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Kellerabdichtung nicht fachgerecht? Wassereinbruch
BAU-Forum: Keller

Kellerabdichtung nicht fachgerecht? Wassereinbruch

Hallo,
wir haben in 2002 unseren Rohbau komplett vergeben und hinstellen lassen. Gem. LVAbk. war bzgl. Abdichtung Kellerabdichtung folgendes vorgesehen: Dichtschlämme, Bitumenvoranstrich, Schweißbahn G 200 DD, Filtersteine, Vlies.
Eingebaut wurde statt der G 200 DD eine V 60 S 4. Um das Haus ist eine Dränage verlegt.
Im Rahmen der Vergabe habe wir eine Schiedsgerichtvereinbarung unterzeichnet.
Fakt ist jetzt, dass in 2 Kellerräumen wiederholt Nässe eingedrungen war. Bisweilen haben wir das Wasser eimerweiße rausgeschafft. Bisher wurdenwir beschwichtigt, dass vom darüber liegenden Balkon her bei Regen das Wasser eingedrungen ist und durch die Ziegelmauer bis in den Keller Vorgedrungen ist.
Zwischenzeitlich haben wir aber den Balkon (weitgehend) abgedichtet, sodass von daher eigentlich kein Wasser mehr eindringen kann. Bei der Schneeschmelzphase (kein Wasser von oben) hatten wir jetzt aber wieder Wasser im Keller, sodass wir davon ausgehen, dass die Kellerwandabdichtung undicht ist. Der Auftraggeber weicht noch aus, mit der Darstellung, dass es sich dabei noch um gefrorenes Wasser dass noch in den Ziegeln vorhanden war, handeln kann.
Fragen:
Ist die Abdichtung mit V 60 S4-fach- und DINAbk.-gerecht (fachgerecht, DIN-gerecht)? Wenn nein, was kann ich tun? (Schiedsgericht?).
Wie setze ich mein Verlangen nach einem trockenen Keller am besten um.
Danke für Ihre Hilfe und Unterstützung
  • Name:
  • dhnedel
  1. die dämlichste ausrede des Jahrhunderts ...

    "gefrorenes Wasser aus den Ziegeln" ...
    und? wie ist es da rein gekommen? :-((
    anscheinend sind die Fehler grenzenlos ...
    erstmal nichts mehr unterschreiben, eigenen techn. Fachmann (am ehesten für Abdichtungen) u.
    Rechtsanwalt beauftragen  -  und dann geht's weiter.
    vor allem: Vorsicht mit Schiedsvereinbarungen! die sind u.U. genauso wenig
    wasserdicht, wie ein Hochlochziegel ;-)
  2. der Unterschied

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    der Unterschied zwischen G 200 DD und V 60 S4 ist erstmal der, dass die G 200 DD gar keine Schweißbahn ist :) )
    Die V 60 S4 ist eine, allerdings mit einer Glasvlieseinlage, die nun überhaupt keine Reißkräfte hat.
    Grüße
    Stefan Ibold
  3. Baugrundgutachten ...

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Baugrundgutachten vorhanden?
  4. Das ist so ähnlich wie bei unserm Nachbarn,

    renommierte Fertighausfirma, großer Kellerbauer, Abdichtung mit Schweißbahnen Ergebnis: total undicht weil gepfuscht. Die Kellerfirma hat das nun schon zweimal rund ums Haus aufgegraben! Nun hält's. Mit Anwalts Hilfe.
  5. Herr Sollacher

    was sind Ihre Erfahrungen, Hinweise für "Schiedsvereinbarungen"?
    • Name:
    • Herr MN
  6. Beispiel gefällig?

    wer hat Interesse an einer Schiedsvereinbarung?
    der Bauherr  -  der Auftragnehmer  -  oder der verband dem der Auftragnehmer bzw. der
    schiedsrichter angehören? (gilt genauso für Bauherrenverbände ...)
    wer "erarbeitet" die Schiedsvereinbarung?
    welche Verbindlichkeit hat die Schiedsvereinbarung? (letztens im Entwurf einer solchen
    Schiedsvereinbarung gelesen: im fall, dass das schiedsverfahren scheitert, steht den Parteien
    der klageweg offen) ...
    na toll, das ist der Sinn einer Schiedsvereinbarung? ;-)
    für die Schiedsvereinbarung dürften wohl die gleichen grundsätze wie für Verträge
    (zumal  -  beim bauen- über erhebliche Summen) gelten: besser mit Rechtsanwalt.
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