Telefonanschluß
BAU-Forum: Melde- und Sicherheitstechnik, Haussteuerung
Telefonanschluß
Hallo guten Tag,
habe Fragen zum Telefonanschluß: Muß ein Wohnhaus bzw. Wohnungen mit Telefonanchluß/-anschlüssen ausgestattet sein ?
Bzw. eie ist es, wenn z.B. ein Lagerraum zur Wohnung umgewandelt wird, muß ein Telefonanschluß für diese Wohnung nachträglich installiert werden?
Die Frage zielen auf Wohnungen für Fremdnutzung, Mietwohnungen, also nicht nur Selbstnutzung.
Für Euren Rat vielen Dank.
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Telefonanschluß
Es gibt kein Gesetz, das einen Telefonanschluß in einer Wohnung oder einer Lagerhalle vorschreibt.
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Allerdings
sollte man sich als zukünftiger Vermieter fragen, ob man an solchen Grundausstattungen sparen möchte, die eigentlich als allgemein erwartbar gelten.
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Was für einen Anschluss?
Glasfaser, Kabel, DSL? Übergabepunkt ist idR draußen an der Wand. Je nachdem wohin dann Modem/Router kommen wäre mindestens ein vernünftiges Lehrohr angebracht. Zur Not mal bei der Telekom (oder dem örtlichen Anbieter) nachfragen.
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Telefonanschluß
Wenn es sich einrichten läßt, würde ich sogar ein 100 mm Kanalrohr von der Grundstücksgrenze bis zumindest vor das Haus, einbauen.
Ein Verlegen in den Keller kann, ja nach Gefälle, Probleme mit Schwitzwasser aus dem Rohr in den Keller geben.
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Ich glaube eher
dass der Fragesteller von uns Argumente hören wollte, die ihm einen juristischen Freibrief ausstellen, dass er diesen Anschluss im Rahmen einer Wohnraumvermietung nicht als Mindestausstattung bereit stellen muss.
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Kommunikation
Zu einer Wohnraumvermietung gehört auch Kommunikation-Vorsorgekabel für Telefon, Internet, Fernsehen. Alles ist heute über Kupfer-Telefonkabel möglich. Glasfaser wäre wünschenswert. Ohne das ist eine Wohnung nicht vermietbar. Trifft der Vermieter mit Leerrohren Vorsorge, dann wird der Mieter das bei Auszug wieder abbauen. Ansonsten ist es immer sinnvoll, die Ausstattung dem Mietvertrag beizulegen. Gleiches gilt für die Beheizung und die Qualität der Isolierung.