Wasser im Keller nach Starkregen: Gewährleistung, Mängelanzeige & Rechtliche Schritte?
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Wasser im Keller nach Starkregen: Gewährleistung, Mängelanzeige & Rechtliche Schritte?

Hallo und guten Tag erstmal,
nachdem ich in den Foren mit der Suchfunktion nichts gefunden habe (kann natürlich auch an meinen Suchbegriffen liegen!), habe ich mich entschossen, meine Frage hier als neue Frage zu stellen.
Zum Problem:
Nach dem letzten (sehr starken) Regen hatte ich Wasser im Keller, das zwischen den Fugen des Mauerwerks durchkam. Es war nicht viel, etwa 1-2 Liter, aber eigentlich sollte die Wand doch dicht sein.
Ich habe dann eine Mängelanzeige an den Bauträger geschrieben (Einschreiben mit Rückschein). Ich habe auch eine Antwort erhalten, mit dem Hinweis, dass man mir alle Kosten in Rechnung stellen würde, falls der Schaden auf mangelde Wartung zurückzuführen sei.
Meine 5-jährige Gewährleistung endet zudem auch im Juli.
Meine Fragen:
Kann der Bauträger mir Kosten in Rechnung stellen (Anfahrt usw.)?
Muss ich irgendwelche rechtlichen Sritte unternehmen, um die Gewährleistung zu verlängern, bis der Schaden behoben ist, oder reicht die rectzeitige Absendung der Mängelanzeige?
Im Voraus schon mal Vielen Dank für die Antworten.
Gruß
Rainer
PS: Land: Deutschland, Bundesland: NRW.
  • Name:
  • Rainer Klaucke
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Feuchtigkeit im Keller kann zu Schimmelbildung führen. Schimmel kann gesundheitsschädlich sein und die Bausubstanz angreifen. Lassen Sie den Keller umgehend auf Schimmelbefall untersuchen.

    🔴 Kritisch: Wassereintritt kann die Statik des Gebäudes beeinträchtigen. Lassen Sie die Statik des Gebäudes von einem Fachmann überprüfen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich empfehle Ihnen, bei Wasser im Keller kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist umgehend zu handeln.

    🔴 Gefahr: Eindringendes Wasser kann zu erheblichen Schäden an der Bausubstanz führen, wie Schimmelbildung, Korrosion und Schädigung der Bausubstanz.

    • Mängelanzeige: Senden Sie unverzüglich eine schriftliche Mängelanzeige per Einschreiben mit Rückschein an den Bauträger. Beschreiben Sie den Schaden detailliert und setzen Sie eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung.
    • Beweissicherung: Dokumentieren Sie den Schaden umfassend mit Fotos und Videos. Ziehen Sie ggf. einen Sachverständigen hinzu, um die Ursache des Wassereintritts und den Umfang des Schadens zu beurteilen.
    • Rechtliche Schritte: Wenn der Bauträger nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert oder den Mangel nicht beseitigt, sollten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Ein Anwalt für Baurecht kann Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten beraten.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend einen Bausachverständigen und einen Anwalt für Baurecht, um die nächsten Schritte zu planen und Ihre Ansprüche zu sichern.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Mängelanzeige
    Eine formelle Mitteilung an den Auftragnehmer (z.B. Bauträger) über festgestellte Mängel an einer erbrachten Leistung. Sie ist entscheidend, um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nacherfüllung, Schadensersatz.
    Gewährleistung
    Die gesetzliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Im Baurecht beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Verjährung, Sachmangel.
    Bauträger
    Ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Der Bauträger ist Vertragspartner des Käufers oder Bauherrn.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Generalunternehmer, Projektentwickler.
    Sachverständiger
    Eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die zur Begutachtung von Sachverhalten herangezogen wird. Im Baubereich werden Sachverständige zur Feststellung von Mängeln und Schäden eingesetzt.
    Verwandte Begriffe: Gutachten, Beweissicherung, Schadensermittlung.
    Starkregen
    Regenereignis mit einer hohen Niederschlagsmenge in kurzer Zeit. Starkregen kann zu Überflutungen und Schäden an Gebäuden führen.
    Verwandte Begriffe: Überflutung, Niederschlag, Kanalisation.
    Feuchtigkeitsschaden
    Schaden an einem Gebäude, der durch Feuchtigkeit verursacht wurde. Feuchtigkeitsschäden können zu Schimmelbildung, Korrosion und Schädigung der Bausubstanz führen.
    Verwandte Begriffe: Schimmel, Kondensation, Wasserschaden.
    Rechtliche Schritte
    Maßnahmen, die ergriffen werden, um Rechtsansprüche durchzusetzen. Im Baurecht können rechtliche Schritte erforderlich sein, wenn der Bauträger Mängel nicht beseitigt.
    Verwandte Begriffe: Klage, Mahnverfahren, Mediation.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Mängelanzeige?
      Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Bauträger, in der ein Mangel an der Bauleistung gerügt wird. Sie muss den Mangel detailliert beschreiben und eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen.
    2. Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in Deutschland in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks.
    3. Was tun, wenn der Bauträger nicht reagiert?
      Wenn der Bauträger nicht innerhalb der gesetzten Frist auf die Mängelanzeige reagiert oder den Mangel nicht beseitigt, können Sie rechtliche Schritte einleiten.
    4. Welche Rechte habe ich bei Mängeln?
      Bei Mängeln haben Sie grundsätzlich das Recht auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung), Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
    5. Wie dokumentiere ich den Schaden richtig?
      Dokumentieren Sie den Schaden umfassend mit Fotos und Videos. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Umfang des Wassereintritts. Ziehen Sie ggf. einen Sachverständigen hinzu.
    6. Was kostet ein Bausachverständiger?
      Die Kosten für einen Bausachverständigen variieren je nach Umfang der Begutachtung. Holen Sie mehrere Angebote ein.
    7. Brauche ich einen Anwalt?
      Bei komplexen Mängeln oder wenn der Bauträger nicht kooperiert, ist die Hinzuziehung eines Anwalts für Baurecht ratsam.
    8. Was ist ein Einschreiben mit Rückschein?
      Ein Einschreiben mit Rückschein ist eine Versandart, bei der der Absender einen Nachweis über die Zustellung des Briefes erhält. Dies ist wichtig für die Beweissicherung.

