Hallo,
ich weiß nicht genau, ob dieses das richtige Unterforum ist.
Wir haben auf Grund eines Feuchtigkeitsschadens im Keller eine Außenabdichtung vorgenommen.
Dabei wurde die entsprechende Hauswand komplett bis zur Bodenplatte aufgegraben. Das Mauerwerk trockengelegt und abgedichtet.
So weit so gut.
Der Auftragnehmer weicht nun in einigen Punkten stark von dem ab, was man ohne Baukenntnisse erwarten würde :
1. Verbau
Hier ist im Angebot ein Quadratmeterpreis als Basis angegeben. In der Realität, wurden 2 große Planken an der Hauswand abgestützt, da das Erdreich sehr fest war. Abgerechnet wird aber nun ein vielfaches der Fläche, nämlich das Maß der Baugrube und nicht das des Verbaus. Erklärung hierfür ist das gemäß VOBAbk. die Größe der Baugrube und nicht das Maß des eigentlichen Verbaus entscheidend sei.
2. Außenbereich
Hier musste für die Baugrube Pflaster aufgenommen werden. Da es sich um einen Weg handelt, wurde lediglich ein langer aber schmaler Streifen aufgenommen.
Auch hier gibt es nun eklatante Differenzen. Die tatsächlich aufgenommen Steine (Wir haben das mal Stein für Stein gezählt, was recht einfach ist und auch auf Fotos anchzuvollziehen ist ) weichen um das dreifache von der Abrechnung ab. Auch hier wird ein korrektes Aufmaß nach VOB als Erklärung angegeben und die von uns durch "Zählung" erlangten Daten als nicht VOB-konform zurückgewiesen.
Dies sind 2 große Positionen der Rechnung, daher wäre ich für ein paar Tipps sehr dankbar
Bundesland: Hamburg
Keller Trockenlegung - Abrechnung nach VOB - Verbau
BAU-Forum: Keller
Keller Trockenlegung - Abrechnung nach VOB - Verbau
-
VOB
Wurde bei der Auftragsbestätigung schriftlich die VOBAbk. vereinbart? -
Ja
Steht im akzeptierten Angebot und den AGB. : VOBAbk./B -
wenn VOB vereinbart ist,
dann muss diese Ihnen als Privatperson vom AN vorgelegt werden. So einfach VOBAbk. vereinbaren geht nicht.
Die Sache läuft auch in die falsche Richtung : ich wüsste jetzt nicht , wo in der VOB zu finden ist, dass Sie nicht erbrachte Leistungen bezahlen sollen . Was stand denn im Angebot/Auftrag für eine Leistungsbeschreibung? -
VOB
Die VOBAbk.-B oder insgesamt VOB muss gesondert unterschrieben werden ist normal nicht Bestandteil einer normalen Beauftragung.
Darum nochmal haben sie gesondert die VOB unterschrieben unter Vorlage der verkürzten VOB?
Wahrscheinlich nicht.
In der VOB-B steht nichts davon, für nicht erbrachte Leistungen zu zahlen. VOB ist im Internet hinterlegt! Googlen Sie einfach! -
VOB
im Auftragstext steht :
gemäß unseren AGB und der beiliegenden VOBAbk..
Die VOB lagen aber nicht bei, wurden nicht vorgelegt und wurden auch nicht separat unterschrieben. Ist natürlich bei der Aktenlage schwer zu beweisen, dass sie nicht beilagen. -
Bei allem hin und her - warum wurde denn aufgegraben?
