Bau einer teilbiologischen Kläranlage
BAU-Forum: Kleinkläranlagen

Bau einer teilbiologischen Kläranlage

Wir wollen ein Grundstück erwerben, für das bisher kein Abwasseranschluss besteht. Wir sollen eine teilbiologische Kläranlage errichten. Allerdings soll in einigen Jahren ein Abwasserkanal von der Gemeinde errichtet werden, d.h. in ca. 5 Jahren ist die teilbiologische Kläranlage überflüssig.

1. Was kommen auf uns für Kosten zu für eine teilbiologische Kleinkläranlage für einen 4-Personen-Haushalt (Einfamilienhaus). Welche Folgekosten treten auf?

2. Können wir gezwungen werden, uns an den öffentlichen Kanal anzuschließen, obwohl wir vielleicht erst 5 Jahre vorher die private Kläranlage errichtet haben?

  • Name:
  • Barbara Ettel
  1. Übergangslösung II

    Grundsätzlich hat die Gemeinde die Möglichkeit, Aufgrund der Ortssatzungen den Anschluss an den Kanal vorzuschreiben. Es gibt wenige Ausnahmen, dass der Bau einer eigenen Kleinkläranlage als Dauerlösung akzeptiert wird. Wenn Sie an dem Erwerb und der Bebauung des von Ihnen beschriebenen Grundstücks weiter interessiert sind, ist die Entsorgung der Abwässer nach den Regeln der Technik erforderlich. In Ihrem Falle ist als Übergangslösung eine Kleinkläranlage zu errichten. Wie ich schon in Frage 39 erläutert habe, ist es auch in Ihrem Fall sinnvoll, eine Anlage einzusetzen, die nach dem Kanalanschluss veräußert werden kann. Die Errichtung einer neuen Kleinkläranlage wird zwischen 10.000 und 15.000 DM inkl. aller Kosten ausmachen. Die genauen Kosten sind von der Art der Anlage und von den Anforderungen der jeweiligen Wasserbehörde abhängig. Folgekosten liegen be ca. 500  -  800 DM/Jahr. Die Gemeinde kann Sie derzeit noch bei einem neuen Kanal zum Anschluss zwingen. Es gibt Bestrebungen, den rechtlichen Betrieb von Kleinkläranlagen als Dauerlösung zu vereinfachen. So kann es sein, dass hier in den nächsten 5 Jahren eine andere Rechtsgrundlage auf uns zu kommt.

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