Ist Drainage auf Niveau/Höhe der Lichtschächte sinnvoll oder Unfug?
BAU-Forum: Keller
Ist Drainage auf Niveau/Höhe der Lichtschächte sinnvoll oder Unfug?
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"Das Haus steht in einem Gebiet mit sehr hohem Grundwasserspiegel"
"Das Haus steht in einem Gebiet mit sehr hohem Grundwasserspiegel" -
Danke für die schnelle Antwort! Das ...
Danke für die schnelle Antwort! Das ... -
Einleitung von Dränagewasser in die Kanalisation
Einleitung von Dränagewasser in die Kanalisation -
Nochmals vielen Dank für Ihre Gedanken ...
Nochmals vielen Dank für Ihre Gedanken ... -
Sickerschacht
Sickerschacht -
Habe heute bei der Gemeinde telefonisch ...
Habe heute bei der Gemeinde telefonisch ... -
Klären Sie das Genehmigungsverfahren
Klären Sie das Genehmigungsverfahren -
Abschließend noch einmal vielen Dank für ...
Abschließend noch einmal vielen Dank für ... -
Schriftlich!
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Aber natürlich schriftlich einholen!
Ich besitze ein Mehrfamilienhaus (MFH) Baujahr 1970 mit gemauerten Lichtschächten. Bei starken oder lang anhaltenden Regenfällen tritt Wasser hauptsächlich über die Lichtschächte in den Keller ein, z.T. auch durch leichte Risse in den Kellerwänden oder falsche Abdichtungen von Rohrdurchgängen durch die Kellerwand. Das Haus steht in einem Gebiet mit sehr hohem Grundwasserspiegel (Hundsmühlen bei Oldenburg Niedersachsen). Zum Teil moorige Untergründe in der Umgegend. Meine Frage: Ist es grundsätzlich falsch, eine Drainage, die nur 30 cm unterhalb der Lichtschächte verlegt wird, zu setzen? Oder kann eine so flach (ca. 130 cm tief) verlegte Drainage eine Abhilfe (Wassereintritt durch die Lichtschächte) erbringen? da ist eine Dränage generell sinnlos, wenn sie nicht an einen ausreichend großen Vorfluter (Senke weit weg vom Objekt) oder an eine ausreichend große Sammelgrube angeschlossen ist.Was soll die Dränage bringen? Wohin soll das Wasser fließen, welches in die Dränage gelangt? Eine Einleitung in den Abwasserkanal ist ja meist nicht zulässig.
Eine nachträgliche Bauwerksabdichtung macht also deutlich mehr Sinne. Danke für die schnelle Antwort! Das Wasser aus der Drainage soll in einen neuen Schacht mit 30 - 40 cm Durchmesser eingeleitet werden und über eine Hebepumpe in die Kanalisation eingeleitet werden. ist nur mit Genehmigung zulässig. Wenn Ihnen diese vorliegt, dann klingt ihr Vorhaben brauchbar. Zumindest fangen Sie mit dieser Lösung das Oberflächenwasser ein bevor es in die Kellerfenster läuft. Schließen sie, wenn möglich, auch gleich die Kellerlichtschächte an diese Dränage an. Nochmals vielen Dank für Ihre Gedanken dazu. Werde mich bei der Gemeinde erkundigen, ob eine Einleitung in die Kanalisation genehmigungsfähig ist und sonst alternativ über einen Sickerschacht nachdenken. macht bei hohen Grundwasserständen bzw. bei hohem Schichtenwasser und bei Bodenschichtungen mit schlechtem Versickerungsbeiwert oftmals wenig Sinn.
