Hallo Forum,
wir sind momentan in der Endphase (2.5 Monate bis Einzug) unseres Hausbaus und haben folgenden Problem.
Es handelt sich um einen REH (voll unterkellert) im Freising, Bayern.
Laut im Kaufvertrag beigefügten Bauplan Schnitt M 1:100, sollte die lichte Rohbauhöhe des Kellers von ca. 2,48 m sein. Ich sage nur "ca. " weil man in unserem Kauvertrag keinen genauen Maßangaben finden kann (so keine explizite Kellerhöhe, aber nur das Bauplan Schnitt M 1:100 - die für alle andere Maßen exakt ist).
Die Deckenhöhe müsste mit Estrich und Dämmung ca. 2,30 m betragen.
Bei einer Begehung des Objektes musste festgestellt werden dass die lichte Rohbauhöhe des Kellers nur 2,25 ist. Mit Estrich und Dämmung, nur 2,15 m.
Bei unserer Planung sind wir davon ausgegangen dass in der Keller später Sauna, Fitnessraum und Dusche eingebaut werden, was durch den zusätzlichen Einbau einer Entlüftung, eines zusätzlichen Kellerfensters und isolierten Estrich dokumentiert ist. Die vorgesehenen Ausbaumöglichkeiten sind durch die verminderte Kellerhöhe nicht mehr in der geplanten Art durchführbar und dadurch für uns der Wert des Objektes gemindert.
Ich habe schon mit dem Bauleiter darüber gesprochen aber kein Glück gehabt:
1. Er sagt der Architekt hat einer Fehler gemacht, der Bauplan (im Kaufvertrag beigefügten) ist falsch gezeichnet.
2. Die Maßen (bzw. Kellerhöhe) in Bauplan sind unverbindlich (weil die Keller nur als Nutzfläche verkauft ist).
3. Trotzdem, wird er mich ein Angebot machen (ich erwarte es schon vor 5-6 Wochen), bzw. eine kostenlose spezielle Hebeanlage (so später eine Duschwanne noch eingebaut werden kann) und vielleicht noch einigen Kleinigkeiten (kostenlose Entlüftung im KG).
Wer kann mir weiterhelfen? Nur mit 200-300 € Preisminderung bin ich gar nicht zufrieden!
Ist es wirklich so, dass im Kaufvertrag beigefügten Baupläne unverbindlich sind?
Vielen Dank
Nico
Abweichung der ausgeführten Kellerhöhe gegenüber dem in Kaufvertrag beigefügten Bauplan Schnitt M 1:100
BAU-Forum: Keller
Abweichung der ausgeführten Kellerhöhe gegenüber dem in Kaufvertrag beigefügten Bauplan Schnitt M 1:100
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Ich würde von einem Juristen - Baurechtler
erst einmal klären lassen, was geschuldet war. Dann kann ein Sachverständiger den Minderwert und / oder die für den Bauträger ersparten Kosten errechnen. Andersherum geht es zwar auch, aber dann wissen Sie nicht ob Sie das Honorar für den Sachverständigen nicht hätten sparen können.
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