feuchtigeitssperre durchbohren
BAU-Forum: Keller
feuchtigeitssperre durchbohren
feuchtigeitssperre durchbohren
-
Abdichtung gegen Bodenfeuchte
Abdichtung gegen Bodenfeuchte
-
re >> hr lott
re >> hr lott
-
Kein drückendes Wasser
Kein drückendes Wasser
-
DANKE
DANKE
-
Schutzschicht der Abdichtung
Schutzschicht der Abdichtung
-
Löcher sind vernachlässigbar!?
Servus zusammen,
es betrifft mein Bauvorhaben
einfamilienhaus Bungalow ohne Keller:
v60 feuchtesperre bereits auf rohbetonboden geflammt
nun folgt die rohmontage hzg san elktro
die jeweiligen Rohre sollen mit Dübel+schraube bzw. pins
auf der Betondecke fixiert werden.
wird dadurch die feuchtesperre nicht zerstört bzw. sind diese kleinen Durchdringungen? 6,8? schrauben zu vernachlässigen? Es darf sich ohnhein nur um eine Abdichtung gegen Bodenfeuchte handeln. Es darf kein tropfbar flüssiges Wasser vorliegen. Daher genügt es, die Bohrlöcher mit einem Streifen Abdichtungsbahn wieder zu überdecken oder mit spachtelfähiger Bitumenmasse zu überdecken. Hallo Herr lott,
was meinen sie mit
"ohnehin nur um eine Abdichtung gegen Bodenfeucht"
was sonst?
hm wie soll i des verstehen..
"kein tropfbar füssiges Wasser vorliegen"
deute ich bei normaler grundwassertiefe sollte ein fixieren duch v60 kein Problem darstellen.
ein erhöhter grundwasserspiegel hätte sich vermutlich während der bisherigen Bauphase schon bemerkbar gemacht.?
im vertrauen ich glaub das dies nicht vorliegt. *g*
chris Bei einer Bodenplatte ohne Keller wird vermtl. nur der Lastfall Bodenfeuchte vorliegen. Die Abdichtung muss gemäß DINA 18195-4 ausgeführt sein. Es gibt aber auch Situation, wo drückendes Wasser bis zur Geländeoberkante reicht. Dann wird die Abdichtung anders konstruiert und z.B. auch mehrlagig ausgeführt. Daher nehme ich an, dass bei Ihnen eben kein drückendes Wasser vorliegt. Hierzu können Sie ja Ihren Planer befragen, welcher Lastfall vorliegt.
Ausgehend davon, dass es sich nur um Bodenfeuchte und eine Abdichtung gegen aufsteigende Feuchte handelt reicht es aus, die Montagelöcher zu überdecken, z.B. durch lose aufgelegt Reste der V60S4. danke,
Herr lott.
kompliment an sie und dieses Forum,
nicht immer bekommt man
konkrete Antworten auf vermeintlich einfache fragen.
mir ist klar des viele unbekannte in einem bau vorhanden sind
und deshalb oft eine "einfache" frage komplizierter beantwortet wird bzw. auf die meisten Möglichkeiten eingegangen wird.
deshalb nochmals VIELEN DANK
chris Hallo Chris!
Wie ist denn die genaue "Wassersituation" auf Ihrem Baugelände?
"Drückendes Wasser"?
"Bodenfeuchte"?
Alles nur Vermutungen!?
Wenn Sie kein Baugrundgutachten vorliegen haben, in dem auch die Boden- und Grundwasserverhältnisse (Bodenverhältnisse, Grundwasserverhältnisse) geklärt sind, gehen Sie auf "Nummer sicher"!
Lassen Sie vorsorglich noch eine Lage Schweißbahn, mit einer Aluminium-Einlage vollflächig aufkleben und mit den Horizontalsperren des Mauerwerks verschweißen.
Darauf dann einen Schutzestrich, ca. 5 cm dick, aufbringen.
Dann können die Heizungs- / Sanitärmänner, Elektriker usw. kommen und haben alle Optionen für eine ordnungsgemäße Befestigung für Kabel, Rohre usw. (es werden garantiert mehr als "6 bis 8" Löcher)
Viel Erfolg! Wie bei der von Ihnen gewählten Art der Abdichtung die Grundstückssituation ist, kann ohnehin dahin stehen.
Eine Abdichtung gegen zeitweise aufsteigendes Sickerwasser und Druckwasser oder gar Hochwasser auf der Bodenplatte anzuordnen ist ohnehin nicht regelgeracht.
Insifern wird man wohl davon ausgehen dürfen, dass es sich um eine Abdichtung nach DIN 18195 Teil 4 handelt und bei der sind diese Löcher der Befestigungen vernachlässigbar.
Wenn es an dem nicht so wäre, wäre für Ihre Grundstückssituation ohnehin die falsche Wahl der Abdichtung getroffen worden, weil dann die Abdichtung das Bauwerk umschließen müsste, wenn gegen die oben genannten Lasfälle abzudichten wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz
___________________________________
PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.