Drainage als stille Reserve einbauen?
BAU-Forum: Keller
Drainage als stille Reserve einbauen?
ich verfolge schon einige zZit dieses Forum und möchte nun meine Frage bzgl. einer Drainage stellen. In unserem Baugebiet ist eine Drainage nicht erforderlich. Es ist etwas lehmhaltiger Boden, das Grundwasser steht tief genug, sodass wir ohne auskommen. Nun meinte der BU, dass er uns auch eine Drainage legen würde, die wir erstmal stillgelegt vorhalten könnten. Diese würde dann genutzt werden, wenn es doch zu einem Grundwasseranstieg käme. Die Mehrkosten sind wirklich nicht der Rede Wert. Jaja, es gibt noch zuverlässige und günstige BUs.
Meine Frage ist nun folgende: Habe ich irgendwelche Nachteile bei einer stillgelegten Ringdrainage? Wie schaut es aus mit der Regenwasserversickerung, die wir als Rigole legen wollen? Läuft uns nicht dann das Versickerungswasser in die Drainage und bleibt da stehen? Was würdet Ihr machen?
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<Jaja, es gibt noch zuverlässige und günstige BUs. <
na klar, aber was heiß günstig?- Eine Dränanlage besteht aus deutlich mehr, als nur einer Ringdränung (aus Stangenwaren a 2,5 m), mit Komponente wie, Vlies, Drainagekies, Filterkies, Spülschächten und Kontrollaschächten an allen Richtungsänderungen, vertikaler Dränung und / oder Sickerfähiger Füllboden der Arbeitsräume und einer Vorflut.
< Habe ich irgendwelche Nachteile bei einer stillgelegten Ringdrainage? >
- Nein
< Wie schaut es aus mit der Regenwasserversickerung, die wir als Rigole legen wollen? Läuft uns nicht dann das Versickerungswasser in die Drainage und bleibt da stehen? Was würdet Ihr machen? >
- Fakt ist, wenn es keine Möglichkeit gibt, das in der Dränanlage anfallende Wasser, vom Haus dauerhaft abzuleiten, dann Finger weg von dieser.
- Eine Dränanlage besteht aus deutlich mehr, als nur einer Ringdränung (aus Stangenwaren a 2,5 m), mit Komponente wie, Vlies, Drainagekies, Filterkies, Spülschächten und Kontrollaschächten an allen Richtungsänderungen, vertikaler Dränung und / oder Sickerfähiger Füllboden der Arbeitsräume und einer Vorflut.
Wenn nun das Wasser nicht vom Haus dauerhaft abgeleitet werden kann, Sie aber auf Lehm oder anderen Böden mit einen Wasserdurchlässigkeitswert kleiner 10 (hoch) -4 sitzen, dann können Sie nicht mehr nach DINAbk. 18195-4 "Bauwerksabdichtungen; Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit (Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden; Bemessung und Ausführung - 2000/08" abdichten, sondern müssen nach DIN 18195-6 "Bauwerksabdichtungen; Abdichtung gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser; - 2000/08" abdichten. Also "mindestens" gegen Zeitweilig aufstauendes Sickerwasser.
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Ach ja,
bitte denken Sie daran, nachdem Sie die Baugrube geschaffen haben, wird diese wie eine Badewanne wirken, nachdem diese wieder verfüllt wurde, . -
also Drainage in Betrieb nehmen?
Hallo,
sie wollen mir nun sagen, dass ich eine Drainage nur dann legen soll, wenn ich das Wasser auch abführe, weil ansonsten das Wasser in der Baugrube steht?
Alternativ könnte ich ja die Grube mit Lehm verfüllen, dann kommt ja gar nichts mehr bis zum Haus. Oder verstehe ich da etwas falsch? -
Wer plant eigentlich bei Ihnen?
Wenn Sie die Dränung nicht funktionstüchtig und dauerhaft erstellen und dieses dann aber auch anschließen, dann können Sie nicht mehr gegen Bodenfeuchte abdichten, sondern müssen gegen aufstauendes Sickerwasser abdichten. -
Gibt es bei Ihnen kein Baugrundgutachten?
Ich kann meinem Vorschreiber nur recht geben. Wenn es sich bei Ihnen um einen schwach lehmigen Boden handelt, also eine Durchlässigkeit kf-kleiner 10 hoch -4 besteht, muss das Bauwerk gemäß DINAbk. 18195 entweder gegen Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser (Teil 4) mit einer Dränage nach DIN 4095 oder wenn dies nicht möglich ist gegen, aufstauendes Sickerwasser (Teil 9 oder Teil 8, je nach Tiefe des Kellers) abgedichtet werden. Vermutlich werden sie das Wasser aus der Dränge in den anstehenden Boden nicht versickern können (zu niedriger Kf-Wert) und müssten dann das Wasser in das öffentliche Abwassernetz einleiten. Meist gibt es dafür keine Genehmigung oder die Gebühren sind sehr hoch. Bevor Sie sich also eine Dränage einbauen lassen würde ich mich darüber informieren, sonst macht eine Dränage eh keinen Sinn.
