Gebühr für Oberflächenwasser
BAU-Forum: Kleinkläranlagen

Gebühr für Oberflächenwasser

Ich beabsichtige ein Grundstück zu kaufen das nicht ans öffentliche
Abwassernetz angeschlossen ist. Das Grundstück liegt in einem Ort mit nur wenigen Häusern.
Der Eigentümer des Nachbargrundstückes hat von der unteren Baubehörde eine Auflage bekommen um
sein Oberflächenwasser zu entsorgen. Das geschah womöglich weil er die Beamten ein wenig geärgert hat ;-)
Er muss sich nun ein Rohr planen und ausführen lassen um sein Oberflächenwasser und den Überlauf der Kleinkläranlage in ein Stück privaten Kanal (schon vorhanden und nicht von öffentlichen Trägern betrieben) zu leiten.
Dieser Kanal ist auch nicht sehr lang und endet in einer Wiese wo das Wasser versickert. Was mich nun ärgert das dafür von der Verbandsgemeinde eine Gebühr für Oberflächenwasser erhoben wird. Wo doch keine Gegenleistung vorhanden ist. Warum soll ich mein Oberflächenwasser nichtr auf meinem Grundstück versickern lassen können?
  1. Warum fragen Sie das nicht die zuständige Gemeinde?

    Natürlich sollte Oberflächenentwässerung von anfallendem Regenwasser möglich sein. Hierzu gibt es dann als Regelwerk das ATV-DVWK-Merkblatt 138 A. Mich würde es überraschen, wenn auch bei Versickerung im eigenen Grund Gebühren fällig werden.
  2. Da gibt es klare Regelungen ...

    z.B. gab es bei uns (in BW) eine Vorschrift über "die dezentral Beseitigung von Oberflächenwasser" (also Regen).
    Sehr wohl ist Versicherung möglich (Rechtlich). Durch hohen Grundwasserstand etc. kann es aber sein, dass das bei Ihnen "Technisch" aber nicht mögilch ist. Tipp: Holen Sie sich die gültige Abwassersatzung der Gemeinde. Dort steht viel Interessantes drin.
    Nur Laienmeinung, keine Rechtsberatung.
  3. Das Amt hat geantwortet

    Danke erstmal für die Antworten.
    Das Amt hat insofern geantwortet das, dass Oberflächenwasser ggf. versickert werden kann. Das sollte auch funktionieren da das Grundstück 1150 m² hat. Unklar ist mir noch ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt den Überlauf der zu bauenden Kleinkläranlage zu versickern. Die Behörde scheint daran nicht interessiert zu sein wegen den dann fehlenden Gebühren ;-) ... Zudem müsste ein aufwendiger 110 m langer Kanal her der zu dem Bürgermeisterkanal führt. Das wird bestimmt sehr teuer ...

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