Gilt dies auch bei Häusern:
- die von Eigentümer selbst genutzt werden?
- mit Wärmemengenzählern, deren Zähler die Hausbewohner/Mieter jederzeit selbst ablesen können?
- deren Verwalter/Vermieter bislang selbst (ohne Abrechnungsdienstleister) ablesen und die Heizkosten abrechnen?
Oder stehen die o.g. Fälle unter Ausnahmeregelung?
Weiß jemand schon mehr darüber?
Danke schön.