Abwasserabgabe bei Kleinkläranlagen
BAU-Forum: Kleinkläranlagen
Abwasserabgabe bei Kleinkläranlagen
Stimmt es, dass bei Kleinkläranlagen, die der DINAbk. 4261 bzw. den
allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und bei
denen eine ordnungsgemäße Schlammentsorgung durchgeführt wird,
nach § 8 Abs. 2 Satz 2 Abwasserabgabengesetz (AbwAG) die
Kleineinleiterabgabe entfällt? Ist das einheitliche Praxis in allen Bundesländern?