Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben bei uns nach festgestelter Nässe im Keller einen Gutachter geholt, der schilderte, dass das Haus von außen schlecht abgedichtet ist.
Hierauf haben wir durch einen Bauunternehmer, der der gleichen Meinung war, das Haus von außen mit Bitumen etc. neu abdichten lassen. Beim Graben wurde nochmals bestätigt, dass die Abdichtung nicht 100 %ig war.
Jetzt nach Abschluss der Arbeiten und nach ca. 6 Monaten ist unser Keller wieder nass! Da wir sehr naiv vor kurzem haben neuen Estrich verlegen lassen, kann man nicht klar ersehen woher das Wasser kommt, aber es drückt sich an den Ränder zur Wand hoch und das Mauerwerk ist feucht! (Trotz zusätzlich vorher aufgetragener Dichteschlämme!), Wir hatten zuvor auch den Keller nochmal mit Bautrockenern behandelt, so das Restfeuchtigkeit im Mauerwerk eigentlich nicht in Frage kommt.
Unser Bauunternehmer meint jetzt, dass die Sohlplatte wohl undicht wäre und er dafür nicht verantwortlich sei nach VBO.
2 Fragen:
? Ist es möglich dass eine Sohlplatte undicht ist und sich am Mauerwerk oder den Boden nach oben drückt?
? Wie ist der juristische Standpunkt bezüglich des Bauunternehmers und unsererseits?
Es kann nicht sein, dass zuvor uns garantiert wurde, dass das Problem von außen kommt und jetzt von sonst wo her und wir Pleite sind ...
Ich wäre um fachliche Antworten und Hilfe sehr, sehr dankbar!
MfG
Dr. T.M.
Keller>Sohlplatte undicht?
BAU-Forum: Keller
Keller>Sohlplatte undicht?
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Sehr geehrter Her Dr. T. Müller, die Frage, ...
Sehr geehrter Her Dr. T. Müller ,
die Frage, ob der Gutachter und zeitlich daran anschschließend der Bauunternehmer haftbar zu machen, ist so nicht einfach zu klären.
Zuerst muss geklärt werden, welche konkrete Aufgabenstellung für den Gutachter vorlag. Und es ist zu klären, ob zum Zeitpunkt der Begutachtung der Kellerfußboden bereits undicht war und ob das der Gutachter bei der Begutachtung hätte sehen können. Wenn ja, hätte es zumindest eine Hinweispflicht gehabt.
Die Frage "Ist es möglich dass eine Sohlplatte undicht ist und sich am Mauerwerk oder den Boden nach oben drückt? " muss mit ja beantwortet werden. Deshalb schreibt die zuständige DINAbk. für Neubauten immer zwingend eine durchgehende Abdichtung der Bodenplatte/Sohlplatte auch unter dem aufgehenden Mauerwerk vor.
Da sich die Problematik nicht ganz einfach darstellt und aus der Ferne überhaupt nicht eindeutig beantwortet werden kann, werden Sie wohl nicht umhin kommen, nochmals einen Gutachter und anschließend einen Anwalt zu beauftragen. Dieser klärt dann die juristischen Standpunkte bezüglich Gutachter und Bauunternehmer.
Ich wünsche Ihnen Erfolg und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Schwabe -
Feuchtigkeit aus der Ferne zu deuten ... sehr schwer
Sehr geehrter Herr Dr. Müller,
zu den rechtlichen Fragen kann ich Ihnen hier keine Auskunft geben. Diese sollten Sie bitte mit Ihrem Anwalt erörtern.
Zu den baulichen, also den Problemen mit der jetzt noch vorhandenen Feuchtigkeit schreibt die DINAbk. einige Dinge/Ausführungen genau vor.
Welche diese im einzelnen bezogen auf Ihren Fall sind, lässt sich leider nicht per PC herausfinden. Daher kann auch ich Ihnen nur anraten, sich z.B. einen kompetenten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen als Beistand zu nehmen.
Möglich ist auch, dass die " neue " Abdichtung von außen schon einen Fehler hat.
Mit Grüßen aus Hannover
Peter Funke -
Wir erörtern hier eine Sanierung
Etwaige Fehler oder Versagen der Beteiligten mit den einschlägigen DINAbk. zu beweisen, wird regelmäßig fehlgehen.
Die Normen, hier insbesondere die der DIN 18195er Reihe gelten eben nicht für nachträgliche Abdichtungen in der Bauwerkserhaltung oder in der Baudenkmalpflege, es sei denn, es können hierfür Verfahren angewendet werden, die in dieser Norm beschrieben werden. (lesen Sie bitte unter 1.2 der hier wohl erwähnten Normen)
Es ist erst einmal der Bautenzustand, die Bauart und das Sanierungskonzept zu erkunden. Evtl. ist auch durch die Abgrabungen Schäden an der Bodenplatte entstanden - aber dieses erst einmal nur Hypothetisch. Ich erwähne es auch nur deshalb, weil ich diesen Fall schon einmal hatte.
Mein Vorschreiber rät zu Recht zu einen öbuvAbk. Sachverständigen, hier wohl des Maurer und Betonbauerhandwerks. Wenn diese einen Regelverstoß bei den Beteiligten feststellen konnte, ist es Zeit zu einem versierten Baurechtsanwalt zu gehen. -
Nachtragsfrage
nur Interessenhalber.
Der von Ihnen erwähnte Gutachter, was war das für einer?
Welches Fachgebiet?
öbuvAbk. oder selbst ernannt? -
Keller-Sohlplatte undicht?
Vielen Dank für die Antworten.
Welche Sanierungsmöglichkeiten gäbe es denn, falls die Sohlplatte undicht sein sollte?
Wäre dann die einzige Möglichkeit von Innen mit z.B. Getifix oder von anderen Firmen produzierte "Sperren" im Mauerwerk zu injizieren?
Auf Antworten wäre ich sehr dankbar!
MfG Dr. T. Müller -
ES ist noch keinesfalls als sicher einzustufen
das Tatsächlich auch an der Bodenplatte liegt und Sie wollen schon Sanierungslösungen für eine von vielen Möglichkeiten beschrieben haben.
Ja, man kann Betonbodenplatten verpressen und Risse hierdurch abdichten.
Nur führt diese Info nicht zu Ziel, da ja erst einmal die Leckage gefunden werden muss.
Nehmen Sie die vorgemachten Ratschläge ernst.
Sie "schulden" mir noch eine Antwort. -
Sanierung
Guten Morgen,
eine Sanierung mit ... " der Firma oder dem Produkt " HILFT Ihnen hier nicht weiter. Wie der Vorredner bereits gesagt hat ... nehmen Sie die Ratschläge ernst!
Mit Grüßen aus Hannover
Peter Funke -
Darf ich fragen: wie hoch denn das Wasser steht? Oder sind nur die Wände feucht?
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