Zweifamilienhaus ohne Lüftungskonzept gebaut: Luftdichtigkeit, Feuchteschutz & Maßnahmen?
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Zweifamilienhaus ohne Lüftungskonzept gebaut: Luftdichtigkeit, Feuchteschutz & Maßnahmen?

Guten Abend, folgender Sachverhalt, mit der Bitte um eine Experteneinschätzung zur weiteren Vorgehensweise:
  • Planung und Bau eines Zweifamilienhaus sind 2018 durch Generalunternehmer (offenbar) ohne Lüftungskonzept erfolgt.
  • Lüftungskonzept wurde nach Fertigstellung bei Generalunternehmer angefordert, dieser händigt ein Dokument aus, das auf den Tag der Übersendung datiert ist.
  • im Lüftungskonzept wird für die Luftdichtigkeit ein n50-Wert 1,5 angesetzt
  • Ergebnis in diesem Lüftungskonzept ist, dass keine Maßnahmen bzgl. Feuchteschutz erforderlich sind (notwendige Lüftung 60 m³/h, Infiltration 80 m³/h)
  • der reale Wert vom Blower-Door-Test liegt aber bei ca. 0,75, ermittelt vom Generalunternehmer selbst, und zwar lange vor dem nun erstellten Lüftungskonzept.

=> rechnet man nun das Lüftungskonzept mit dem Ist-Wert für die Luftdichtigkeit, ergibt sich die Notwendigkeit einer lüftungstechnischen Maßnahme für den Feuchteschutz. Wie sollte nun seitens des Bauherren/Auftraggebers weiter vorgegangen werden?

  • Name:
  • J.M.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Schimmelbildung durch unzureichende Lüftung kann zu gesundheitlichen Problemen führen.

    🔴 Gefahr: Hohe Luftfeuchtigkeit kann zu Bauschäden durch Kondensation führen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich sehe hier mehrere potenzielle Probleme, die dringend geprüft werden müssen. Das Fehlen eines Lüftungskonzepts in Verbindung mit einer Abweichung der Luftdichtigkeit kann zu erheblichen Schäden führen.

    🔴 Gefahr: Eine unzureichende Lüftung in einem luftdichten Gebäude kann zu erhöhter Luftfeuchtigkeit und Schimmelbildung führen. Dies gefährdet die Bausubstanz und die Gesundheit der Bewohner.

    Ich empfehle folgende Schritte:

    • Blower-Door-Test wiederholen: Um die aktuelle Luftdichtigkeit präzise zu bestimmen.
    • Feuchteschutz überprüfen: Insbesondere in kritischen Bereichen wie Bädern und Küche.
    • Lüftungskonzept erstellen lassen: Ein Fachplaner sollte ein individuelles Lüftungskonzept erstellen, das auf die spezifischen Gegebenheiten des Hauses zugeschnitten ist.
    • Infiltration prüfen: Undichte Stellen identifizieren und beheben.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen für Bauphysik, um die Situation zu beurteilen und ein Sanierungskonzept zu erstellen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Lüftungskonzept
    Ein Lüftungskonzept ist ein Plan, der die Art und Weise der Be- und Entlüftung eines Gebäudes festlegt. Es berücksichtigt Faktoren wie Raumgröße, Nutzung, Anzahl der Personen und klimatische Bedingungen. Ziel ist es, eine ausreichende Luftqualität sicherzustellen und Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Blower-Door-Test, Luftdichtigkeit, Feuchteschutz.
    Luftdichtigkeit
    Die Luftdichtigkeit eines Gebäudes beschreibt, wie gut die Gebäudehülle gegen ungewollten Luftaustausch abgedichtet ist. Eine hohe Luftdichtigkeit ist wichtig, um Energieverluste zu minimieren und Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Blower-Door-Test, Infiltration, Wärmedämmung.
    Blower-Door-Test
    Ein Blower-Door-Test ist ein Verfahren zur Messung der Luftdichtigkeit eines Gebäudes. Dabei wird ein Ventilator in eine Tür oder ein Fenster eingesetzt, um einen Unterdruck zu erzeugen und die Luftleckagen zu messen.
    Verwandte Begriffe: Luftdichtigkeit, Infiltration, Lüftungskonzept.
    Feuchteschutz
    Der Feuchteschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, das Eindringen von Feuchtigkeit in ein Gebäude zu verhindern und vorhandene Feuchtigkeit abzuführen. Dies ist wichtig, um Schimmelbildung und Bauschäden zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Lüftung, Luftdichtigkeit, Wärmedämmung.
    Infiltration
    Infiltration bezeichnet das ungewollte Eindringen von Außenluft in ein Gebäude durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle. Dies kann zu Energieverlusten und Feuchtigkeitsproblemen führen.
    Verwandte Begriffe: Luftdichtigkeit, Blower-Door-Test, Lüftung.
    Generalunternehmer
    Ein Generalunternehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Planung und Ausführung eines Bauprojekts. Er koordiniert alle beteiligten Gewerke und ist Ansprechpartner für den Bauherrn.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Architekt, Bauleitung.
    Lüftung
    Lüftung ist der Austausch von verbrauchter Innenluft gegen frische Außenluft. Sie dient dazu, Schadstoffe und Feuchtigkeit abzuführen und eine gute Luftqualität sicherzustellen.
    Verwandte Begriffe: Lüftungskonzept, Luftdichtigkeit, Feuchteschutz.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Lüftungskonzept und warum ist es wichtig?
      Ein Lüftungskonzept ist ein Plan, der sicherstellt, dass ein Gebäude ausreichend mit Frischluft versorgt wird, um Feuchtigkeit abzuführen und Schadstoffe zu entfernen. Es ist wichtig, um Schimmelbildung, Bauschäden und gesundheitliche Probleme zu vermeiden.
    2. Was ist ein Blower-Door-Test?
      Ein Blower-Door-Test ist ein Verfahren zur Messung der Luftdichtigkeit eines Gebäudes. Dabei wird ein Ventilator in eine Tür oder ein Fenster eingesetzt, um einen Unterdruck zu erzeugen und die Luftleckagen zu messen.
    3. Was bedeutet Infiltration?
      Infiltration bezeichnet das ungewollte Eindringen von Außenluft in ein Gebäude durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle. Dies kann zu Energieverlusten und Feuchtigkeitsproblemen führen.
    4. Welche Maßnahmen kann man ergreifen, wenn ein Haus ohne Lüftungskonzept gebaut wurde?
      Man sollte ein Lüftungskonzept nachträglich erstellen lassen und gegebenenfalls eine Lüftungsanlage installieren. Zudem sollten die Luftdichtigkeit verbessert und Feuchtigkeitsschäden behoben werden.
    5. Wer ist für die Erstellung eines Lüftungskonzepts zuständig?
      Ein Lüftungskonzept sollte von einem Fachplaner für Lüftungstechnik oder einem Energieberater erstellt werden.
    6. Was sind die Folgen einer zu hohen Luftfeuchtigkeit im Haus?
      Eine zu hohe Luftfeuchtigkeit kann zu Schimmelbildung, Bauschäden, Korrosion und gesundheitlichen Problemen wie Atemwegserkrankungen führen.
    7. Wie oft sollte ein Blower-Door-Test durchgeführt werden?
      Ein Blower-Door-Test sollte idealerweise nach Fertigstellung des Neubaus und nach größeren Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, um die Luftdichtigkeit zu überprüfen.
    8. Was ist der Unterschied zwischen natürlicher und mechanischer Lüftung?
      Natürliche Lüftung erfolgt durch Fensteröffnen und natürliche Luftströmung, während mechanische Lüftung durch Ventilatoren und Lüftungsanlagen erfolgt. Mechanische Lüftung ist effizienter und kontrollierter.

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      Vorgehensweise zur Behebung von Feuchtigkeitsproblemen im Haus.
    • Energieeffizienz durch Luftdichtigkeit verbessern
      Wie eine dichte Gebäudehülle den Energieverbrauch senkt.
  2. Generalunternehmer: Verspäteter Nachweis – Risiko für Bauherren

    Tja
    Der Generalunternehmer hat sich mit dem verspäteten Nachweis keinen Gefallen getan. Hätte er vorher den Nachweis mit 1,5 geführt und dem Bauherren übergeben, dann wäre vermutlich alles OK gewesen und der Bauherr hätte auf eine LTM verzichtet. Wenn dann später der bessere n50-Wert nachträglich zu einer "Notwendigkeit" einer LTM geführt hätte, hätte der Generalunternehmer diese Maßnahme evtl. sogar als Nachtragsangebot kostenpflichtig einreichen können.