Interne Fundstellen
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- BAU-Forum - Dach - Montage Stirnbretter
- … wir wissen, welchen Vertrag der Fragesteller als Auftraggeber geschlossen hat. Einen VOBAbk.-Vertrag oder einen BGBAbk.-Vertrag? …
- … -://bau.net/forum/keller/13145.php …
- … Es ist vollkommen unerheblich, ob ein BGBAbk.- oder VOBAbk.-Vertrag vorliegt. Dies insbesondere unter dem Aspekt, ob es sich um …
- … Bei einem VOBAbk. Vertrag ist der Verstoß gegen eine Regel schon gleich ein Mangel. …
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- … Jedenfalls ist dies hier bzw. die vom Fragesteller eingestellte Frage genau die richtige Frage um darzustellen warum es in der Mangelbewertung zwischen BGB und VOB zu unterscheiden gilt. …
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- … ohne jetzt die VOBAbk. zu wälzen habe ich in meinen Bauverträgen vom Forumverlag folgendes stehen: …
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- BAU-Forum - Heizung / Warmwasser - Bad wird partout nicht warm (<18 °C) => wie gegen Baufirma vorgehen?
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- … steht in der VOBAbk./B etwas von Mängelhaftung? …
- … eine Buchhandlung aufsuchen. Die 09er VOBAbk. ist Geschichte. Nur so als dezenter Hinweis. …
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- … und in der VOBAbk. finden Sie nichts mehr in der Richtung der Gewährleistung, auf dessen Begriff Sie hier herum reiten. Ob Sie von Gewährleistung reden oder nicht, ist mir egal, weil ich weiß, was Sie meinen, nämlich die Mängelhaftung, wem dass Wort Mängelhaftung aber nicht gefallen hatte und wer damit die Debatte losgetreten hat, ist doch wohl auch klar oder für Sie wieder mal nicht Herr Dühlmeyer, Sie waren es, der über meine absolut korrekte und up to Date - Wortwahl gepoltert hatte Herr Dühmeyer und selbst wieder einmal weit hinter den Neuerungen zurück hängt. Nebenbei bemerkt weit zurück hängt, weil die Neuerungen ja nun bereits wirklich wieder alt sind. Wann war die Schuldrechtsreform noch einmal, ohne nachzusehen schätze ich mal 2002 Herr Dühlmeyer, mithin (soory, aber es ist nun einmal so) hinken Sie mal wieder 10 Jahre hinterher. …
- … Aber mal Nebenbei bemerkt, auch ich bin nicht so unbedingt der Wärmepumpenexperte habe aber gerade jetzt auch einen Auftraggeber, der mit einem ähnlichen Problem zu kämpfen hat, nur schlimmer und ich in dem Fall auch noch gar nicht so Recht weiß, wie ich damit umgehen soll. Mein Auftraggeber ist in dem Fall ein Mieter, von einer Mietwohnung mit einer sehr gehobenen Ausstattung. Die zunächst ermittelten Fakten - weil wenn die Fronten verhärtet sind, komme ich sodann auch nicht so ohne Weiteres ohne vorher Termine zu vereinbaren, in den Hausanschlussraum etc. wo die technischen Anlagen zugänglich wären - sind dort, dass die ganze Bude während der EVU (Sperr-) Zeiten unter der Woche nur 16 ° erreicht. Schon klar, EVU-Sperrzeiten klären und etc.. Aber, auch dort kann es nicht sein, dass mein Auftraggeber die Bude tagsüber die Räumlichkeiten auf 29 ° heizen muss um während der EVU-Sperrzeiten noch eine halbwegs adäquate Temperatur zu haben. Von ca. 17:00 Uhr bis 21:30 Uhr, erreicht die Hütte nur gerade mal 16 ° Raumtemperatur (15,9 ° genauer gesagt), ohne Jacke läuft da nichts. Gerade dann, wenn man von der Arbeit kommt, ist die Hütte kalt und wenn man ins Bett geht, dann wird es warm. In dem Fall wird es so sein, was ich noch zu belegen hätte, dass eine zu geringe Dämmung für die Wohnung verwandt wurde (Keller nachträglich zur Wohnung ausgebaut). Da sieht es mir aus wie …
