Elektriker fräst durch untere Bewehrung in Betondecke
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Elektriker fräst durch untere Bewehrung in Betondecke

Hallo an Alle,

ich habe folgendes Problem:

Wir sanieren einen Altbau (Wohnungen ) strangweise. Ich als Generalunternehmer lasse die Installationsarbeiten durche einen Elektriker (Nachunternemer) ausführen.

Am Anfang des Bauvorhabens gibt es eine Bauanlaufberatung mit Statiker, Elektriker usw. Beide versäumen es ein Protokoll zu verfassen.

Jetzt trifft der Elektriker bei der Rohinstallation in der Stahlbetondecke die Bewehrung.

Das macht er nicht nur in der Küche, sondern auch im anliegenden Flur und in der Etage darüber an ca. 8 Stellen.

Statik stellt das fest. Sagt er muss neu rechnen. Nach 2 Monaten ist neue Berechnung da. Ergebnis: es sind keine Ersatzmaßnahmen notwendig.

Dann wieder nach 3 Monaten kommt die erhebliche Rechnung des Statikers. Diese soll jetzt der Elektriker übernehmen.

Dieser weigert sich, denn keiner der Fachleute hat irgendetwas dokumentiert + er ist sich keiner Schlud bewusst.

Argument des Auftraggebers: Der Elektriker muss ja mitbekommen, wenn er auf Stahl trifft und hätte an der ersten Stelle aufhören müssen. Außerdem hätte es das Problem ohne den Elektriker nicht gegeben.

Ich kann beide Meinungen verstehen. Finde aber die Begründung. "Er muss das ja merken"  -  sehr schwammig.

Was meint Ihr. Wer trägt die Schuld?

Danke.

  1. Wer hat denn die Planung gemacht?

    Wo hat denn der Planer Durchbrüche für Elt vorgesehen? Lag die Planungshoheit nicht beim Generalunternehmer. Warum hat der nicht koordiniert?
  2. Keine Durchbrüche  -  Schlitze

    Hallo, es handelt sich nicht um Durchbrüche, sondern um Schlitze. Es sollte nach Elt-Plan geschlitzt werden und wurde. Wo hätte der Generalunternehmer eingreifen müssen oder das vorhersehen können?
  3. Koordination  -  Fehlanzeige?

    OK, es gab einen Elt-Plan und der Statiker hat diesen nicht gehabt? Warum nicht. Wer hat denn versäumt den Elt-Plan rechtzeitig dem Statiker zur Verfügung zu stellen?
  4. Antwort

    Also es gibt eine Haustechnikplanung (ELT, H, L, S). Diese hat vor Vergabe an uns (Generalunternehmer) in Kooperation mit dem Statiker Ihre Planung abgestimmt. Eine reine Statikplanung (Durchbrüche o.ä.) gibt es nicht. Bei dem wenigen eingreifen auch unnütz. Statiker als auch Haustechniker stehen auf der Gehaltsliste des AG.

    Im LVAbk. ist die Materialität (Decken, Wände etc.) beschrieben. Überall hat es bei den Decken hingehauen (Wohnzimmer/ Bad, Flur etc.) Nur an den besagten Stellen nicht.

  5. Grundlegendes

    War das Schlitzen der Stb-Decke geplant? Wie tief sind die Schlitze? Wie viel Überdeckung hatten denn die Stähle? Hätte man die Deckenleuchten nicht von oben über die Rohdecke verkabeln können? Was hat der Planer gedacht, wie der Strom zur Deckenleuchte kommt?
  6. Hallo, also es ist alles ausgeführt wie ...

    Hallo, also es ist alles ausgeführt wie Hallo,

    also es ist alles ausgeführt wie geplant vom Elektroplaner in CO. mit Statiker. Sie wollten es so. Wurde vor Ort besprochen. Ist auch nicht strittig. Schlitztiefe: 2,00 cm

  7. Ja und?

    Wenn 2 cm Schlitztiefe geplant waren und nur 2 cm Schlitztiefe gefräst worden sind, warum wurden denn dann Bewehrungseisen getroffen? Weil die Betonüberdeckung eben doch nicht mit den geplanten 2 cm ausgeführt worden ist? In diesem Falle sollte vielleicht der Eisenbieger/Betonierer die Statikrechnung zahlen und nicht der Elektriker.
  8. Der Eisenbieger ist vermutlich schon einige ...

    Der Eisenbieger ist vermutlich schon einige Jahre in der Rente. Es handelt sich wie beschrieben um eine Sanierung, bei der statisch kaum eingegriffen wird.
  9. das Schlitzen von Decken ist unzulässig

    Das Schlitzen von Bestandsdecken ist inzulässig und hätte vom Statiker unterbunden werden müssen. Spätestens wenn die Bewehrung durchtrennt oder auch nur freiliegt. Nur wer Einspruch erhoben hat ist frei von Schuld. Bauherrenwunsch? Na prima! Keine Protokolle? So werden im Kindergarten Sandburgen gebaut. Lassen Sie das alles vom Statiker abnicken und verlangen Sie eine Kopie seiner Berufshaftpflichtversicherung. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  10. Wo steht das?

    Hallo,

    Danke für die Info. Statiker und Elektroplaner kennen dies nicht. In welcher Norm/ Gesetz/DINAbk. steht das denn?

    Vielen Dank vorab.


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