Waschbecken im Keller ohne Rückschlagventil eingebaut
BAU-Forum: Keller

Waschbecken im Keller ohne Rückschlagventil eingebaut

Wie sind 2002 in unser Fertighaus ohne Eigenleistung eingezogen. Auch der Keller wurde durch die Firma gefertigt. Es wurde ein Waschbecken bzw. Auslassbecken (heißt das so?) in der Waschküche angebracht, allerdings ohne Hebeanlage noch Rückschlagventil. Leider hat es nun bei einem Platzregen eben durch dieses Becken einen Rückstauschaden gegeben. Der Keller stand komplett ca. 10 cm unter Wasser und obwohl ich schon 2 Wochen Entfeuchter laufen habe sind immer noch die Ecken und Kanten nass.
Meine Frage: Bleibe ich alleine auf den Kosten sitzen, oder hätte ein Absperrventil eingebracht werden müssen?
Wie kann ich mich vor weiterem Schaden schützen? Reicht ein Absperrventil an besagtem Auslassbecken, oder muss ich ein Doppelrückschlagventil in den Verteilerkasten setzen (der allerdings mittlerweile unter Beton liegt ..., da ich dachte, da müsste ich nicht mehr dran).
Sollte ich lieber eine Fachfirma mit der Austrocknung beauftragen, da die Entfeuchter alleine wohl nicht nützen und es anfängt, modrig zu riechen.
Vielen Dank vorab
  • Name:
  • ina
  1. Entfeuchtung

    Wie schon oft erwähnt, aber nur selten erkannt: Der Fachmann hilft Geld sparen! Das "einfache" Aufstellen von Luftentfeuchtern bringt leider selten etwas. Und Leihgeräte vom
    Maschinenverleih oder Baumarkt sind alles andere als günstig.
    Seriöse Fachfirmen beraten Sie sicher gerne vor Ort und führen Feuchtigkeitsmessungen  -  kostenlos und unverbindlich  -  durch. Lassen Sie mehrere "kommen" und geben Sie dem, der Ihrer Meinung nach die beste Mischung aus Preis und Fachkompetenz darstellt den Auftrag. Haben Sie eine Gebäude-Leitungswasserversicherung?
    Wenn ja sollten Sie prüfen ob Rückstauschäden im Versicherungsumfang enthalten sind. Ist dies der Fall, trägt i.d.R. die Versicherung die Kosten für Trocknung und Sanierung.
    Was Ihr Rückschlagventil betrifft: Da werden Sie in den "sauren Apfel" beißen müssen und ein solches einbauen (lassen) müssen. Denn der nächste starke Regen kommt bestimmt. Wie beschrieben: auch hier sollte ein Fachmann 'ran!
    • Name:
    • Reg2023-Herr ChrMül
  2. Ohne Ihren Einzelfall zu kennen ...

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Ohne Ihren Einzelfall zu kennen kann nur eine grobe Meinung gesagt werden. Rückschlagventil bzw. Hebeanlage müssen Sie bezahlen, denn dieser Aufwand wäre auch bei richtiger Ausführung angefallen. Anders sieht es mit dem Schaden aus. Der Planer hätte sich informieren müssen, wo die Rückstauebene ist und Ihnen dementsprechende Vorschläge unterbreiten. Haben Sie die aber wegen der Kosten abgelehnt, haben Sie auch das Risiko getragen.
  3. Danke für Ihre Antworten bezüglich nicht abgesichertes Ausgussbecken

    Zu ihren Antworten hätte ich noch 2 Fragen:
    1. Nach welcher Branche muss ich in den gelben Seiten schauen, wenn ich eine Feuchtemessung und Trockenlegung benötige? Ich hoffe mal, das wird nicht zu teuer, da meine Versicherung keinen Rückstau eingeschlossen hatte ...
    2. Bezüglich des fehlenden Rückstauventils wurde ich nicht von meiner Baufirma (Weberhaus) aufgeklärt, also konnte ich auch nichts ablehnen (was ich auch nicht gemacht hätte) Ich wurde lediglich darüber informiert, dass man das Ausgussbecken höher anbringen muss als vorgehabt, da man sonst eine Hebeanlage bräuchte. Leider habe ich da nichts Schriftliches an der Hand. Meinen Sie ich könnte einen Rechtsanwalt mit der Klärung der Übernahme der Kosten beauftragen?
    • Name:
    • ina
  4. Rubriken

    Sie sollten nach Bautrocknung, Wasserschadensanierung oder Wasserschadenbeseitigung suchen. Können aber auch im Internet bei Suchmaschinen forschen (Google, yahoo, etc.) Wie es um reale Erfolgsaussichten in einem möglichen Rechtsstreit bestellt ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Die Reparatur sollten Sie jedoch unabhängig von Ihrer Entscheidung durchführen lassen.
    • Name:
    • Reg2023-Herr ChrMül
  5. Vermutung

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Wenn nichts Schriftliches vorliegt, dürfte die Vermutung sein, dass Sie nichts abgelehnt haben. Aber "vor Gericht und auf hoher See ... "
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