- … Bims-Kellersteine und eine einfache Dränplatte drauf, dann kann auch sicher die beste Heizung nichts mehr ausrichten. …
- … VOBAbk. oder BGBAbk. Vertrag …
- … doch noch was vergessen: nach VOBAbk. …
- … doch noch was vergessen: nach VOB …
- … übrigens in den Vertrag schauen, wann die Gewährleistung/Mängelhaftung ausläuft. Nach VOBAbk. sind es im Normalfall vier Jahre und nach BGBAbk. fünf Jahre. …
- … innerhalb der Gewährleistungszeit/Mängelhaftungszeit erfolgte, in dem Fall, in dem die VOBAbk. vereinbart wurde, die Mängelhaftung - auf das nachgebesserte Teil- erneut zu …
- … IMMER 5 Jahre (Davon ausgehend, der TE ist Endverbraucher), weil die VOBAbk. mit ihren 4 Jahren, wie Sie in einem anderen Strang so …
- … Die Mangelhaftung nach ist und bleibt VOBAbk. vier Jahre und nach BGBAbk. fünf Jahre. …
- … sodenke ich - klar, dass natürlich die VOBAbk. rechtsgültig vereinbart sein muss, damit die vorstehend genannte Behauptung - der vierjährigen Mangelhaftung beim VOB Vertrag- zutreffend ist, andernfalls wäre sie - die VOB- …
- … Man kann nicht nur nur die VOBAbk. hinsichtlich der Mängelhaftungsfrage vereinbaren, weil dies sodann ein Verkürzung der Mängelhaftungsdauer …
- … Ihnen schon jetzt, Herr Dühlmeyer, dass auch in diesem Fall die VOBAbk. erst gar nicht vereinbart ist. Zwar hat dies der Fragesteller geschrieben …
- … durch einen Architekten oder sonst Jemanden - der sich mit der VOBAbk. auskennt - vertreten? Ist er selbst Kaufmann oder Handwerksmeister und kann …
- … man Ihm Aufgrund dessen unterstellen, dass er die VOBAbk. kennt? , oder wurde die VOB nur in den Vertrag hinein geschrieben und ganz wichtig vom …
- … Sodann er die VOBAbk. alleine vereinbart hat und er auch nicht durch einen Architekten vertreten …
- … oder anders herum gesagt wieder mal ganz einfach, weil dann der VOBAbk. keinerlei Bedeutugn zukommt, dies aber auch nur sodann der Vertrag nach …
- … der Urteilsverkündung stattgefunden hat, die sodann eine Vereinbarung der VOBAbk. mit Verbrauchern würdigt. …
- … Sodann er die alleine vereinbart hat, hätte Ihm der Text der VOB Teil B übergeben werden werden müssen, so wie der Text …
- … der VOBAbk. Teil C auch, dies aber wiederum auch nur in dem Zeitraum bis zu der vorstehend bereits genannten Urteilsverkündung. Alle ATV-en müssen bzw. mussten übergeben werden und das wage ich sehr stark zu bezweifeln, dass dies geschehen ist. …
- … Der Fragesteller selbst hat geschrieben, dass er einen VOB Vertrag hat, gekauft bei einem Generalunternehmer, was keinerlei Bedeutung hinsichtlich …
- … aber wenigstens nachgefragt, welche Vertragsart, woraufhin der Fragsteller geantwortet hatte, nach VOBAbk.. Wobei er dies auch sicher antwortet und das alleine deswegen denn …
- … weil es im Vertrag steht, ohne darüber nachzudenken, dass denn die VOBAbk. ggf. überhaupt nicht vereinbart sein kann, weil er die näheren Umstände …
- … einer rechtsgültigen Vereinbarung der VOBAbk. möglicherweise selbst gar nicht kennt und nur meint, die VOB wäre vereinbart, ohne dies jemals geprüft zu haben, ob dies …
- … Abnahme 11/2008, was wiederum nicht bedeutet, dass nicht vielleicht die VOBAbk. vielleicht doch rechtsgültig vereinbart worden sein kann und dies vielleicht noch …
