Hallo,
wir haben in 2002 unseren Rohbau komplett vergeben und hinstellen lassen. Gem. LVAbk. war bzgl. Abdichtung Kellerabdichtung folgendes vorgesehen: Dichtschlämme, Bitumenvoranstrich, Schweißbahn G 200 DD, Filtersteine, Vlies.
Eingebaut wurde statt der G 200 DD eine V 60 S 4. Um das Haus ist eine Dränage verlegt.
Im Rahmen der Vergabe habe wir eine Schiedsgerichtvereinbarung unterzeichnet.
Fakt ist jetzt, dass in 2 Kellerräumen wiederholt Nässe eingedrungen war. Bisweilen haben wir das Wasser eimerweiße rausgeschafft. Bisher wurdenwir beschwichtigt, dass vom darüber liegenden Balkon her bei Regen das Wasser eingedrungen ist und durch die Ziegelmauer bis in den Keller Vorgedrungen ist.
Zwischenzeitlich haben wir aber den Balkon (weitgehend) abgedichtet, sodass von daher eigentlich kein Wasser mehr eindringen kann. Bei der Schneeschmelzphase (kein Wasser von oben) hatten wir jetzt aber wieder Wasser im Keller, sodass wir davon ausgehen, dass die Kellerwandabdichtung undicht ist. Der Auftraggeber weicht noch aus, mit der Darstellung, dass es sich dabei noch um gefrorenes Wasser dass noch in den Ziegeln vorhanden war, handeln kann.
Fragen:
Ist die Abdichtung mit V 60 S4-fach- und DINAbk.-gerecht (fachgerecht, DIN-gerecht)? Wenn nein, was kann ich tun? (Schiedsgericht?).
Wie setze ich mein Verlangen nach einem trockenen Keller am besten um.
Danke für Ihre Hilfe und Unterstützung
Kellerabdichtung nicht fachgerecht? Wassereinbruch
BAU-Forum: Keller
Kellerabdichtung nicht fachgerecht? Wassereinbruch
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die dämlichste ausrede des Jahrhunderts ...
"gefrorenes Wasser aus den Ziegeln" ...
und? wie ist es da rein gekommen?(
anscheinend sind die Fehler grenzenlos ...
erstmal nichts mehr unterschreiben, eigenen techn. Fachmann (am ehesten für Abdichtungen) u.
Rechtsanwalt beauftragen - und dann geht's weiter.
vor allem: Vorsicht mit Schiedsvereinbarungen! die sind u.U. genauso wenig
wasserdicht, wie ein Hochlochziegel -
der Unterschied
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Baugrundgutachten ...
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Das ist so ähnlich wie bei unserm Nachbarn,
renommierte Fertighausfirma, großer Kellerbauer, Abdichtung mit Schweißbahnen Ergebnis: total undicht weil gepfuscht. Die Kellerfirma hat das nun schon zweimal rund ums Haus aufgegraben! Nun hält's. Mit Anwalts Hilfe. -
Herr Sollacher
was sind Ihre Erfahrungen, Hinweise für "Schiedsvereinbarungen"? -
Beispiel gefällig?
wer hat Interesse an einer Schiedsvereinbarung?
der Bauherr - der Auftragnehmer - oder der verband dem der Auftragnehmer bzw. der
schiedsrichter angehören? (gilt genauso für Bauherrenverbände ...)
wer "erarbeitet" die Schiedsvereinbarung?
welche Verbindlichkeit hat die Schiedsvereinbarung? (letztens im Entwurf einer solchen
Schiedsvereinbarung gelesen: im fall, dass das schiedsverfahren scheitert, steht den Parteien
der klageweg offen) ...
na toll, das ist der Sinn einer Schiedsvereinbarung?
für die Schiedsvereinbarung dürften wohl die gleichen grundsätze wie für Verträge
(zumal - beim bauen- über erhebliche Summen) gelten: besser mit Rechtsanwalt.
Interne Fundstellen
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- … also die Dränplatten wurden vom Kellerbauer in die 2 Lage noch nicht trockene Dickbeschichtung geklebt. Verfüllt haben wir selbst nach Anweisung des Kellerbauers. Und zwar so: Wir sollen eine Schaltafel an die Pordränplatten halten dann Erde auffüllen und anschließend verdichten (nach ca. allen 30 - 40 Zentimetern wurde verdichtet. Das Wasser kommt an einer Außenecke herein und an einer Wand es befindet sich nirgends ein Lichtschacht oder ähnliches. Habe gestern bereits mit unserem Aushubunternehmer gesprochen Kosten von Ihm ca. 1000 (nur Aushub) + ca. 1000 (nur Verfüllen) + Kosten der Kellerabdichtung? …
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- … 1) der Nachbar will, dass wir auf unsere Kosten die Wand freilegen und abdichten. Ich finde aber, auch wenn wir 30 cm Schotter aufgebracht haben bin ich doch nicht verpflichtet dem Nachbarn den Keller abzudichten. Wer an so einem Hang keine ordentliche Kellerabdichtung einbaut ist doch selbst Schuld. Ich kann doch nichts dafür …
- … Sie hätten unmittelbar durch die Arbeiten einen Schaden verursacht, der den Wassereinbruch zur Folge hatte. …
- Bauchecklisten und Bauprüflisten - Baugrund-/Bodenuntersuchungen
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