Baden-Württemberg
ich wohne in einem bald 100 jährigen Haus in dem ich auch eine kleine pension (Zimmer, frühstück) führe, und möchte im Keller eine keramikwerkstatt einrichten. Ich bin keramikmeisterin und möchte mich selbständig machen, dazu wollte ich auch ein Raum im Erdgeschoss als laden ausbauen. da im Haus früher ein schuhmacher ansässig war, gibt es schon sowohl eine Werkstatt, als auch ein verkaufsraum, es muss keine bauliche Veränderung durchgeführt werden. nun wurde mir aber gesagt dies sei eine Nutzungsänderung und es müsste ein Bauantrag gestellt werden, für die ich allerdings baupläne vom Haus bräuchte, die ich aber nicht habe. ändert sich was für mich, wenn ich die brennöfen außerhalb des wohnhauses in einem angrenzenden Schuppen aufstelle? ab wann muss mein Haus mit brandschutzdecken und feuerschutztüren ausgestattet werden? gibt es irgendeine Möglichkeit, die Nutzungsänderung und damit den Bauantrag, zu umgehen?
Voraussetzungen für keramikwerkstatt im Keller
BAU-Forum: Keller
Voraussetzungen für keramikwerkstatt im Keller
-
in der Landesbauordnung stöbern
... am besten mal in der Landesbauordnung von BW stöbern und nach Ausnahmen/bauantragsfreien Vorhaben/Befreiungen und Brandschutz informieren. Oder dann doch mal für ein 'kleines Geld' beim Architekten nachfragen.
Viele Grüße von
Uwe Berghammer
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Keller, Voraussetzung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Keller, Voraussetzung" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Keller, Voraussetzung" oder verwandten Themen zu finden.