Druckwasserdichte Kellerfenster oder Lichtschächte
BAU-Forum: Keller
Druckwasserdichte Kellerfenster oder Lichtschächte
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In Sachen Dränage ist fasst meistens nichts erlaubt!
Hallo liebes Forum,
da wir auf unserem Grundstück einen sehr lehmigen Boden haben, lassen wir den Keller als weiße Wanne ausführen. In 5 Wochen soll es los gehen, aber ich bin beim Thema Keller noch in vielen Punkten unsicher.
Nun habe ich mehrfach in diversen Foren gelesen, dass für eine WW druckwasserdichte Lichtschächte von nöten sind bzw. häufig verwendet werden. Unser Kellerbauer empfiehlt aber druckwasserdichte Kellerfenster und meint, dass zusätzlich druckwasserdichte Lichtschächte nicht notwendig sind.
Was wäre besser bzw. sinnvoller um sich gegen drückendes Wasser abzusichern?
- Kellerfenster
- Lichtschächte
- Beides
in durckwasserdichter Ausführung?
Mehrpreis der Kellerfenster ggü. "normalen" Fenstern liegt bei ca. 650 € pro Stück. Ist das im Rahmen? Entsprechende Lichtschächte sind sicherlich auch nicht gerade günstig und wir wollen uns nicht doppelt und dreifach absichern.
Das Baugebiet liegt auch nicht in einem Hochwassergebiet. Auf Grundwasser ist man bei beiden Sondierungsbohrungen für das Bodengutachten nicht gestoßen. Schichtenwasser ist aber explizit aufgeführt. Laut Gutachten ist eine Dränage empfohlen oder eben WU-Keller nach DINAbk. 18195 T6. Da das Wasser nur schlecht aus der Drainage abgeleitet werden kann, haben wir uns für die WW entschieden. Was ist prinzipiell vorzuziehen Drainage oder WW?
Besten Dank vorab für Ihre Hilfe.
Gruß Das liegt meistens daran, dass die Entwässerung der Dränage nichts gesichert ist.
Guckst Du hier ...Die Entwässerung der Dränge ist halt meistens das Problem, sodann regelgerecht gearbeitet werden soll. Befragen Sie den Bodengutachter, den scheinen Sie ja schon zu haben. Es bedarf nämlich einer Genehmigung der Baugenehmigungsbehörde, dass anfallende Dränwasser in das städtische Abwassersystem entwässern zu dürfen und die wird im Regelfall meistens - bis auf wenige Ausnahmefälle- nicht erteilt.
Hinsichtlich der Aussage des Bauunternehmers gilt ... ;
Ein derartiges Fenster wie von Ihnen beschrieben, ersetzt nicht den druckwasserdichten Lichtschacht und kann nicht Bestandteil einer dauerhaften Bauwerksabdichtung nach DIN 18195 sein. Geprüft für den Einbau in WU-Beton. Unbedingt Einbauhinweise/Produkt
So zumindest schon einmal einer der Hersteller.
Guckst Du hier ...Mir ist im Übrigen keiner der Hersteller bekannt, der dass anders beschreibt. Lassen Sie sich vom Bauunternehmer die Herstellerrichtlinien oder -Empfehlungen zum Fenster reichen und prüfen Sie was da drin steht.
Haben Sie denn auch noch wohnraumähnliche Raumnutzungen im Kellergeschoss? Bei einer weißen Wanne wäre dann nämlich mitunter der Einbau einer Lüftungsanlage erforderlich. Sie müssen ja unterscheiden, zwischen (flachs ausgedrückt) Kartoffelkeller mit feuchten Stellen auf den Wänden erlaubt oder (ebenso flachs ausgedrückt) zwischen dem trockenen Keller in dem Sie den € vor der Aushändigung hätten lagern können oder den Van Gogh hätten an die Wand hängen können.
Aber das wissen Sie ja sicherlich schon, denn dies müsste der Bauunternehmer zuvor mit Ihnen alles klären müssen, damit der weiß oder wissen kann, was er da gerade bauen soll und was es kostet.
Falls Sie das nicht wissen, gucken Sie mal hier ...
