hingewiesen, dass eine unsachgemäße Ausführung des Fundamenterders (Isolation durch PE-Folie) die DIN 18014 verletzen und die Lebensdauer der Bewehrung beeinträchtigen kann.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Info: Rissbreitenbeschränkung entscheidend für dichte WU-Bodenplatte betont, dass eine ausreichende Bewehrung und die Einhaltung der Rissbreitenbeschränkung entscheidend sind, um eine dichte WU-Bodenplatte zu gewährleisten. Die Wasserdichtigkeit hängt nicht nur vom Beton selbst ab.

    💰 Zusatzinfo: Die Kosten für eine zusätzliche Abdichtung sollten im Verhältnis zum erwarteten Nutzen stehen. Es ist ratsam, den Statiker nach den zu erwartenden Rissbreiten bei der gewählten Bewehrung und Betonrezeptur zu fragen, wie im Beitrag Empfehlung: Statiker zur Rissbreite bei Mehrbewehrung befragen! empfohlen wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Verantwortlichkeit für die Abdichtung im Werkvertrag. Holen Sie eine unabhängige Expertise ein, um die Notwendigkeit einer Abdichtung gemäß DIN 18195 zu beurteilen. Beachten Sie die Hinweise zur korrekten Ausführung des Fundamenterders und zur Rissbreitenbeschränkung bei WU-Beton. Prüfen Sie, ob bei einer dünneren Bodenplatte noch genügend Platz für den Estrich vorhanden ist (siehe Hinweis: Genügend Platz für Estrich bei dünnerer Bodenplatte einplanen!).

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