Hallo liebe Experten,
ich beschäftige mich heute zum ersten Mal mit einem Bebauungsplan, einiges habe ich schon herausgefunden aber an einer Sache bleibe ich hängen. Bei der Bebaubarkeit steht Kosten- und Flächensparendes (kostensparendes, flächensparendes) Bauen. Kann es sein, dass damit unter anderem die Bebauung mit einer Doppelhaushälfte verstanden werden kann?
Als ich beim Amt angerufen habe wurde mir nämlich gesagt ich könne auf dem Grundstück nur eine Doppelhaushälfte bauen. Im Bebauungsplan findet sich dazu aber kein Hinweis; es ist eine offene Bauweise ohne Einschränkungen angegeben und auch sonst wo finde ich keinen Hinweis (z.B. Bebauungslinien).
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit sonnigen Grüßen
Steffi
Kosten- und flächensp, Bauen im Bebauungsplan ausgewiesen - was bedeutet das?
BAU-Forum: Kosten- und flächensparendes Bauen
Kosten- und flächensp, Bauen im Bebauungsplan ausgewiesen - was bedeutet das?
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B-Plan
Wie wäre es, wenn Sie mit einer Kopie des B-Plans zu jemandem gehen, der sich damit auskennt, und Ihnen die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen erklärt.
Ohne den Inhalt des Plans zu kennen, kann man Ihnen hier keine sinnvolle Antwort geben.
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