Hallo,
lt. Baubeschreibung:
8. Isolierung
Unter den aufgehenden Wänden wird als horizontale Absperrung gegen aufsteigende Feuchtigkeit oberhalb der Sohlplatte eine Sperrschicht aus Dichtschlämme gem. den jeweiligen Herstellerangaben eingebracht.
Auf meine Nachfrage, öb dies so gemacht wurde, erhielt ich
die Antwort, dass dies nicht nötig sei, weil der Grundwasserspiegel ca. 2 m unterhalb der Bodenplatten liege.
Diese sei aus C25/30 Beton gegossen und somit sowieso schon Schutz genug.
Frage: Ist eine fehlende "Sperrschicht" (alternativ auch mittels Bitumenbahn) als erheblicher Mangel einzustufen?
"Vergessene" Dichtschlämme
BAU-Forum: Keller
"Vergessene" Dichtschlämme
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Helden der Arbeit ...
=> Diese sei aus C25/30 Beton gegossen und somit sowieso schon Schutz genug <=
Au Mann. Fragen Sie bitte gar nicht erst, ob diese Helden schon mal von der DINAbk. 18195 gehört haben, jagen Sie sie gleich vom Hof.
Erheblicher Mangel ist glatt geprahlt. Und eine Dichtschlämme steht auch nicht in der DIN 18195.
Was sagt denn Ihr Baubegleiter? -
Eine Abdichtung gegen aufsteigendes Wasser
kann man als Maurer nicht vergessen. Die kann man nur absichtlich weglassen. Die Aussage von @RD ist Vollkommen Richtig. Eine Nachbesserung - Eigentlich nicht Möglich. Hier droht Rückbau und das ganze noch einmal üben - Nach Möglichkeit mit einer Normgerechten Sperrlage, z.B. einer G200DD.
Hier was zum nachlesen. -
falscher Fehler
Hallo,
habe jetzt nochmal konkret den BL gefragt:
Dichtschlämme wurden selbstverständlich verarbeitet
Offenbar wurde meine Frage missverstanden (Dichtung unter Bodenplatte)
Also alles OK -
Dichtschlämme..
wurde selbstverständlich verarbeitet.
Aaarrrgghhh.
Nochmal. Dichtschlämmen sind in der DINAbk. 18195 nicht als Fußpunktabdichtung vorgesehen. Aus gutem Grund. Sie sind nämlich nicht in der Lage, auftretende und zulässige Betonschwindrisse zu überbrücken. Sie reißen mit, da sie zementbasiert, also starr sind.
Einige Dichtschlämmen werden von den Herstellern zwar als rissüberbrückend bezeichnet. Aber sie überbrücken - wenn überhaupt - nur vorhandene, stehende Risse.
Diese verfluchte Pampe lässt sich halt leichter verarbeiten als eine Bitumenbahn - und ist oft auch preiswerter (oder billiger). -
Noch was ...
Ist das die Keller- oder die EGAbk.-Sohle?
Wenn EG-Sohle, wie wollen die den mit der Dampfsperre an die Schlämme anschließen? -
ist die
Kellersohle
siehe Link
Interne Fundstellen
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- BAU-Forum - Keller - 11754: "Vergessene" Dichtschlämme
- … Vergessene Dichtschlämme …
- … Unter den aufgehenden Wänden wird als horizontale Absperrung gegen aufsteigende Feuchtigkeit oberhalb der Sohlplatte eine Sperrschicht aus Dichtschlämme gem. den jeweiligen Herstellerangaben eingebracht. …
- … Erheblicher Mangel ist glatt geprahlt. Und eine Dichtschlämme steht auch nicht in der DINAbk. 18195. …
- … Dichtschlämme wurden selbstverständlich verarbeitet …
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