1935 wurde in der Gewerbeordnung festgelegt, dass Deutschland in Kehrbezirke für "Bezirksschornsteinfegermeister" einzuteilen ist.
Die Heiztechnik und die Rechtsauffassung haben sich zwischenzeitlich gewandelt. Moderne Öl- und Erdgasheizungen benötigen keinen Schornsteinfeger. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist seit 1949 wieder ein Grundrecht. Kein anderes Land auf der Welt ist in "Kehrbezirke" für bestimmte "Bezirksschornsteinfegermeister" eingeteilt.
Am 16.01.2003 wird, wahrscheinlich unter Polizeieinsatz, ein Schornsteinfeger seine "Kehrkenntnisse" bei Paul Theisens sauberem Kamin demonstrieren. Eine einfache, optische Kontrolle des sauberen Kamins hätte Herr Theisen akzeptiert.
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Stimmen zum Kehrzwang:
1.
=> Schornsteinfeger in den Medien
2. Joachim Datko :
Für mich als Handwerker, Ingenieur und Physiker ist jede Begegnung mit dem Schornsteinfeger eine Begegnung mit einem Relikt aus dem Mittelalter.
3. Dr. Michael Rettenberger, Chemiker :
Das exklusive Monopol der "Bezirksschornsteinfegermeister" hat sich in Hinblick auf die wissenschaftlich-technische Notwendigkeit ihres Tätigkeitsfeldes als nicht mehr zeitgemäß, als überflüssig, erwiesen.
Joachim Datko, Regensburg