Erhöhte Feuchtigkeit in EG-Wohnung ohne Keller mit WU-Bodenplatte
BAU-Forum: Keller

Erhöhte Feuchtigkeit in EG-Wohnung ohne Keller mit WU-Bodenplatte

Erhöhte Feuchtigkeit in EGAbk.-Wohnung ohne Keller mit WU-Bodenplatte

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Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  1. Wenn Sie

    Wenn Sie
  2. Ihre Antwort

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    Anhang:

    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  3. Ein gerichtlich bestellter Gutachter

    Foto von Josef Schrage

    Ein gerichtlich bestellter Gutachter
  4. jepp, aber ...

    Foto von Stefan Ibold

    jepp, aber ...
  5. Sind denn schon alle Messen gesungen?

    Sind denn schon alle Messen gesungen?
  6. Ganz schnell ...

    Ganz schnell ...
  7. Ein verspätetes Danke an alle Antwortet!

    Foto von wiki

    Ein verspätetes Danke an alle Antwortet!
  8. Na dann kann doch sicherlich nichts mehr schief gehen!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo, wir haben ein Problem mit erhöhter Feuchtigkeit in unserer EGAbk.-Wohnung, die durch häufiges richtiges Lüften nicht wegzubekommen ist und der Vermieter holt uns jetzt vor Gericht wegen falschem Lüften und Schimmelbildung. Das Haus befindet sich am südlichen Stadtrand von Berlin, ca. 100 m vom Zeuthener See entfernt, ist Baujahr ca. 2000, besteht aus EG-Wohnung und Wohnung im 1. OGAbk.. Die Höhendifferenz zwischen Oberkante Terrasse = ca. Oberkante Bodenplatte zur "Wasseroberfläche" des Sees ist ca. 1 m. Vor der Terrasse in ca. 4 m Entfernung zur Bodenplatte ist ein Regenwassersammelteich angelegt, das Wasser steht bei Regen tagelang, auch rund um das Haus herum, dort wird das Wasser der ganzen Wohnanlage hingeführt in Rohren aus den Dachrinnen, eingebuddelt. Im Sammelteich soll es versickern.

    Wir sind nach 2 Jahren nun dort ausgezogen, wegen ständiger hoher Luftfeuchtewerte in allen Räumen zwischen 65-78 %, die nur kurz durch Lüften mit weit offenen Fenstern und Durchzug 2-3 Mal am Tag kurzzeitig auf Werte um 50-55 % sank, entsprechend dem Wetter draußen. Im letzten Jahr haben wir regelmäßig einen Luftentfeuchter 10-12 Stunden am Tag laufen gehabt, der für 150 m² ausgelegt war. (Wohnung hatte 93 m²) Wir haben immer ca. 8 Liter Wasser nach 10-12 Stunden weggekippt aus dem Entfeuchter, der Raum hatte dann ca. 37-43 % Luftfeuchte, die nach ein paar Stunden wieder bei 65 % aufwärts lag.

    Aufbau des Fußbodens über der Bodenplatte ist in den Zimmern Parkett bzw. Laminat, Küche und Bad gefliest.

    Neben der Feuchtigkeit hat sich mit der Zeit Schimmel in den Deckenixeln gebildet, Bodenwandixeln und im unteren 25 cm Bereich von Außenwänden. Möbel wie Bett und 1 m hoher Schrank standen ca. 5 cm von Wand weg. Bett stand auf 25 cm hohen Füßen.

    Zusätzlich bildet sich bei Temperaturen unter 3 Grad sehr viel Kondenswasser an den Terrassenfenstern, die bis 20 über Fertigfußboden nach unten reichen. Das Kondenswasser reicht bis zu einer Höhe von 40 cm Höhe am Fenster.

