Im September 2023 wurde ein Edelstahlschornstein errichtet, der nicht vollständig den technischen Richtlinien vom 01.01.2022 entspricht. Der Feuerstättenbescheid wurde vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erstellt; in der Abnahme wurde bescheinigt, dass die Bauzustandsbesichtigung im Rohbau durchgeführt wurde und die Brandsicherheit sowie die sichere Abführung der Verbrennungsgase der Feuerungsanlage in der angetroffenen Ausführung bescheinigt werden.
Nun gibt es einen neuen Bezirksschornsteinfeger. Welche Rechte, Pflichten und möglichen Folgen ergeben sich daraus für die Gültigkeit der bisherigen Abnahme und den weiteren Umgang mit den Abweichungen? Welche Schritte würden Sie empfehlen, um Rechtssicherheit und Brandschutz nachzuweisen?
Vielen Dank für Ihre Hinweise und eine kurze Handlungsempfehlung.