Bevor Sie diese Maßnahmen durchziehen sollte sich das mal ein Planer bzw. ein Bodengutachter vor Ort ansehen, ob das Vorhaben umsetzbar ist. Habe heute bei der Gemeinde telefonisch nachgefragt und die Auskunft vom zuständigen Sachbearbeiter bekommen, dass es für die entsprechende Straße in Hundsmühlen zwar eine Entwässerungssatzung gibt, dass aber die Einleitung von Drainagewasser in die Regenwassernutzung dort nicht untersagt wird. Von daher wurde mir geraten, das Drainagewasser direkt in den Regenwasserschacht zu leiten. Reicht diese Anfrage und Auskunft oder muss ich mich noch an andere Stellen wenden? mit dem zuständigen Abwasserzweckverband (oder wem immer dieser Regenwasserkanal gehört). Die sagen Ihnen dann auch, ob Sie einen Vorfluter (Sammelschacht mit Pumpe zwischenschalten müssen und wo und wie ihre private Leitung an den Regenwasserkanal angeschlossen werden wird, wer das macht und was das kostet. Abschließend noch einmal vielen Dank für Ihre Hilfe. Eine solche Auskunft hilft Ihnen nur wenn sie auch schriftlich vorliegt. Also nicht mal eben auf's Amt gehen und mit dem Sachbearbeiter reden, sondern besser schriftlich anfragen und eine schriftliche Antwort bekommen. Das ist unbedingt wichtig und erforderlich!
Interne Fundstellen
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Beschwerdestelle für Bauunternehmer?
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Drainage nachträglich unumgänglich - Planungsfehler des Architekten
- … Drainage nachträglich unumgänglich - Planungsfehler des Architekten …
- … unser Architekt hat uns zu Beginn des Baus von einer Drainage abgeraten. Nachdem wir nun 3x den Keller voll Wasser hatten, …
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- … auch mit der Bauüberwachung der Ausführung bspw. des Einbaus der Kellerlichtschächte zusammen. (nebenbei für mich schließt eine WW die Ausführung von Lichtschächte …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Uneinsichtiger Architekt
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- … lesen könnte? es widerspricht sich doch - Lehmboden - Entwässerung der Lichtschächte über Dränung! ansonsten: der Fragesteller hat doch alles relevante gesagt - …
- … Wir schreiben aneinander vorbei: Entwässerung der Lichtschächte meinte ich zumindest über eine komplette Drainanlage, also mit Kiesschüttung, Kontrollschächte …
- … Alternativ kann man natürlich auch die Lichtschächte wasserdicht ausführen. Darf nur dann von oben nicht reinregnen (Glasplatte drüber, …
- … Versuch der Zusammenfassung: Drainanlage nur erforderlich zur Entwässerung der Lichtschächte (unter der Voraussetzung einer echten weißen Wanne). Drainanlage Unsinn bei Grundwasser. …
- … Drainanlage nicht erforderlich bei fehlenden oder wasserdichten Lichtschächten. …
- … Anschluss einer Drainage im Bereich der Stadt Frankfurt ist nicht. …
- … wo Drainagen angeschlossen werden dürfen? …
- … Sie sollten sich vor ihren Ratschlägen vielleicht erst einmal mit den einschlägigen Normen vertraut machen, denn nach der DINAbk. 4095 dürfen Lichtschächte (und andere Anschlüsse) nicht über die Drainage entwässert werden! …
- … Kilometer hinter der Radarfalle ist links ein Neubaugebiet. Da sind alle Lichtschächte VOR dem Hügel über Drainanlage entwässert) …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - taugt eine halbhohe Drainage? Bitte Frage lesenist etwas kompliziert
- … taugt eine halbhohe Drainage? Bitte Frage lesenist etwas kompliziert …
- … Vor die Dämmung in Kies (Noppenfolie) eine Drainage …
- … Zusätzliches Problem: Die alten Lichtschächte sind ebenfalls abgesackt und haben sich von der Kellerwand gelöst. Müssen die Schächte ausgebaut werden? …