    Durch Heizen erreichen wir z.B. im Winter eine Raumtemperatur von ca. 23 Grad in 1,40 m Höhe (Standort Zimmerthermometer), legte man das Thermometer auf den Fußboden, waren es nur noch ca. 17-19 Grad bei Außentemperatur ca.  -  5 Grad gemessen. Wir haben also gegen Bodenkälte geheizt. (keine Fußbodenheizung)

    Seit Fertigstellung sind alle Mieter nach ca. 2 Jahren ausgezogen, angefangen vom Erstmieter. Grundstücksnachbar hat uns erzählt, das nach Bau der WU-Bodenplatte keine Sperrschicht zwischen Oberkante WU-Betonplatte und Unterkante Außenwand eingebracht wurde und die Bodenplatte nicht richtig abgedichtet worden ist. Grundwasser steht 100 m vom See entfernt ziemlich hoch. Regenwasser steht regelmäßig um das Haus herum.

    • Wie muss ein Gutachter jetzt den Zustand der Bodenplatte und Außenwände im Bodenbereich überprüfen, um die Ursache für die ständige Feuchtigkeit zu finden?
    • Wie muss eine WU-Bodenplatte im grundwassergefährdetem Gebiet ausgebildet sein und wie der weitere Aufbau darüber?

    Ich bitte um Ihre Ihre Informationen, damit ich weiß, worüber der Gerichtsgutachter und Vermieter reden, wenn es zur Überprüfung kommt und damit meine Frau und ich nicht aufs Kreuz gelegt werden, wenn tatsächlich ein Baumangel da ist.

    Wir hatten in der vorigen Wohnung keinen Schimmel und Feuchtigkeit, lüften immer und im jetzigen Haus, auch ca. 100 m vom See entfernt stehen die gleichen Möbel und die gleiche Anzahl der Pflanzen und unsere Feuchtigkeitsmesser zeigen ca. 45-55 % Feuchtigkeit an, bei Regenwetter auch mal bis 68 %, aber wenn der Regen aufhört, sinkt die gleich wieder auf Normalwerte  -  und das Haus hat zusätzlich noch einen Vollkeller, der trocken ist!

    Vielen Dank für Ihre Hilfe, ich hoffe, die Bilder helfen! dem Gerichtgutachter nicht zutrauen, dass er kompetent und parteienunabhängig arbeitet, dann bleibt Ihnen nur auf eigene Kosten, einen eigenen Gutachter mitzubringen, der sich anschaut, was alles überprüft wird und ihnen beratend zur Seite steht. Hier einen Exkurs zur Schimmelgutachtenerstellung abzuhalten würde wohl den Rahmen sprengen. Gruß aus Berlin Danke für Ihre Antwort, ich habe auf keinen Fall einem Gerichtsgutachter nicht trauen wollen! Aber bei unserem Vormieter wurde auch ein Gerichtsgutachten erstellt  -  ohne die Bodenplatte einzubeziehen  -  ohne jetzt anmaßend zu sein  -  da habe ich unter diesen Bedingungen schon Fragen zur Vollständigkeit eines Gutachtens. beantwortet die vom Gericht gestellten Fragen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Fragen nicht ausreichen oder falsch gestellt sind, haben Sie das recht auf die Fragestellung Einfluss zu nehmen. (Wenn es nicht schon zu spät ist)

    Lassen Sie sich durch einen Anwalt vertreten? Wenn nicht, dann wird es aber Zeit!

    Wenn ja, und dieser Ihre Fragen nicht beantworten kann, jagen Sie den zum Teufel ...

    Allein ohne externe fachliche Hilfe werden Sie von unserem Gerichtssystem überfahren!

    Ein Forum kann Ihnen nur Tipps geben, Hilfe bekommen Sie nur vor Ort mit entsprechender fachlicher Begleitung.

    Gruß Moin,

    weshalb haben Sie sich so auf die Bodenplatte eingeschossen? Ich erkenne da auf dem einen Bild eine mögliche andere Ursache, die ich für wahrscheinlicher halte.

    Verlaufen unterhalb des Estrichs noch Rohre?

    Grüße

    Stefan Ibold Ist der Beweisbeschluss schon geschrieben, in dem die Fragen stehen, die der SV zu beantworten hat, oder können Sie über Ihren Anwalt noch eigene ergänzende Fragestellungen mit einfügen lassen? War evtl. sogar schon der Ortstermin? Dann wird es recht schwierig noch was retten zu sollen.

