Endreinigung nach Außerbetriebnahme einer KKA notwendig?
BAU-Forum: Kleinkläranlagen

Endreinigung nach Außerbetriebnahme einer KKA notwendig?

Bei einem nachträglichen Anschluss eines Grundstückes mit KKA an die öffentliche Kanalisation wird bei einigen Gemeinden nach der Außerbetriebnahme eine sogenannte Endreinigung der vorhandenen Kleinkläranlage gefordert (Ortsentwässerungssatzung)  -  gibt es dazu übergeordnete Rechts- oder Gesetzesvorlagen (WHG, LWG NRW), die die Durchführung einer solchen Endreinigung zwingend erforderlich machen?
  • Name:
  • A. Fuhrmann

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN