Kellerwände zu niedrig gebaut
BAU-Forum: Keller
Kellerwände zu niedrig gebaut
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riesiges Problem
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So wie es aussieht würden die Fertigsteile falsch produziert.
So wie es aussieht würden die Fertigsteile falsch produziert. -
Rückbau und neu bauen
Rückbau und neu bauen -
Das ist doch ein harmloser Fall
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Genau
Hallo,ich weiß gar nicht ob ich hier in diesem Unterforum richtig bin.
Folgendes Problem: Neubau eines Einfamilienhauses (Fertighaus) mit Keller.
Also wir hatten eine Geschosserhöhten Keller bestellt. Dies ist in allen Plänen ersichtlich und wurde uns auch mit fast 4000 € im Auftrag berechnet. Das ist ein Fertigteilekeller mit einer Betontreppe. Gestern wurden die Fertigteile gestellt und nachdem alles inklusive der Decke gestellt und befestigt wurden, kam der Einbau der Treppe dran. Da wurde dann festgestellt das diese zu Hoch ist. Nach dem Nachmessen wurde festgestellt dass die Treppe nicht zu Hoch ist, sondern die Wände 20 cm zu niedrig also Standardhöhe bei dem Hersteller gefertigt wurden.
So ich weiß, dass mich keine Schuld trifft, aber ich möchte einfach wissen welche Möglichkeiten ich nun habe. Da dies gestern Nachmittag festgestellt wurde und auf der Baustelle Ratlosigkeit bestand da so etwas noch nie zuvor passiert ist, habe ich noch keine Aussage von meinem Kellerbauer. Ach ja, betoniert wurde noch nichts.
Wir sind ganz schön fertig weil ich auch zeitlich langsam Probleme bekommen ...
Wir kommen aus Baden-Württemberg
Danke schon mal für die Antworten. Hat jetzt jemand anders einen hohen Keller mit einer zu kleinen Treppe? Oder wurde tatsächlich zu klein bzw. normal gefertigt? Der Kellerbauer wird versuchen aus dieser Nummer raus zu kommen. Auf jeden Fall sollten Sie schriftlich unter Hinweis auf den Vertrag einen Mangel melden und täglich zu verschiedenen Zeiten die Baustelle kontrollieren, ob durch Beton Fakten geschaffen werden. Ohne Fachanwalt wird es nicht gehen, auch mit Zeitverzug und hohen Kosten. Erst wenn Sie die Nachricht haben, dass die höheren Kellerwände in der Fertigung sind können Sie aufatmen. Oder Sie akzeptieren das und bekommen nur eine neue Treppe. Es wird um die Frage gehen: unerfüllbarer Sonderwunsch oder vertraglich zugesicherte Eigenschaft. Ich hoffe für Sie, dass keine Fertigungskontrolle im Werk vereinbart war. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand anderes genau die selben Außenmaße und den selben Schnitt und Aussparungen in der Wand (für die Lüftung) hat.
Das kann von der Höhe nicht so bleiben, da dann dann gesamte Gelände angetragen werden müsste. Momentan wäre das zu niedrig. Und wir haben ein großes Grundstück.
Also die Erhöhung war von der ersten Stunde an geplant und in alles Plänen drinnen. Auch auf den Plänen vor Ort war die gewünschte Höhe eingezeichnet. Nur eben nicht umgesetzt. Da dies vorher noch nie bei denen vorgekommen ist, hatten sie die Elemente nicht nachgemessen.
Mit uns wurde keine Kontrolle vereinbart. Aus dem nun zu niedrigen Keller ergibt sich ja auch ein niedrigeres Haus, ergo was sagt das Bauamt dazu? Wie ist es mit den Außenanlagen, die Geländehöhe passt doch nun auch nicht mehr zum Erdgeschoss. Die Baufirma wird versuchen Ihnen eine neue Kellertreppe aufzuschwatzen, ggf gibt es etwas Rabatt, aber kennen Sie die Folgekosten? z.B. wenn durch das niedrigere Erdgeschoss bei Regen jetzt Wasser ins Haus läuft. Da die Decke noch nicht betoniert ist, kann man sie wieder abnehmen und die Wände in Ortbeton noch 20 cm höher machen.
Kostet halt einige hundert €. Aber das ist doch ein kleiner Schaden und die Beseitigung sollte keine Probleme geben.
Dem Bauamt ist das vermutlich gleich. Nur wenn Sie die 1,4 m überschritten hätten, hätte man reagiert. Decke runter und in Absprache mit dem Architekten und dem Statiker die Wände einschalen und höher betonieren, fertig.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Danke für die Antworten. Wenn die ...
Danke für die Antworten. Wenn die ... -
Entschädigung
Entschädigung -
Wir der Keller von innen denn noch verputzt?
Danke für die Antworten. Wenn die Danke für die Antworten.Wenn die 20 cm geschalt und betoniert wurden. Steht mir dann eine Entschädigung zu? Schließlich wäre es nicht das was ich bestellt habe und man sieht es ja dann von innen. keine Ahnung, wollten Sie den Keller nicht streichen? Wenn sich dadurch der Einzug verzögert und Sie Kosten durch längere Mietzahlungen haben vielleicht, ein Anwalt der dies einklagt könnte teurer als die Entschädigung sein. Interessanter ist die Frage ob die Stürze für Türen (wahrscheinlich nicht) und Fenster / Lichtschächte auch angepasst werden müssen, eine Bauüberwachung scheint es ja nicht zu geben, also selbst aufpassen. Oder nicht?
Wie sieht denn die Wandoberflächenqualität normalerweise aus bzw. was war vereinbart, wie die Wandoberfläche aussehen soll?
Was steht im Vertrag?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Natürlich wird man den Übergang sehen
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Danke für die Antwort. Uns wurde ...
Danke für die Antwort. Uns wurde ... -
Wow
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Das stimmt.
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