Da hat ein Kollege das mal zutreffend beschrieben bzw. ins Netz gestellt.Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Da stellt sich mir die Frage: ...
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Es ist eigentlich mehrfach alles schon erläutert worden!
Da stellt sich mir die Frage: Kein Grundwasser, kein Überschwemmungsgebiet für was also teuere Spezialschächte oder Fenster? WW kann man ja noch verstehen aber der Rest?
Und dann: " ... unterscheiden, zwischen (flachs ausgedrückt) Kartoffelkeller mit feuchten Stellen auf den Wänden erlaubt ... "
Wenn man so eine WW baut, dann nützen auch druckwasserdichte Fenster nichts mehr.
Ich kenne zahlreiche Häuser in Lehmböden da wurde mit Hohlblocksteinen gemauert, verputzt, ein paar mal schwarz gestrichen und die sind noch nach Jahrzehnten absolut trocken. Kartoffelkeller oder hochwertiger Keller und das denn dann zuvor mal eben flachs ausgedrückt, ist allerdings allgemein anerkannte Regel der Technik.
Guckst Du hier, in dem Betonblättchen wird die Regel wiederholt ..Es gibt solche Keller die trotzdem dicht sind, dass wird ja hier auch an keiner Stelle bestritten.
Die Regel ist aber so, dass denn dann der Kunde auch - nach einer Voraus geganenen ordentlichen und fachgerechten Erläuterung der Tatsachen-, wenn er einen solchen normalen Keller haben möchte, der selbstverständlich dicht sein "kann" aber nicht zwangsläufig auch dicht sein "muss", weil ja nicht regelgerecht gearbeitet worden ist, einen möglichen entstehenden Schaden auch selbst aus seiner Tasche bezahlen soll. Der Unetrnehmer muss nur darauf hinweisen.
Die Regel sagt (und das ist ganz einfach) ... ,
01. wenn dass anfallende Wasser, jeglicher Art und Herkunft und Güte, ungehindert versickern (und kein Grund- oder aufstauendes Wasser ansteht und/oder sich auch keines bildet) kann, darf nach DINAbk. 18195-4 abgedichtet werden (eine einfache Abdichtung). Das setzt einen anstehenden versickerungsfähigen Boden voraus.
02. ist der Boden nicht versickerungsfähig, muss ich ...
a) entweder eine Dränage verlegen, die wiederum durch den Abfluss und der Entsorgung des anfallenden Wassers dafür sorgt, dass kein Wasser welches anfällt sich aufstaut. Dann kann weiterhin die einfache Abdichtung verwendet werden, weil es drückt nix. Abdichtung nach DIN 18195-4. Das setzt allerdings voraus, dass ich das anfallende dann so genannte Dränwasser schaffe nach DIN 4095 zu entsorgen (versickern auf dem Grundstück oder offene Gewässer oder Vorflut etc.) bzw. entsorgen zu können und das kein Grunddwasser ansteht. In Grunddwasser kann man nmicht verrieseln. Das fundktioniert nicht.
b) sodann a) nicht möglich ist, eine Abdichtung gegen Druckwasser nach DIN 18195-6, Abschnitt 8 (Abdichtung gegen drückendes Wasser) vorsehen und ausführen muss.
Das kann halt mit einer schwarzen oder auch einer weißen Wanne geschehen.
So die Regeln. Weicht man davon ab, trägt man denn dann auch gewisse damit in Verbindung stehende Risiken.
Möchte der Kunde und Auftraggeber etwas anderes, als regelgerecht bauen, dann soll er doch bitte auch die damit in Verbindung stehenden Risiken selbst tragen. Dies natürlich immer vor dem Hintergrund erwähnt, dass auch zuvor eine entsprechende Beratung durch den Planer und/oder Unternehmer stattgefunden hat.
Was hier sonst noch irgendwie dicht sein könnte, spielt eine eigentlich weniger interessante Rolle.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Danke für die hilfreichen Antworten ...
Danke für die hilfreichen Antworten ... -
Wenn man eine WW baut
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Na das stimmt aber wieder einmal nicht!
