Klär Grube
BAU-Forum: Kleinkläranlagen

Klär Grube

Hallo Zusammen,
hab da ein Problem und brauche Eure Hilfe.
Wir wohnen ein bisschen weg vom Dorf seit 100 Jahren und haben eine Grube die 2 mal im Jahr geleert wird in Baden-Württemberg. Jetzt Baut meine Schwester 60 m weiter vor unserem Haus. Meine Schwester braucht jetzt ein Hebewerk fürs Schmutzwasser. Jetzt ist die Stadt auf die Idee gekommen uns auch noch anzuschließen und möchten 6500 € + Hebeanlage 4500 €. Müssen wir das Akzeptieren? Das sind kosten die wir uns nicht leisten können.
Würde mich auf Antworten freuen.
Gruß
  1. schlapplach

    Zitat: "Das sind kosten die wir uns nicht leisten können. "! Das sind Baunebenkosten, die Ihre Schwester schon mal anteilig hätte einplanen müssen! Ihre Schwester zahlt die Hebeanlage und die Kosten des Abwasseranschlusses werden geteilt z.B. nach Anschlusslängen.
    Vermeiden können sie den Anschluss vielleicht indem Ihre Schwester nicht baut, vielleicht können Sie sich dann auf Bestandschutz berufen, der entfällt aber bei baulihen Änderungen oder Nutzungsänderungen.
  2. Falsch verstanden: Meine Schwester hat das auch eingeplant! ...

    Falsch verstanden: Meine Schwester hat das auch eingeplant! Es geht nicht um Sie, sondern um uns!
  3. schwierige Sachlage

    Hallo,
    in BW wird versucht die Eigentümer von Grundstücken auf eigene Kosten an die Kanalisation anzuschließen. Das kann man mitmachen, wenn es eine wirtschaftliche Lösung ist. Die alte 3 kammeranlage kann dauerhaft nicht weiter betrieben werden. Nach dem WHG ist mindestens eine Vollbiologie erforderlich. Nachrüstung der 3 Kammergrube mit Technik ca. 3.500 € Jahreskosten ca. 300 € Wartung, 50 € Strom, Entsorgung so wie gehabt, aber nur noch nach Bedarf (ca. 50 % weniger)
    Für den Anschluss (I.d.R.) Baukosten für die Leitung. Anschlussgebühren, Klärgebühren.
    Alles nur ein Rechenexempel. Leider klären die Behörden in BW nicht richtig auf, sodass nur die Pumplösung vorgestellt wird.
    Wenn die Pumplösung gewählt wird, dann IMMER darauf achten dass die Leitung nachher der Gemeinde gehört. 1. Die Leitung geht über fremde oder öffentliche Grundstücke (Grunddienstbarkeit ...) 2. Solche Leitungen müssen regelmäßig nach DINAbk. auf Dichtigkeit geprüft werden. Bei mehreren 100 m kann das sehr viel teurer werden als der Kläranlagen Betrieb. Und was ist wenn eine Leitung undicht wird?

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