Messpflicht Heizkamine Bayern rückwirkend ab 2012? Was Ofenbesitzer wissen müssen
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Messpflicht Heizkamine Bayern rückwirkend ab 2012? Was Ofenbesitzer wissen müssen

Hallo, mein Kaminkehrer wies mich darauf hin, dass die Bayerische Regierung eine Messpflicht für wassergeführte Öfen und Heizkamine einführen will, welche rückwirkend zu Februar 2012 gelten soll. Ich solle bedenken, dass damit Zertifikate eine untergeordnete Rolle bekommen und die tatsächlich vor Ort gemessenen Werte über den weiteren Betrieb der Feuerstelle entscheiden. Ofenhersteller reden erst immer von Bestandschutz und erst als ich auf eine Garantie gedrängelt habe sagten sie mir, dass man diesen Entwurf kennt und deswegen eine Lücke ausnutzt. Angeblich müssen nur Wassergeführte Kamine gemessen werden, bei denen der wasserseitige Anteil größer ist als der Luftseitige. Aber es handelt sich nur um einen Entwurf. Das kann sich alles noch ändern. Meine Frage: ist das jetzt ein Gerücht oder plant Bayern tatsächlich ein Gesetz, dass moderne Anlagen mit derzeit ab 2014 schon erfüllenden Zertifikaten Rükwirkend stilllegen kann? An wen wendet man sich da? Wer ist in der Haftung falls so ein Kamin stillgelegt wird? Der Ofenbauer oder der Ofenbesitzer?

Mit freundlichen Grüßen

  • Name:
  • Michael
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    Die von Ihnen angesprochene Thematik betrifft eine mögliche rückwirkende Messpflicht für wassergeführte Öfen und Heizkamine in Bayern.

    Es ist wichtig, die aktuelle Gesetzeslage genau zu prüfen. Ich empfehle, sich direkt bei der Bayerischen Staatsregierung oder dem zuständigen Ministerium (z.B. Landesamt für Umwelt) zu informieren, um den aktuellen Stand der Gesetzgebung zu erfahren. Auch die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Kaminkehrer kann hier Klarheit bringen.

    Sollte eine rückwirkende Messpflicht tatsächlich bestehen, betrifft dies in erster Linie die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die aktuelle Gesetzeslage ab und lassen Sie Ihren Heizkamin gegebenenfalls von einem Fachmann überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Messpflicht
    Die Messpflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, Emissionen von Feuerungsanlagen regelmäßig zu messen und zu dokumentieren. Ziel ist die Überwachung und Einhaltung von Grenzwerten zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit. Verwandte Begriffe: Emissionsmessung, Immissionsschutz, Feuerungskontrolle.
    Heizkamin
    Ein Heizkamin ist eine Feuerstätte, die sowohl zur Beheizung von Räumen als auch zur Erzeugung von Warmwasser genutzt werden kann. Er besteht aus einem Kamineinsatz und einer Verkleidung. Verwandte Begriffe: Kaminofen, Kachelofen, Warmluftkamin.
    Emissionen
    Emissionen sind die von einer Feuerungsanlage abgegebenen Schadstoffe, wie beispielsweise Feinstaub, Kohlenmonoxid oder Stickoxide. Die Menge der Emissionen wird durch gesetzliche Grenzwerte begrenzt. Verwandte Begriffe: Immissionen, Schadstoffe, Abgase.
    Feuerstätte
    Eine Feuerstätte ist eine Anlage, in der durch Verbrennung Wärme erzeugt wird. Dazu gehören beispielsweise Heizkamine, Kaminöfen, Heizkessel oder Blockheizkraftwerke. Verwandte Begriffe: Verbrennung, Heizungsanlage, Brennstoff.
    Kaminkehrer
    Der Kaminkehrer (auch Schornsteinfeger genannt) ist ein Handwerker, der für die Reinigung, Überprüfung und Wartung von Feuerungsanlagen und Abgasanlagen zuständig ist. Er führt auch Messungen der Emissionen durch und berät die Betreiber. Verwandte Begriffe: Schornsteinfeger, Bezirksschornsteinfeger, Feuerstättenschau.
    Emissionsgrenzwerte
    Emissionsgrenzwerte sind gesetzlich festgelegte Höchstwerte für die Schadstoffemissionen von Feuerungsanlagen. Sie dienen dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit. Verwandte Begriffe: Immissionsgrenzwerte, Schadstoffbelastung, Luftreinhaltung.
    Bestandschutz
    Bestandschutz bedeutet, dass für bestehende Anlagen unter Umständen weniger strenge Anforderungen gelten als für Neuanlagen. Dies kann sich auf Emissionsgrenzwerte oder andere technische Anforderungen beziehen. Der Umfang des Bestandschutzes ist im Einzelfall zu prüfen. Verwandte Begriffe: Übergangsfristen, Altanlagen, Nachrüstung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet eine rückwirkende Messpflicht für meinen Heizkamin?
      Eine rückwirkende Messpflicht bedeutet, dass auch ältere Anlagen, die vor Inkrafttreten einer neuen Verordnung installiert wurden, nachträglich auf die Einhaltung bestimmter Emissionsgrenzwerte überprüft werden müssen. Dies kann bedeuten, dass Anpassungen oder Nachrüstungen erforderlich werden, um die aktuellen Standards zu erfüllen.
    2. Wo finde ich die aktuellen Gesetze und Verordnungen zur Messpflicht von Heizkaminen in Bayern?
      Die aktuellen Gesetze und Verordnungen finden Sie auf der Webseite der Bayerischen Staatsregierung, des zuständigen Ministeriums (z.B. Landesamt für Umwelt) oder in den einschlägigen Fachpublikationen für das Kaminkehrerhandwerk. Auch Ihr Kaminkehrer kann Ihnen hierzu Auskunft geben.
    3. Wer ist für die Durchführung der Messung meines Heizkamins zuständig?
      Für die Durchführung der Messung ist in der Regel der zuständige Bezirksschornsteinfeger verantwortlich. Er führt die Messung durch und dokumentiert die Ergebnisse.
    4. Was passiert, wenn mein Heizkamin die geforderten Emissionsgrenzwerte nicht einhält?
      Wenn Ihr Heizkamin die geforderten Emissionsgrenzwerte nicht einhält, müssen Sie in der Regel Maßnahmen ergreifen, um die Emissionen zu reduzieren. Dies kann beispielsweise durch den Einbau eines Feinstaubfilters oder durch eine Optimierung der Verbrennung erfolgen. Im schlimmsten Fall muss die Anlage stillgelegt werden.
    5. Welche Kosten entstehen durch die Messung und gegebenenfalls notwendige Nachrüstungen?
      Die Kosten für die Messung variieren je nach Aufwand und Region. Die Kosten für notwendige Nachrüstungen hängen von der Art der Maßnahme ab. Ich empfehle, sich hierzu Angebote von verschiedenen Fachbetrieben einzuholen.
    6. Gibt es Fördermöglichkeiten für die Nachrüstung von Heizkaminen?
      Es gibt möglicherweise staatliche oder regionale Förderprogramme für die Nachrüstung von Heizkaminen, um die Emissionen zu reduzieren. Informieren Sie sich bei der zuständigen Behörde oder einem Energieberater über aktuelle Fördermöglichkeiten.
    7. Was ist der Unterschied zwischen einer Messpflicht und einer Kehrpflicht?
      Die Messpflicht bezieht sich auf die Überprüfung der Emissionen einer Feuerstätte, während die Kehrpflicht die regelmäßige Reinigung des Schornsteins und der Abgaswege umfasst. Beide Pflichten dienen dem sicheren und effizienten Betrieb der Feuerstätte.
    8. Habe ich als Ofenbesitzer Bestandschutz?
      Bestandschutz bedeutet nicht automatisch, dass keine Messpflicht besteht. Auch für ältere Anlagen können Messpflichten gelten, insbesondere wenn neue Gesetze oder Verordnungen erlassen werden. Der Umfang des Bestandschutzes ist im Einzelfall zu prüfen.