- … Jetzt ist die Frage für mich ob das so OK ist bzw. ob die halbhohe Drainage überhaupt was nützt und ob die Lichtschächte weg müssen. Was …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Mehrere Fragen zum Rohbau
- … Der Bauträger behauptet, dass die Drainage auf Höhe der Bodenplatte ohne Gefälle um das Gebäude verlegt wird. …
- … Die Spülschächte werden in den Lichtschächten angeordnet. …
- … Der Bauträger behauptet, dass die Drainage auf Höhe der Bodenplatte ohne Gefälle um das Gebäude verlegt …
- … wird. Die Spülschächte werden in den Lichtschächten angeordnet. …
- … <<<< Spülschächte in den Lichtschächten - also doch Keller. Ich kapiere kaum noch was. …
- … Aber sei es drum. Spülschächte in den Lichtschächten. Quatsch. Spülschächte kann der zusätzlich machen was er will - aber Spül- und Kontrollschächte (Spülschächte, Kontrollschächte) gehören an jeden nennenswerten Richtungswandel der (Dränstangenrohre - nicht Endlosrohre) Dränung. …
- … > Der Bauträger behauptet, dass die Drainage auf Höhe der Bodenplatte ohne …
- … > Lichtschächten angeordnet. …
- … <<<< Spülschächte in den Lichtschächten - also doch Keller. Ich kapiere kaum noch was. …
- … > >Aber sei es drum. Spülschächte in den Lichtschächten. Quatsch. Spülschächte …
- BAU-Forum - Balkon und Terrasse - Unterbau für Polygonalplatten, Drainage?
- … Unterbau für Polygonalplatten, Drainage? …
- … Der Aufbau auf diese Betonplatte bis Oberkante Platten muss ca. 17 cm betragen, da ich die gleiche Höhe mit vorhandenen Lichtschächten haben möchte. …
- … und dann in der aufgeschütteten Erde versickert oder müsste ich eine Drainage und (wegen der Mauer auf der Platte ), auch eine Ableitung …
- BAU-Forum - Balkon und Terrasse - Terrassenaufbau und Drainage
- BAU-Forum - Fenster und Außentüren - Wassereintritt bei Fensterzarge / Kellerfenster
- … nichts versickern. Als wir den Keller übernommen hatten fehlten noch die Lichtschächte. Da wir nicht vorhatten alles aufzuschütten, sagten wir dem Baumeister damals …
- … er solle die Lichtschächte weg lassen. Wir wurden nicht darauf hingewiesen das dadurch Wasser eindringen kann. Unser Nachbar (Doppelhaus) hat sich bei einem Kellerfenster einen Lichtschacht montieren lassen, musste dann aber im nachhinein selber für die Dränage sorgen da dies die Baufirma nicht gemacht hat. Was also wenn durch wiedrige Umstände Wasser in den Lichtschacht kommt und es nicht schnell genug ablaufen kann - dann habe ich doch erst wieder Wasser im Keller? Wie bereits gesagt konnte auch der Sachverständige keine Angaben machen (anscheinend gibt es in Österreich keine Eindeutigen Vorschriften dafür) Auch im Vertrag konnten wir nichts genaueres finden außer eben das wir einen Dichtbetonkeller gekauft haben. Was wir aber durch nochmalige Begutachtung der Schlussrechnung festgestellt haben war, das der Keller auch nicht richtig gedämmt wurde. Im Angebot / Rechnung wurden uns Hartschaumstoffplatten (XPS), 5 cm stark, mit Bitumenklebermasse aufgebracht, angeboten und verrechnet. Alles bis Kelleroberkante. Nicht nur das die Dämmung bei der Erdkante aufhört (also 90 cm unter Kelleroberkante), sind wir beim graben nicht auf Hartschaumstoffplatten sondern auf Styroporplatten gestoßen. Hätte man mit der richtigen Dämmung (Bitumenkleber) nicht auch den Wassereintritt verhindern können? …
- … Offenbar muss man das Problem hauptsächlich in der fehlenden Drainage des Kellers suchen. …
- … mir nicht vorstellen, dass es in Österreich keine Normung für Kellerdrainagen gibt. …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Versuch einer Baukostenaufstellung ...
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