- … durch die Übergabe der VOBAbk. Teil B und C, weil der Vertrag vielleicht aus 2007 noch stammt ..., haben Sie das auch vergessen darüber nachzudenken, Herr Dühmeyer, darüber nachzudenken, dass auch dies möglich wäre, theoretisch zumindest. …
- … Grundsätzlich, kann ich hier nicht mehr als nur darauf hinweisen, welche Voraussetzungen für eine rechtsgültige Einbeziehung der VOB überhaupt vorliegen müssen und ggf. denn dann noch nachfragen, ob …
- … War der Bauherr durch sonst wen - der sich mit der VOBAbk. auskennt - vertreten? …
- … Ist der Bauherr selbst derjenige gewesen, der die VOBAbk. im Bauvertrag vereinbart haben wollte und das nachweislich (dann wäre er …
- … Auftragnehmer (als so genannter Verwender) den Vertrag vorgelegt bekommen, wo die VOBAbk. halt eben einfach nur drinnen gestanden hat? …
- … VOBAbk./B in Schriftform vorgelegt bekommen (nur wenn er selbst und ohne …
- … Hat der Bauherr die VOBAbk./C in Schriftform vorgelegt bekommen (nur wenn selbst und ohne Vertretung …
- … auch, die ebenfalls die Nachricht dieser Änderung hinsichtlich der Wortwahl in VOBAbk. und BGBAbk. seit 2002 nicht erreicht hat. …
- … Hallo Herr Dühlmeyer, hinsichtlich meines Vortrages zur wirksamen Einbeziehung der VOBAbk./B! …
- … Auch er bezieht Stellung zu der rechtsgültiogen Einbeziehung der VOBAbk./B und sieht dies offenbar ähnlich wie ich. …
- … Ob ein VOBAbk.A- oder BGBAbk.-Vertrag vorliegt, ist nicht wichtig, denn der § 650 …
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- … habe - nämlich das bestimmte BGBAbk.-§§ die VOBAbk. quasi überschreiben . …
- … Der zweite Satz sagt auch nicht aus, dass mit Endverbrauchern keine VOB-Verträge geschlossen werden können, sondern nur etwas zu den Voraussetzungen …
- … im vorliegenden Fall hatte ich die Frage, ob denn dann VOBAbk./B Verträge vereinbart werden können zeitlich begrenzt. Mir ging es - …
- … die Zeit bevor dieses Urteil von 2008 heraus gekommen ist, dass VOBAbk./B Verträge mit Verbrauchern nicht mehr vereinbart werden können. Dies deswegen, …
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- … Unter der von mir unterstellten Rechtsgültigkeit verstehe ich auch, dass die VOBAbk. und deren Einbeziehung in einen Vertrag nicht der AGB Kontrolle unterliegen …
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- … bauen von einem großen Generalunternehmer. Vertraglich Bestellt ist ein WU Ferigteilkeller als weiße Wanne. Unter die Bodenpatte soll eine Sauberkeitsschicht. Im Moment …
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- … ist, denn ein Mangel eines Werkes liegt, egal, ob BGBAbk.-Vertrag oder VOBAbk.-Vertrag, immer bereits dann vor, wenn das Werk die im Vertrag …
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- … Abweichung vom Vertragssoll ist bereits ein Mangel, egal ob BGBAbk. oder VOBAbk.. Zunächst würde ich das als juristischen Mangel bezeichnen. …
- … Beispiele für die Nutzung: Keller ist als reiner Keller geplant und es besteht auf Grund der …
- … Keller ist als Wohnraum geplant und es besteht deshalb auf Grund der geplanten Nutzung die erhebliche Gefahr von Tauwasserausfall mit einer ebenso erheblichen Schimmelbildung, dann entspricht das nicht mehr der geplanten gebrauchsüblichen Nutzung. Aber auch hier würde eine Nacherfüllung nur noch über den Rückbau einen Erfolg bringen. …
- … Herr Wortmann hat es ausgeführt: eine Abweichung vom Vertragssoll ist bereits ein Mangel, egal ob BGBA oder VOBAbk.A. …
