DIN 1946-6 Kochnische
BAU-Forum: Lüftung

DIN 1946-6 Kochnische

Ich möchte eine Lüftung von einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus berechnen. Was muss ich beachten, wenn eine Kochnische vorhanden ist, die neben dem Wohnzimmer liegt? Wie betrachte ich diesen Raum (Wohnzimmer), der als Zuluftraum dient mit Hilfe eines Überstrom-Luftdurchlass?
  • Name:
  • Jessica
  1. Korrektur

    Korrektur: *mit Hilfe eines Außenluftdurchlass ALD Sorry für die Verwirrung..

    Jessica

  2. Hallo, Ich gebe zu keine der vielen ...

    Foto von wiki

    Hallo, Ich gebe zu keine der vielen Hallo,

    Ich gebe zu keine der vielen Vorschriften für Lüftung im Wohnungsbau wirklich zu kennen. Als Anmerkung möchte ich jedoch sagen: Eine Kochnische ist nicht wirklich ein abgeschlossene Küche und dann ist m.E. eine Minimal-Lüftung völlig ausreichend. Die Stelle ich mir vor in Form einer kleiner Dunstabzugshaube über dem Koch- / Bratbereich vor. Diese sporadisch anfallende Abluft wird dann, weil es sich ja um mehrere Wohnungen handelt, sicher an einer senkrechten Sammelleitung unregelmäßig abgeführt. Oder gibt es einen zentralen Ventilator für alle Wohnungen? Bei einer Berechnung wäre eigentlich nur sicherzustellen, das die Einzele Abluft bzw. die Gleichzeitige Abluften mehrerer Wohnungen auch transportiert wird. Es muss der entsprechende Förderdruck und Auftriebsdruck vorhanden sein. Der Leistungsbereich der Dunstabzugshaube sollte bekannt sein. Und in den Normen sind Mindestluftmengen nachzulesen. Und mit diesem Wert kann dann der Außenluftauslass bestimmt werden. Wobei ich denke, bei einer Kochnische ist das eine verschwindend geringe Größe. Würde hier nicht der allgemeine Zuluftraum der umgebenden Räume ausreichen? Für eine Nachströmung von Außenluft bei solch geringer Anforderung würde meiner Meinung nach ein relativ kurz schräg gestelltes Fenster völlig ausreichen. Ich empfehle die Produkte und Ausführungen der KWLAbk.-Hersteller zu betrachten. Dort wird tw. sehr ausführlich auf diese Thematiken eingegangen.

  3. schräg gestelltes Fenster?

    Nach DINAbk. 1946-6 zählt Fensterlüftung nicht als Lüftungstechnische Maßnahme im Sinne der Norm!

    Nach DIN 1946-6 sind für alle Neubauten und für alle Altbauten in denen mehr als 30 % der Fenster erneuert werden Kontrollrechnungen durchzuführen, ob die thermische Gebäudehülle zu dicht ist. Wenn die Infiltrationsmenge z.B. geringer ist als die Lüftungsmenge zum Feuchteschutz, dann sollte eine Lüftungstechnische Maßnahme geplant und ausgeführt werden.

    Möglichkeiten: Außenwanduftdurchlässe, Flügelfalzlüfter, Zuluft- oder Abluftventilatoren usw ... Hierfür ist ein Konzept zu entwerfen und die einzelnen Komponenten sind nach Norm zu dimensionieren. Nix mit "paar Minuten Fenster ankippen"!

    Ziel dieser Norm ist es, dass die Wohnung ganz ohne Beteiligung des Nutzers eine ausreichende Grundlüftung erfährt und somit Feuchteschäden oder gesundheitliche Probleme aus Wohngiften durch Einhaltung der Norm zukünftig ausgeschlossen werden können.

    Wer das als Planer oder Bauleiter zukünftig ignoriert, der kommt evtl. in die Planungshaftung.

    OK, Das Wohnzimmer wird laut Norm als Zuluftraum eingeteilt und z.B. Flügelfalzlüfter als ALDs eingeplant und die Kochnische wird (im Regelfall) als Abluftraum eingeteilt und der Ventilator als Abluftventilator dimensioniert. Ein ÜLD entfällt (weil ja keine Tür da ist). Ähnlich kann man dann mit Schlafzimmer und Kinderzimmer (Zulufträume) und Badezimmer mit Ventilator (Abluftraum) Verfahren, nur dass man hier einen Überströmluftdurchlass (ÜLD) einplanen muss für die Zimmertüren und die Badtür. Das ganze wird in einem Gesamtnachweis für die gesamte Wohnung berechnet.


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN