Anschlusszwang an Regenwasserkanal?
BAU-Forum: Kleinkläranlagen
Anschlusszwang an Regenwasserkanal?
Guten Tag!
Wir haben ein Grundstück in einem Industriegebiet erworben und sind bei der Ausführung der Bebauung auf folgendes Problem gestoßen:
Die Gemeinde will uns vorschreiben, das Regenwasser über die Kanalisation abzuleiten, obwohl sowohl genug Grundstücksfläche als auch sehr guter versickerungsfähiger Boden zur Regenversickerung zur Verfügung steht.
In § 51a des Wassergesetzes für das Land NRW steht jedoch, dass derjenige, der sein Grundstück ab dem 01.01.1996 erstmalig bebaut oder befestigt, das Niederschlagswasser in eigener Verantwortung zu beseitigen hat, wenn es mit wasserbehördlicher Zustimmung und ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit versickert, verrieselt oder ortsnah in ein Gewässer eingeleitet werden kann.
Kann die Gemeinde uns vorschreiben, das Wasser über den Kanal abzuleiten?
Vielen Dank schon jetzt für jede Hilfe!
Wir haben ein Grundstück in einem Industriegebiet erworben und sind bei der Ausführung der Bebauung auf folgendes Problem gestoßen:
Die Gemeinde will uns vorschreiben, das Regenwasser über die Kanalisation abzuleiten, obwohl sowohl genug Grundstücksfläche als auch sehr guter versickerungsfähiger Boden zur Regenversickerung zur Verfügung steht.
In § 51a des Wassergesetzes für das Land NRW steht jedoch, dass derjenige, der sein Grundstück ab dem 01.01.1996 erstmalig bebaut oder befestigt, das Niederschlagswasser in eigener Verantwortung zu beseitigen hat, wenn es mit wasserbehördlicher Zustimmung und ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit versickert, verrieselt oder ortsnah in ein Gewässer eingeleitet werden kann.
Kann die Gemeinde uns vorschreiben, das Wasser über den Kanal abzuleiten?
Vielen Dank schon jetzt für jede Hilfe!
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Gilt nicht, Bundesrecht, bricht Landesrecht?
Ich dachte Landesrecht (NRW), steht höher als Gemeinderecht?
Fragen Sie mal beim Landratsamt nach. In BW gibt es eine Verordnung über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser. Vielleicht gibt es sowas für NRW auch. Dann wäre die Sache doch geklärt. Gemeindesatzung sind nicht immer auf dem neuesten Gesetzlichen Stand. Oft noch veraltet. Also nicht einfach alles glauben. -
Seit 1.4.99 ist die Versickerung erlaubt ...
wenn Ihre Gemeinde das noch nicht kennt, lassen Sie sich von der Gemeinde die entsprechenden Begründung mit den §§ geben (Schriftlich!). Notfalls muss die Gemeinde dann SIE verklagen um den Anschluss zu erzwingen (Beweislast liegt dann bei der Gemeinde, die Kosten aber auch wenn diese verliert). Nicht alles glauben, was die Gemeinde einem glaubhaft machen will. PS: waserbehördliche Zustimmung ist ja wohl dann nicht die Gemeinde, sondern das Landratsamt. Was sagt denn dieses dazu?