Grund für die WW war ganz klar das Schichtenwasser durch lehmigen Boden. Wenn sich das Wasser mit Dränage nicht abführen lässt, bleibt mir ja keine andere Wahl als Abdichtung nach DINAbk. 18195 T6.Was mir nach wie vor nicht klar ist, ist die Sache mit den wasserdichten Lichtschächten. Habe ich eine WW mit wasserdichten Fenstern ist das doch eine Runde Sache. Wo soll da noch Wasser eintreten können? Habe ich hingegen wasserdichte Lichtschächte läuft mir doch das Wasser trotzdem von oben in den Lichtschacht (wie auch auf den Bilder vom Hersteller ACO ersichtlich (wir bekommen übrigens genau diese Fenster) ). Ohne dichte Fenster habe ich die Sauerei dann im Keller. Was helfen diese Lichtschächte überhaupt wenn das Wasser von oben kommt?
Ein feuchter Kartoffelkeller soll es natürlich nicht werden. Sonst könnte ich mir das Ganze sparen. Auch wenn wir den Keller - zumindest anfangs - nicht als Wohnraum ausbauen, steht da trotzdem die ganze Haustechnik drin und er soll auch als Lager dienen. Später dann evtl. auch ausgebaut werden.
Also nochmal VIELEN DANK für die hilfreichen Kommentare und die Links.
LG Florian ist es nicht verboten einen Drainageschlauch um die Bodenplatte zu verlegen und in einem Schacht (mindestens 1 m im Durchmesser) auf dem Grundstück enden zu lassen.
Das muss man der unteren Wasserbehörde ja nicht vor die Nase halten. Kommt trotzdem einmal Wasser und flutet den Keller, wird wohl kein verantwortlicher Politiker verlangen, dass die, für diesen Notfall geplante, Drainage nicht benutzt und das Wasser nicht ggf. auf die Straße geleitet werden darf.
Weil die Wünsche der Nutzer an die Wasserdichtheit und Wasserdampfdichtheit immer größer werden, kann man neben der WW mit Fugenblech noch eine besondere Folie in die Schalung legen, die mit dem Beton eine Verbindung eingeht und wegen ihrer Beschichtung nicht hinterlaufen werden kann. Diese Folie könnte man auch unter der Bodenplatte vorsehen.
Vermutlich wird das Wasser nie so weit ansteigen, dass die Kellerfenster oder die Lichtschächte gefordert werden.
Wenn man das erwarten muss, sollte man sich ein anderes Grundstück suchen oder über dem Boden bauen. Es ist verboten Dränrohre unter der Bodenplatte zu verlegen, sofern auf dem Grundstück nicht verrieselt werden kann.
Klar, wo kein Kläger, sodann auch kein Richter, gelle!
Aber dürfen, darf man dann nicht!
Zur Frage vom Fragesteller:
Hab ich eine WW mit wasserdichten Fenstern ist das doch eine Runde Sache.
Nein, ist es nicht, der Hersteller beschreibt das in den Herstellerrichtlinien selbst, dass dies nicht ausreicht, alleinig auf die Fenster zu verlassen.
Wo soll da noch Wasser eintreten können?
Wenn das Wasser zu lange vor dem Fenster steht, weil es - warum auch immer - in den Lichtaschacht gelangt ist!
Hab ich hingegen wasserdichte Lichtschächte läuft mir doch das Wasser trotzdem von oben in den Lichtschacht (wie auch auf den Bilder vom Hersteller ACO ersichtlich (wir bekommen übrigens genau diese Fenster) ).
Das anfallende Oberflächenwasser und Niederschlagswasser ist natürlich zu entwässern, auch in wasserdichten Lichtschächten! Von alleine passiert das nichts, wenn man nichts macht!
Ohne dichte Fenster habe ich die Sauerei dann im Keller.
Nein, haben Sie nicht, sodann die Lichtschächte ordnungsgemäß entwässert werden (eine vorzusehende Rückstausicherung dabei nicht vergessen!
Was helfen diese Lichtschächte überhaupt wenn das Wasser von oben kommt?
Da kommt kein Wasser rein, wenn dass alles ordnungsgemäß hergerichtet wird bzw. wenn Wasser rein kommt und es ist ordnungsgemäß hergerichtet, dann kann das Wasser abfließen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz
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