Schutz der Installationsleitungen auf dem Boden vor dem Einbringen des Estrichs
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Schutz der Installationsleitungen auf dem Boden vor dem Einbringen des Estrichs

zur Rationalisierung werden heute die Leitungen Heizung/Sanitär/Elektro überwiegend auf dem Boden verlegt, und zwar nicht an den Rändern des Raumes, sondern voll in der Fläche, teilweise auch querend. Nicht nur die Installateure "trampeln" tagelang drüber, sondern die Verputzer sind mit ihrem Gewerk noch vor Estricheinbringung aktiv und müssen sich ebenfalls über das Leitungsgewirr bewegen.

1. Was ist Stand der Technik oder Vorschrift nach DINAbk., um die Leitungen in dieser Bauphase vor Beschädigungen zu schützen oder fährt man voll auf Risiko?

2. Es soll eine Fußbodenheizung installiert werden und zum Ausgleich der Unebenheiten wegen og. Leitungen vor Verlegung der Styroporplatten eine Schüttung eingebracht werden. Was ist dabei zu beachten um eine spätere Belastung der Leitungen durch den Fußboden zu minimalisieren?

Danke für hilfreiche Antworten Manfred

  • Name:
  • Manfred
  1. Schutzrohre

    Zu 1: Stand der Technik ist es, Elektroleitungen in Schutzleerrohren zu verlegen. Heizungsleitungen hingegen liegen in der Schaumstoffdämmung. Da muss schlicht aufgepasst werden. Als Stand der Technik gibt es auch sog. Kompaktdämmhülsen, z.B. hier:

    Solche Dämmhülsen können dazu beitragen, dass die Wärmedämmung ordentlich an die Rohre angearbeitet werden kann. Zu 2: Die Trittschalldämmung, meistens mit der Fußbodenheizungssystemplatte kombiniert, soll in voller Dicke (i.d.R. 25-35 mm) ungestört über alle Rohre hinweglaufen. Sie darf also durch nichts unterbrochen werden, auch nicht durch o.g. Kompaktdämmhülsen. Die Hersteller der Kompaktdämmhülsen behaupten zwar anderes, das kann aber (noch) nicht als Regel der Technik gelten. D.h. die Ausgleichsschicht unter der Trittschalldämmung muss hoch genug sein, bzw. die Rohre flach genug, damit die Trittschalldämmung darüber verläuft. Wenn Ausgleichsschüttungen verwendet werden, sind diese nur in gebundener Form zulässig. Trotz Ausgleichsschüttung dürfen, auch wenn Sie mit Randabstand verlegt sind, Leitungsbündel nicht zu breit werden. Die maximale Unterbrechung beträgt 120 mm bei 40 mm Estrichnenndicke.


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