Muss Bodenplatte mit Folie abgeklebt werden?
BAU-Forum: Keller
Muss Bodenplatte mit Folie abgeklebt werden?
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Schutzbehauptung gegen nachträgliche Mängelmeldung
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Ergänzung
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WER war ES?
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Mhm, dass sehe ich nicht ganz so!
Hallo,(Keller, schwimmender Estriche, weiße Wanne, Styropor-Plattendämmung)
wir haben ein Einfamilienhaus mit Keller. Im August trat ein Feuchteschaden auf, der wurde getrocknet, bei den Bodenbohrungen, sah man nun das die Bétonbodenplatte teilweise mit Folie abgeklebt war oder gar nicht (man sah auf den Beton) oder plastikfolienmüll dort lag. Die Nachfrage beim Bauunternehmer ergab, das wir Keller gekauft hätten und dort müsste der Beton nicht abgeklebt werden. Stimmt das so? In diesem Keller sind auch die Waschmaschine und Wasserleitungsrohre. gibt es allg. gültige Regelungen?
Danke! Als was wurde denn der Keller geplant? Beheizt? Bewohnt (Aufenthaltsräume)? Abstellräume? Hauswirtschaftsraum? Hobbyraum? Wer hat denn den schwimmenden Estrich eingebaut? Unter einen schwimmenden Estrich gehört bei weißer Wanne immer eine Dampfsperre nach BEB-Merkblatt schon allein wegen der nachstoßenden Restfeuchte aus dem Beton. Hallo,
Im Keller befindet sich auch der Waschkeller, auch die Anschlüsse für Warm/Kaltwasser liegen unter dem Etriche. Wir haben den Keller in drei Räume unterreilen lassen, weil ein Arbeits/Hobbybereich entstehen sollte.
Danke! Hallo,
eine Heizung befindet sich auch im Keller, eine zweite sollte hinzukommen. In den meisten Bereichen des Keller, sieht man die Betonbodenplatte, dann Styropor, dann eine dünne Folie, dann der Estriche, habe mal ein Foto beigefügt.
Danke! Wer hat den Estrich eingebaut? Hallo Herr Tilgner,
in welchem BEB-Blatt soll das denn beschrieben stehen, dass unter einem schwimmenden Estrich "immer" eine Abdichtung anzuordnnen sei?
Vorweggenommen; klar baut man logischer Weise immer eine (Abdichtung) ein, dass ist sicher unter uns beiden unbestritten. Ohne ..., wer macht das denn noch, wir beide sicher nicht - jedenfalls!
Der Fragesteller beschreibt aber Keller gekauft zu haben. Aus meiner Sicht wäre dies irgendwie grenzwertig oder ist das immer oftmals grenzwertig - eine geradlinige Abgrenzung zwischen Keller und der darin vorgesehenen tatsächlichen Nutzung (tatsächlicher Kellerraum ... - "Zwitter" Hobbyraum ... - Wohnraumnutzung ) ziehen zu können.
Jedenfalls, wenn es zweifelsfrei als Keller zur Nutzung als Keller und nicht als Wohnraum und auch nicht zur Nutzung als ("Zwitter") Hobbyraum gekauft und bestellt wurde, vertrete ich die Auffassung, dass der Unternehmer Recht hat.
Sorry, aber in einem "Kartoffelkeller" einen schwimmenden Estrich einzubringen erfordert noch lange nicht den Einbau einer Abdichtung unter dem Estrich. Es kann ja dem Bauherren nicht verboten werden einen sonst nur qualitativ minderwertigeren Keller - als es bei der Wohnraumnutzung der Fall ist - mit einem schwimmenden Estrich zu belegen - und denn dann auch noch ohne Abdichtung, wenn es halt eben gewünscht ist oder so ausgeführt wird, oder ausgeführt werden soll, weil es so bestellt worden ist.
Weiterhin stellt sich mir die Frage, nach welchem Vertrag wurde gebaut und bestellt und abgeliefert, VOBAbk.-Vertrag oder BGBAbk.-Vertrag? Denn der Fragesteller hat bislang noch nicht von einer Beeinträchtigung - durch die fehlende Abdichtung - gesprochen, er hatte lediglich einen Wasserschaden bzw. einen Feuchteschaden, er schreibt nicht, bedingt durch die fehlende Abdichtung, sodann ich davon ausgehe, dass der eigentliche Wasserschaden bzw. der Feuchteschaden durch ein anderes Ereignis eingetreten sein muss. Sodann dies so ist und es durch die fehlende Abdichtung - weil ja nur eine Folie eingebaut worden ist - noch nicht zu einem Schaden gekommen ist und es obendrein auch noch ein BGB-Vertrag war, nach dem bestellt, gearbeitet und geliefert worden ist, es zum Nachweis der Mangelhaftigkeit erst noch an dem, den Mangel begründenden 2. Faktor der Beeinträchtigung für den Bauherrn fehlt und sich somit erst (rein) gar nicht die Frage nach der regelgerechten Ausführung stellt, weil ohne den 2. Faktor der mit dem Mangel einhergehenden Beeinträchtigung es ja nach dem BGB gar keinen Mangel gibt - sodann natürlich und logisch geschlussfolgert denn dann auch keine Vermutungshegung gibt, dass der Mangel oder der Schaden später vielleicht einmal eintreten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Ich danke Ihnen sehr für ausführlichen Antworten!
Ich danke Ihnen sehr für ausführlichen Antworten! -
also Hr. Reinartz
also Hr. Reinartz -
Hallo Herr Tilgner,
DANKE wir empfehlen beide schon das richtige und meinen auch das gleiche. Wohnkeller oder Wohnraum, da gehört eine Sperre auf die Bodenplatte (auch wenn diese ein WU-Bauteil ist). Deshalb ja die vielen Fragen im ersten Antwort-Beitrag. Was wurde geplant? Abstellraum, Hobbyraum oder Wohnqualität? In einem alten BEB-Merkblatt stand für Bodenplatten eine Sperre G200DD. Ich müsste den aktuellen Stand mal raussuchen, was genau die Bodenleger und Estrichbauer derzeit als Dampfsperre empfehlen. ja klar, bei Wohnkeller schooooooooon die Abdichtung und die auch immer (steht ja auch in der 18195, die für WU Bauwerke nicht gilt) aber wie sieht es bei einer Kellernutzung aus und danach hatte der Fragesteller doch gefragt.
Der Forumsteilnehmer schreibt doch Keller ("Kartoffelkeller", feuchte Stellen sodann entsprechend der Stahlbetonrichtlinie erlaubt).
Die Frage ist doch dann ob bei lediglich Kartoffelkellernutzung des Kellers auch eine Abdichtung eingebaut werden muss. Der Forumsteilnehmer schrieb Keller und schwimmender Estrich, Sie schrieben dann schwimmender Estrich, "immer" eine Abdichtung und diese (Ihre) Aussage halte ich sodann für falsch.
Und das soll jetzt nicht heißen, dass ich nicht auch eine Abdichtung bei einer vorgesehenen Kellernutzung einbauen würde. An den paar € spart man doch ganz sicher nicht nicht.
Jedenfalls habe ich mal im BEB Blatt nachgesehen und bei einer lediglichen Kartoffelkellernutzung steht in meinem Blatt keine "immer" vorgeschrieben einzubauende Abdichtung, im Gegenteil, die Abdichtung ist auch in der dort ersichtlichen Schnittzeichnung nicht dargestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz
Interne Fundstellen
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