    Aber nun? Der Generalunternehmer könnte nun für kleines Geld alle Fenster mit Flügelfalzlüftern nachrüsten lassen. Dimensionierung gemäß den Vorgaben eines entsprechenden Bemessungsprogramms nach DINAbk. 1946-6. Damit hätte er seine Schuldigkeit getan. Wollen die Bauherren das?

  3. Flügelfalzlüfter: Sinnvolle Lüftung im modernen Haus?

    Flügelfalzlüfter  -  Sinn?
    Guten Abend Herr Tilgner,

    danke für Ihre Einschätzung. Flügelfalzlüfter sind natürlich nicht die Lösung, die man in einem modernen Haus haben möchte. Aber: haben diese denn überhaupt einen Effekt, d.h. kann dort Luft einströmen, wenn im Haus nirgends die Abluft nach außen geführt wird?

    Viele Grüße

    • Name:
    • J.M.
  4. Lüftungskonzept: Flügelfalzlüfter als planmäßige Undichtigkeiten

    Natürlich
    Bei einen Lüftungskonzept ausschließlich mit Falzlüfterelementen handelt es sich salopp gesagt um planmäßige Undichtigkeiten wie sie auch bei alten Fenstern vorhanden sind. Da wirken die Fenster auf der einen Seite des Hauses als Zuluft- und die Fenster auf der anderen Seite als Abluft-Öffnungen.

    Was der Bauherr sich wünscht, ist zweitrangig. Wenn er sich eine kontrollierte Wohnraumlüftung wünscht, dann hätte er die planen, beauftragen und bezahlen müssen.

    Was er jetzt als "Mängelbeseitigung" eines zu dichten Hauses einfordern kann und evtl. bekommt ist vermutlich nur das Minimalprogramm  -  in jedem Raum 1-2 Flügelfalzlüfter, dann liegt der n50-Wert bei 1,5 und alle müssten zufrieden sein😉. Auf mehr hat der Bauherr bei einem vermutlich geschlossenen Pauschalvertrag keinen Anspruch.

  5. Mängelbeseitigung: Anspruch auf KWL statt Flügelfalzlüfter?

    Natürlich
    Bei einen Lüftungskonzept ausschließlich mit Falzlüfterelementen handelt es sich salopp gesagt um planmäßige Undichtigkeiten wie sie auch bei alten Fenstern vorhanden sind. Da wirken die Fenster auf der einen Seite des Hauses als Zuluft- und die Fenster auf der anderen Seite als Abluft-Öffnungen.

    Was der Bauherr sich nachträglich wünscht, ist zweitrangig. Wenn er sich vor Vertragsabschluss eine kontrollierte Wohnraumlüftung gewünscht hat, dann hätte er diese vermutlich gesondert planen lassen, beauftragen und bezahlen müssen.

    Was er jetzt als "Mängelbeseitigung" eines "zu dichten Hauses" einfordern kann und evtl. bekommt ist vermutlich nur das normativ zulässige Minimalprogramm  -  in jedem Raum 1-2 Flügelfalzlüfter, dann liegt der n50-Wert bei 1,5 und alle müssten zufrieden sein😉. Auf mehr hat der Bauherr bei seinem vermutlich geschlossenen Pauschalvertrag keinen Anspruch. Oder haben Sie da mehr gefunden in der Baubeschreibung, woraus sich einen KWLAbk. als geschuldet ableiten ließe?

  6. KfW-Wert 55: Zwingend Lüftung mit Wärmerückgewinnung?

    was steht im Vertrag?
    Hoffentlich steht ein KfW-Wert drin. Z.B. bei KfW-Wert 55 ist zwingend eine Be- und Entlüftung (Belüftung, Entlüftung) mit Wärmerückgewinnung vorgeschrieben. Das muss automatisch im Pauschalpreis enthalten sein und ist damit zu liefern. Da ist nichts mit Fensterlüftung oder anderem Murks.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  7. Kein KfW-Standard: U-Werte als Kompensation ausreichend?