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  2. Kellerabdichtung mangelhaft: Bauträger haftet für Wassereintritt!

    Kellerabdichtung
    Hallo Herr Klaucke,
    Ihr Keller ist leider nicht ordnungsgemäß abgedichtet, sodass Wasser von außen eintreten kann.
    Egal wieviel Liter, denn es gibt nur "schwanger oder nicht schwanger" und nicht, "nur ein bisschen schwanger".
    Ihr Bauträger muss den Baufehler auf seine Kosten beseitigen. Durch Ihr Einschreiben/Rückschein ist die Gewährleistungsfrist für die gesamte Kellerabdichtung unterbrochen worden.
    Ihr Bauträger muss nachbessern. Tut er dies nicht, so müssen Sie mit anwaltlicher Hilfe die vertraglichen Vereinbarungen abfordern.
    Viel Erfolg!
  3. Undichtigkeit am Fallrohr: Gewährleistung für Kellerabdichtung greift!

    die Undichtigkeit ist Bereich des Regenfallrohres ...
    Zunächst einmal vielen Dank für die Antwort  -  dass die Gewährleistungsfrist für das Gewerk "Kellerabdichtung" damit unterbrochen ist, beruhigt mich erstmal.
    Der Bauträger hat sich mittlerweile auch schon gemeldet und "bearbeitet" den Fall.
    Es hat sich gezeigt, dass die Undichtigkeit genau im Bereich des Regenfallrohres ist. Ob es nun tatsächlich ein undichtes / abgesacktes Fallrohr ist, muss noch geprüft werden.
    Falls es das Fallrohr / Abwasserrohr ist (nicht mehr in der Gewährleistung), wäre der Bauträger dann aus der Sache raus, oder muss die Abdichtung auch dem "Druck" einer möglicherweise im Fallrohr stehenden Wassersäule (bei Starkregen) standhalten?
    Gibt es für die Dichtigkeit Normen / Richtlinien?
    • Name:
    • Rainer
  4. Gewährleistung: VOB vs. BGB – Unterbrechung bei Mängelanzeige?

    @H. Rudolf
    Ihr Hinweis "durch ihr Schreiben ... ist die Gewährleistung unterbrochen" könnte bei anderen Lesern der Eindruck entstehen, dies sei tatsächlich immer so.
    Ist es aber nicht.
    Grundsätzlich ist zunächst zu klären ob VOB oder BGBAbk. Vertrag.
    Wenn VOBAbk. Vertrag = Gewährleistungsfrist gehemmt/unterbrochen.
    Wenn aber BGB Vertrag  -  was hier wg. 5-jähriger Frist  -  durchaus möglich sein kann, dann reicht das Schreiben allein nicht aus.
    Es müssen tatsächlich zwischen Bauherren und Unternehmer echte Verhandlungen über den Mangel aufgenommen sein. Bricht der Unternehmer die Verhandlung ab und macht dies nachweisbar deutlich, endet die Hemmung/Unterbrechung. Die Verjährung tritt dann 3-Monate nach dieser Erklärung ein. (Wenn sonst früher abgelaufen wäre).
    Vergl. dazu § 203 BGB.
    • Name:
    • M.P.
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Wasser im Keller: Gewährleistung, Mängelanzeige und Beseitigung

    💡 Kernaussagen: Bei Wassereintritt durch mangelhafte Kellerabdichtung besteht ein Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Bauträger. Die Gewährleistungsfrist kann durch eine Mängelanzeige unterbrochen werden. Es ist entscheidend, ob ein VOB- oder BGBAbk.-Vertrag vorliegt, da dies die Bedingungen für die Unterbrechung der Gewährleistung beeinflusst.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Kellerabdichtung mangelhaft: Bauträger haftet für Wassereintritt! ist jeglicher Wassereintritt, unabhängig von der Menge, ein Mangel, der vom Bauträger behoben werden muss.

    ✅ Zusatzinfo: Die Undichtigkeit im Bereich des Regenfallrohrs fällt unter die Gewährleistung für die Kellerabdichtung, wie im Beitrag Undichtigkeit am Fallrohr: Gewährleistung für Kellerabdichtung greift! erläutert wird. Der Bauträger muss die Ursache beheben.

    🔴 Kritisch/Risiko: Im Beitrag Gewährleistung: VOB vs. BGB – Unterbrechung bei Mängelanzeige? wird darauf hingewiesen, dass die Unterbrechung der Gewährleistung von der Vertragsart (VOBAbk. oder BGB) abhängt. Bei BGB-Verträgen ist eine einfache Mängelanzeige möglicherweise nicht ausreichend, um die Verjährung zu hemmen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten umgehend eine schriftliche Mängelanzeige an den Bauträger senden und sich über die spezifischen Bedingungen ihres Bauvertrags (VOB oder BGB) informieren, um ihre Rechte im Rahmen der Gewährleistung für Feuchtigkeitsschäden und Kellerabdichtung zu sichern. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die korrekten Schritte einzuleiten.

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