Abwasserabgabe bei Kleinkläranlagen
BAU-Forum: Kleinkläranlagen

Abwasserabgabe bei Kleinkläranlagen

Stimmt es, dass bei Kleinkläranlagen, die der DINAbk. 4261 bzw. den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und bei denen eine ordnungsgemäße Schlammentsorgung durchgeführt wird, nach § 8 Abs. 2 Satz 2 Abwasserabgabengesetz (AbwAG) die Kleineinleiterabgabe entfällt? Ist das einheitliche Praxis in allen Bundesländern?
  • Name:
  • Thomas Preuss
  1. Abgabe

    Es ist richtig, dass die direkte Abwasserabgabe für den Betreiber von Kleinkläranlagen entfällt. Allerdings erhebt die abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft eine Gebühr, da die Abwasserabgabe als Pauschale von der Kommune zu entrichten ist.
    • Name:
    • R. Pätz

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