    Nein
    Tatsächlich ist kein KfW-Standard vereinbart. Allerdings sind vertraglich die U-Werte für Wände und Fenster zugesichert. Außerdem wurde uns ein Energiebedarfsausweis ausgehändigt, der einen Endenergiebedarf 25 kWh/ (m2*a), Primärenergiebedarf 45 kWh/ (m2*a) bescheinigt.
  8. Energiesparhaus: Unkontrollierte Lüftung vs. Luftdichtheit?

    geschuldete Leistung
    Geschuldet ist laut Baubeschreibung min. ein "Energiesparhaus mit KfW-Effizienzhaus-55-Konstruktion". Wie das am Ende zu interpretieren ist, wird wohl Aufgabe des Gerichts sein. Allerdings ergibt es, mindestens für mich, logisch keinen Sinn, erst eine dichte Wand zu bauen um die Wärme drin zu halten und später einfach unkontrolliert kalte Luft von außen einströmen zu lassen. Und um den zu erwartenden Wert für die Luftdichtheit seiner Konstruktion muss der Generalunternehmer ja wissen.
  9. KfW 55-Konstruktion: Anspruch auf KWL bei fehlender Beschreibung?

    Oha
    Das ist eine rechtlich schwierige Ausgangslage: Wenn in der Baubeschreibung drin steht "Energiesparhaus mit KfW-Effizienzhaus-55-Konstruktion", dann hätte man tatsächlich davon ausgehen können, dass eine KWLAbk. gebaut werden muss, da dies ja zum kfw55-Standard dazu gehört. Wenn dann aber in der Baubeschreibung unter Haustechnik keine KWL mit WRG beschrieben ist, dann liegt hier schon in der Vertragsphase ein Planungsfehler vor. Mit dieser Vertragsformulierung haben Sie sicher gute Chancen auf die Nachrüstung einer KWL. Wie weit ist der Bau denn schon fortgeschritten? 2018 schon fertig gebaut? Dann gibt es vermutlich einen Anspruch auf Nachrüstung oder Wertminderung, denn eine KWL mit WRG scheint hier tatsächlich geschuldet zu sein (rechtliche Darlegung ohne Anspruch auf Präjudiz). Was sagt denn der Generalunternehmer zu diesem Thema?
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Zweifamilienhaus ohne Lüftungskonzept: Was tun bei Feuchteschäden?

    💡 Kernaussagen: Ein Zweifamilienhaus wurde ohne ausreichendes Lüftungskonzept gebaut, was zu potenziellen Problemen mit Luftdichtigkeit und Feuchteschutz führen kann. Die nachträgliche Vorlage eines Lüftungskonzepts durch den Generalunternehmer ist kritisch zu prüfen. Flügelfalzlüfter allein sind keine adäquate Lösung für eine kontrollierte Wohnraumlüftung. Die vertragliche Vereinbarung, insbesondere im Hinblick auf KfW-Standards oder U-Werte, ist entscheidend für die Ansprüche des Bauherrn.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Generalunternehmer: Verspäteter Nachweis – Risiko für Bauherren kann ein verspäteter Nachweis des Lüftungskonzepts durch den Generalunternehmer negative Folgen haben. Es ist ratsam, die Situation rechtlich prüfen zu lassen.

    ✅ Zusatzinfo: Wenn ein KfW-Wert vereinbart wurde, wie im Beitrag KfW-Wert 55: Zwingend Lüftung mit Wärmerückgewinnung? diskutiert, ist eine Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung (KWLAbk.) oft zwingend vorgeschrieben. Dies sollte im Pauschalpreis enthalten sein.

    🔴 Kritisch/Risiko: Der Einsatz von Flügelfalzlüftern als alleiniges Lüftungskonzept wird im Beitrag Lüftungskonzept: Flügelfalzlüfter als planmäßige Undichtigkeiten als unzureichend kritisiert, da sie lediglich planmäßige Undichtigkeiten darstellen und keine kontrollierte Lüftung gewährleisten. Dies kann zu Feuchteschäden und Schimmelbildung führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten den Vertrag und die Baubeschreibung genau prüfen, um festzustellen, welche Leistungen der Generalunternehmer schuldet. Bei Unklarheiten oder Abweichungen vom vereinbarten Standard (z.B. KfW 55) sollte rechtlicher Rat eingeholt werden. Eine Nachrüstung einer KWL-Anlage kann in Betracht gezogen werden, wie im Beitrag KfW 55-Konstruktion: Anspruch auf KWL bei fehlender Beschreibung? angedeutet, um die Luftdichtigkeit und den Feuchteschutz zu gewährleisten.

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