    Herr Schrage hat Recht, der gerichtlich beauftragte SV darf nur die Fragen beantworten, die ihm im Beweisbeschluss gestellt werden. Er ist nicht berechtigt weitere Untersuchungen und Nachforschungen anzustellen. Wenn also die von der Gegenseite formulierten Beweisfragen darauf abzielen, die Ursache im Mieterverhalten zu suchen und Sie keine eigenen Beweisfragen für den Sachverständigen eingereicht haben, dann kann es sehr schwierig werden, zu einem für Sie positiven Ergebnis zu kommen.

    Beispiele für Ursache Sockelfeuchte:

    • a) Vertikalabdichtung zw. Bodenplatte und MW-Sockel schadhaft
    • b) Heizungsrohre/Fußbodenheizung undicht
    • c) Sockelstein ungedämmt (Wärmebrücke außerhalb DINAbk. 4108 Bbl. 2)

    Beim Schimmelbefall über dem Fenstereck müsste geklärt werden: Welche Innen-Oberflächentemperatur stellt sich unter normklimatischen Randbedingungen (außen -5, innen +20 °C) ein? Welche rel. Raumluftfeuchte muss im Raum dauerhaft eingehalten werden, damit dieser Bereich Tauwasser- und Schimmelfrei bleibt? Ist diese Raumluftfeuchte als Dauer- bzw. Durchschnittswert (Dauerwert, Durchschnittswert) zumutbar? einen eigenen SV suchen und den zusammen mit Ihrem RA noch Beweisfragen formulieren lassen. Nicht durch ein Gutachten gewinnt oder verliert man hier Prozesse, sondern durch die Fragestellung. Ihre Fragen sollten sich auf Feuchtigkeit im Bodenaufbau beziehen. Woher die kommt, kann Ihnen sowas von egal sein. Es ist egal, ob die Bodenplatte undicht ist, das Wasser von der Seite reinläuft, aus Rohren austritt oder im Bereich der Haustür von der Rampe aus reinläuft  -  so lange der Boden nass ist (und danach sieht es für mich aus) sind Sie aus der Nummer raus. Vielleicht findet Ihr SV ja auch noch mehr Ansatzpunkte.

    Wenn Sie so weitermachen wie bisher, haben Sie schon verloren! Hallo, ich möchte mich an dieser Stelle (auch wenn sehr verspätet) bei allen bedanken, die mir durch Ihre Antworten und Ratschläge geholfen haben! Herzlichen Dank! Ich habe Ihre Ratschläge befolgt. Also die Messen waren noch nicht gesungen, wir hatten mit einem Anwalt ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren beantragt, ich wurde vom Gericht dazu verdonnert, 3.000,00 € vorzuschiessen, der SV kommt jetzt am 11.09.2012 und sucht Antworten auf die Fragen: Ist der dokumentierte Schimmel in der Wohnung vorhanden? Ist der festgestellte Schimmel auf eine fehlerhafte Bausubstanz und/oder eine unzureichend durchgeführte Baumaßnahme am Objekt zurückzuführen? Ist die die Wohnung betreffende Bodenplatte und die Außenwände fachgerecht abgedichtet? Ist der Zustand von Bodenplatte und Außenwände mit ursächlich für die erhöhte Feuchtigkeit in der Wohnung?

    PS: : Wir hatten in der Familie auch noch einen Trauerfall, deswegen das verspätete Danke sagen! Werter Forumsteilnehmer,
    wie hier schon mehrfach bemerkt, leitet das Gericht lediglich nur die Parteien. Lediglich erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen, sodann Sie diese hoffentlich zutreffend gestellt haben. Was nicht gefragt wird bzw. Sie nicht entsprechend gefragt haben, wird dies auch nicht vom Gericht geleitet. Es liegt also an Ihnen selbst bzw. Ihrem Anwalt, was gefragt wird und sodann schlussendlich auch, was dabei heraus kommen wird.
    Die Fragen die Sie gestellt haben und von dem Sachverständigen beantwortet bekommen werden, sind doch in Ordnung. Aus unserer Sicht kann ja denn nun dann sicher nichts mehr schief gehen, jedenfalls sicher nicht, wegen ggf. falsch gestellter Fragen.
    Halten Sie uns doch mal auf dem Laufenden, was dabei heraus kommt, bei dem Gutachten des Sachverständigen und was er fest stellt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz ___________________________________ PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.


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