- … eben wieder mal kein Mangel sein - Ausnahme, es wäre ein VOBAbk. Vertrag, wobei grundsätzlich wieder eine Sauberkeitschicht zu erstellen wäre (dann also …
- … denn dann bei einem VOBAbk. Vertrag doch ein Mangel, auch ohne weitere negative Beeinträchtigung). …
- … Die Standsicherheit wird sicherlich - zumindest zunächst einmal - nicht beeinträchtigt sein. Wenn die richtigen Drunterleisten (die jedoch ohne die vorzunehmende Erholung des Vorhaltemaßes) eingebaut wurden, dann kann es erfahrungsgemäß zur Unterschreitung der Betondeckung um bis zu zwischen 5 und 15 mm kommen, so meine Erfahrungen, in Ausnahmefällen sogar auch schon einmal 18 mm. Deswegen wird die Standsicherheit zunächst nicht, später aber jedoch mitunter beeinträchtigt, da die übliche Gebäudestandzeit (Nutzungsdauer, Lebensdauer) höchst Wahrscheinlich unterschritten werden wird. Genutzt werden kann der Keller zunächst, wie geplant. Vorausgesetzt Planung und Ausführung sind dahingehend korrekt. …
- … Beispiele für die Nutzung: Keller ist als reiner Keller geplant und es besteht auf Grund der Nutzung keine Gefahr von …
- … bzw. kleiner = gar keinen Einfluss auf einen eventuellen Tauwasserausfall des Kellerbaukörpers. Da verändert auch nicht sehr großartig eine nachtärglich eingebrachte - …
- … Keller ist als Wohnraum geplant und es besteht deshalb auf Grund der geplanten Nutzung die erhebliche Gefahr von Tauwasserausfall mit einer ebenso erheblichen Schimmelbildung, dann entspricht das nicht mehr der geplanten gebrauchsüblichen Nutzung. Aber auch hier würde eine Nacherfüllung nur noch über den Rückbau einen Erfolg bringen. Hier kann die Zielbaumethode insofern Erfolg bringen, als dass eine der Parteien sich auf die Unverhältnismäßigkeit einer Nacherfüllung berufen kann. …
- … Müssen ist hier nicht - zumindest nicht immer - der Fall, weil bei einem Kartoffelkeller wo nicht der Van Gogh und auch keine Geldscheine oder …
- … deswegen trotzdem mal interessieren ob der Vertrag als BGBAbk. oder als VOBAbk. Vertrag geschlossen wurde und wie die vorgesehene Nutzung des Kellers …
- … vereinbart wurde. Kartoffelkeller oder Wohnkeller mit ständigem Aufenthalt von Personen? …
- … Lieber Fragesteller, Sie sollten zunächst in einem ersten Schritt die Baufirma (sofern noch nicht geschehn) fristsetzend per Einwurfeinschreiben auffordern, den Mangel der nicht ausgeführten Sauberkeitsschicht ordnungsgemäß, fachgerecht und den anerkannten Regeln der Technik entsprechend zu beheben. Wenn Sie einen VOBAbk.-Vertrag haben, haben Sie einen solchen Anspruch gemäß § 4 …
- … Absatz 7 VOBAbk./B unmittelbar. Beim BGBAbk.-Vertrag lohnt sich ein solches Schreiben aber ebenfalls, da Sie dann für einen späteren Prozess etwas eindeutiges vorweisen können. Sie sollten in dem Schreiben auch den derzeitigen Bautenstand kurz beschreiben. …
- … In der Praxis ist es zum brechen, wie leichtsinnig die Leute mit dem Bau von WU-Beton-Kellern umgehen. Der Keller trägt das Haus und soll dicht …
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- BAU-Forum - Keller - Kellerdecke dämmen
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- … BJ 65 ist und wir eine Deckenhöhe im Keller von 2 m haben. …
- … z.B. 1 cm Styropor und für den BS noch 1 cm Gipskarton-Platte (vobei ich hier mir wieder meine Gedanken um die Luftfeuchtigkeit …
- … So Maßnahmen wie Dämm doch von oben, oder mach halt den Keller 10 cm Tiefer Verkneiff ich mir lieber ... …
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