Es spielt übrigens bei diesem Boden auch keine Rolle, ob das Grundwasser sehr tief liegt, hier ist allein die Durchlässigkeit des Bodens maßgeblich für die Wahl der Gebäudeabdichtung. Haben sie denn kein Baugrundgutachten, dort sollten normalerweise Empfehlungen zur Abdichtung des Bauwerks enthalten sein. -
Nein Anette,
mit den DINAbk. Nummer haste Dich verhauen. Keine Dränung, kein Durchlässiger Boden
= DIN 18195-6 "Bauwerksabdichtungen; Abdichtung gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser; - 2000/08"
DIN 18195-8 "Bauwerksabdichtungen; Abdichtung über Bewegungsfugen- 1983/08"
DIN 18195-9 "Bauwerksabdichtungen; Durchdringungen, Übergänge, Abschlüsse - 1986/12" -
Wobei beide DIN in 2004 neu aufgelegt wurden
habe ich gerade mal nachgeschlagen -
Ups Mark, da haste recht
Ich meinte natürlich DINAbk. 18195 (2000-8), Teil 6 und dann dort die Abschnitte 4,8 und 9 (nicht Teil), peinlich, peinlich. Das kommt davon, wenn man dazwischen ständig über andere Themen diskutiert. Also "Teil" gegen Abschnitt ersetzen, dann passt es. Aber sonst war es schon richtig, grins. Wird Zeit das es Wochenende wird. Dränage ist auch im undurchlässigen Untergrund zulässig, dafür ist sie ja da. Das Problem besteht halt in der "Entsorgung" des Wassers. Und auch in der Wartung der Dränage. Defekte Dränagen haben schon zu massiven Wasserschäden an Häusern geführt.
Wünsche allen ein schönes Wochenende. -
Dränung gegen Grundwasser?
Ich fürchte, hier wird aneinander vorbei geschrieben. Mark Carden hat zwar völlig Recht, aber auch etwas übersehen: in der Frage steht, dass die Drainage gegen Grundwasseranstieg gedacht ist.
Hallo? Soll eine Drainanlage, wie auch immer geartet, Grundwasser absenken?
Wir wissen vom Fragesteller immer noch nicht, wie denn jetzt abgedichtet werden soll. Wenn die Gefahr von Grundwasser droht, sind wir im Bereich drückendes Wasser, also DINAbk. 18195, Teil 6, Abs. 8.
Da stellt sich die nächste Frage, ob der HGW überhaupt bekannt ist.
PS: wir kommen gerade von einem abgesoffenen Keller. Grund Abdichtung gegen nicht stauendes Sickerwasser in einer lehmigen Gegend. Und das gelbe Rohr (sollte wohl mal Drainanlage werden, wenn sie groß ist) lag nicht nur im Dreck, sondern war knochentrocken, dafür aber verstopft. -
Nö hat er nicht wirklich
oder vielleicht doch
Mir ging es aber eh, eher um den Rest der Frage, aber hast irgendwie schon Recht. -
Daher eigentlich sinnvoll Baugrundgutachten
Daher ist es auch sinnvoll vor Beginn der Baumaßnahme ein Baugrundgutachten anfertigen zu lassen. Hier fehlen einfach die Infos zu Baugrunddurchlässigkeit (wurde nur Aufgrund von Lehm grob abgeschätzt), Grundwasserstand (während und nach der Baumaßnahme, sowie Prognosen zu eventuell späterem Anstieg) und damit verbunden ein auf den Baugrund abgestimmtes Abdichtungskonzept. Bei den Infos die wir haben, würde ich nach wie vor entweder zu Dränage oder Abdichtung gegen aufstauendes bzw. drückendes Wasser (Keller tiefer als 3 m) von außen, siehe auch meinen letzten Beitrag, plädieren. Fall aber ein hoher Grundwasserspiegel vom Bauunternehmer gemeint ist, dann kann ich R.K. nur recht geben, dann ist eine Dränage natürlich für die Katz. Nur am Rande, wenn die Dränage mit Lehm zugesetzt ist, dann scheint beim Filtermaterial etc. irgendwas schief gelaufen zu sein. Man legt auch nicht nur einen Dränagestrang rein ...
Viele Grüße
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