Wieder einmal "Weiße Wanne"
BAU-Forum: Keller

Wieder einmal "Weiße Wanne"

Liebe Experten,
gemäß unserem Bodengutachten soll eine "Weiße Wanne" ausgeführt werden. Nun habe ich schon viele Beiträge hierzu gelesen, aber eines ist mir noch immer nicht klar:
Welche Detailpunkte zeichnen eine Weiße Wanne nun aus und wo ist das geregelt bzw. was sind in diesem Fall die allgemein anerkannten Regeln der Technik (habe Angst eine Weiße Wanne verkauft zu bekommen, die tatsächlich gar keine ist).
Vielen Dank für die Hilfe (habe das Gefühl, dass in dieser Frage unser Architekt auch ins schleudern kommt!)?
Vielen Danke für die Unterstützung!
F. Reinhardt
  • Name:
  • F. Reinhardt
  1. ganz einfach ..

    • betontechnologie (Rezeptur, Nachbehandlung)
    • Bewehrungsmehraufwand (Qualität und quantität)
    • konstruktive Besonderheiten (fugen-fugen-fugen)

    .. der beauftragte Tragwerksplaner sollte das Thema beherrschen und die
    Vor- und Nachteile (Vorteile, Nachteile) verschiedener (!) Warmwasser-Lösungen darlegen können.

  2. Vielen Dank ...

    Herr Sollacher,
    ist es grundsätzlich möglich mit Doppelwandelementen eine Weiße Wanne zu erstellen, oder nicht. Und wo sind die verschiedenen Lösungen geregelt?
    F. Reinhardt
  3. Es gibt ...

    Werter Fragesteller
    hierzu zwei Fraktionen. Die einen sagen, es geht mit Hohlwandelementen, die sagen "bloß nicht".
    Wenn Hohlwandelemente, dann bitte beachten, dass jede Elementfuge als Arbeitsfuge ausgebildet werden muss. Der Mehraufwand an (fachgerechter) Abdichtungstechnik wiegt oft den Kostenvorteil der ersparten Schalung auf.
    Eine direkte Norm für WW gibt es nicht.
  4. hhm, Herr Sollacher und Herr Dühlmeyer

    wer weiß dann was zu tun ist wenn nichts geregelt ist?
    Kann dann jeder Unternehmer "seine" Konstruktion als "Weiße Wanne" verkaufen bzw. was hilft mir die Aussage aus dem Gutachten wenn hinterher keiner so genau weiß wie eine Weiße Wanne zu bauen bzw. was dabei konkret zu beachten ist  -  irgendwie bekomme ich keine "Checkliste" zusammen die mir sagt wenn du xy und z beachtest dann handelt es sich tatsächlich um eine "Weiße Wanne". Je mehr man hinterfragt desto unsicherer wird man ...
    Danke
    F. Reinhardt
  5. Keine Norm heißt nicht ungeregelt

    Werter Fragesteller
    Es gibt für massive und Hohlwandelemente schon Regeln. Nur keine DINAbk. abcde Weiße Wanne.
    Die Grundsätze hat Herr Sollacher oben schon dargelegt.
    Ihr Arch. und Ihr Statiker sollten diese kennen. Wenn nicht sollten die das offen sagen und einen versierten Fachmann hinzuziehen, alleine schon aus Haftungsgründen.
  6. wer?

    "wer weiß dann was zu tun ist wenn nichts geregelt ist? "
    das "wer" ist einfach zu beantworten:
    der vom Bauherrn beauftragte, exklusiv dem Bauherrn verpflichtete und
    besonders von Herstellerinteressen befreite, somit unabhängige Fachmann :-)
    nur aus dem nichtvorhandsein einer "weiße-Wanne-Norm" sollte man nicht
    auf fehlende Regelung schließen  -  das Thema ist geregelt, aber die grenzen
    sind .. hmm .. sagen wir mal: *fließend* (zumindest seitdem honorige  -  oder
    honorierte  -  betonspezialisten erkannt haben, dass eine "geldige"
    baustoffindustrie hinter doppelwänden steht).
    grundzüge der Anforderungen sind in der WU-Richtlinie (Google ...) ,
    weitere Infos hier:

    das sind  -  hoffe ich  -  einigermaßen verständliche links.
    übrigens hoffe ich, im vorliegenden "bodengutachten" steht auch alles
    wichtige zum Baugrund  -  ein Baugrundgutachten ist mir allemal lieber
    als ein Bodengutachten ;-))
    die Forderung "ein Stück weiße Wanne" im b. gutachten würde ich als
    Tragwerksplaner entschieden zurückweisen  -  der Gutachter hat mehr zu liefern!
    gäbe es einen kompetenten Tragwerksplaner, so würde der zusammen mit dem
    Architekten die Fragen "mit links"  -  und auf das Objekt bezogen  -  beantworten.
    allgemeingültig kann man das nicht.


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