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      Anleitung zur regelmäßigen Pflege für einen sicheren Betrieb.
    • Fördermöglichkeiten für Kaminöfen
      Informationen zu Zuschüssen und Förderprogrammen für moderne Feuerstätten.
  2. Bestandsschutz für Kaminöfen – Keine Messpflicht in Bayern!

    BimschV-Geschichte
    Hallo Michael, alles was bis jetzt durch den Kaminkehrer abgenommen wurde hat Bestandsschutz. Für Einzelraumfeuerstätten mit oder ohne Wassertechnik besteht keine Messpflicht. Bayern plant kein Gesetz nur eine genauere Definition der Einzelraumfeuerstätte. Bis diese Definition spruchreif ist, bleibt alles so wie es ist. Dein Kaminkehrer sollte sich bei seinen technischen Innungswart genauer erkundigen und keine solchen Halbwahrheiten in die Welt setzten. Gruß Hans
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

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    Messpflicht Heizkamine Bayern: Was Ofenbesitzer wissen müssen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die geplante Messpflicht für Heizkamine in Bayern, rückwirkend ab 2012. Es wird geklärt, ob bestehende Kaminöfen Bestandsschutz genießen und ob eine tatsächliche Messpflicht für Einzelraumfeuerstätten besteht. Der Austausch beleuchtet die aktuelle Gesetzeslage und die Rolle des Kaminkehrers bei der Beurteilung der Feuerstätten.

    ✅ Zusatzinfo: Laut Beitrag von Hans (Bestandsschutz für Kaminöfen – Keine Messpflicht in Bayern!) genießen alle bis jetzt vom Kaminkehrer abgenommenen Anlagen Bestandsschutz. Bayern plant lediglich eine genauere Definition der Einzelraumfeuerstätte, was aber an der aktuellen Situation nichts ändert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Es kursieren Halbwahrheiten bezüglich der Messpflicht. Kaminkehrer sollten sich bei ihren technischen Innungswarten erkundigen, um korrekte Informationen zu erhalten. Die Unsicherheit bezüglich der rückwirkenden Messpflicht für Heizkamine in Bayern verunsichert viele Ofenbesitzer.

    👉 Handlungsempfehlung: Ofenbesitzer sollten sich direkt bei ihrem Kaminkehrer oder der zuständigen Innung über die aktuelle Gesetzeslage und geplante Änderungen informieren. Es ist ratsam, sich nicht auf Gerüchte zu verlassen, sondern offizielle Informationen einzuholen, um Klarheit über die Messpflicht und den Bestandsschutz des eigenen Kaminofens zu erhalten.

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