- Planung und Bau eines Zweifamilienhaus sind 2018 durch Generalunternehmer (offenbar) ohne Lüftungskonzept erfolgt.
- Lüftungskonzept wurde nach Fertigstellung bei Generalunternehmer angefordert, dieser händigt ein Dokument aus, das auf den Tag der Übersendung datiert ist.
- im Lüftungskonzept wird für die Luftdichtigkeit ein n50-Wert 1,5 angesetzt
- Ergebnis in diesem Lüftungskonzept ist, dass keine Maßnahmen bzgl. Feuchteschutz erforderlich sind (notwendige Lüftung 60 m³/h, Infiltration 80 m³/h)
- der reale Wert vom Blower-Door-Test liegt aber bei ca. 0,75, ermittelt vom Generalunternehmer selbst, und zwar lange vor dem nun erstellten Lüftungskonzept.
=> rechnet man nun das Lüftungskonzept mit dem Ist-Wert für die Luftdichtigkeit, ergibt sich die Notwendigkeit einer lüftungstechnischen Maßnahme für den Feuchteschutz. Wie sollte nun seitens des Bauherren/Auftraggebers weiter vorgegangen werden?