Kann ich vom Elektriker ein Messprotokoll verlangen?
BAU-Forum: Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc.

Kann ich vom Elektriker ein Messprotokoll verlangen?

Hallo,
der Frage-Titel ist für mein Anliegen schon bezeichnend  -  ich möchte gerne wissen, ob ich vom Elektriker für unseren Neubau (Einfamilienhaus) ein Messprotokoll verlangen kann (ich denke, dass für mich für später wichtige Daten enthalten sein sollten wie z.B. Schleifwiderstände etc.)?!
Und wenn ja  -  wie kann ich das ggf. gesetzlich (oder aus welcher Vorschrift) ableiten/verlangen?
Kurze Beschreibung der Situation:
Wie erwähnt bauen wir ein Einfamilienhaus mit einem Bauträger, der diverse Handwerksfirmen für sich tätig werden lässt  -  u.a. auch eine kleine Elektrofirma. Nun haben wir dem Elektriker um ein zusätzliches, unverbindliches Angebot gebeten (Sat-Anlage etc.) und uns war der Preis einfach zu teuer, sodass wir das Angebot abgelehnt und diese Dinge selbst gemacht haben  -  seitdem ist der Elektriker etwas "zickig" uns gegenüber  -  hält uns hin und ist auch sonst recht unkooperativ. Und ein Bekannter fragte, ob wir denn auch ein Messprotokoll der Leitungen bekommen würden (?)  -  deshalb jetzt meine Frage an Euch :-).
Da ich da etwas unbelastet bin wäre natürlich auch sehr schön zu wissen, was ein solches Messprotokoll eigentlich enthalten muss ...
Entschuldigt meine vielleicht naive Frage  -  ich habe während der Bauphase viel gelernt aber Elektro und auch Gas sind für mich böhmische Dörfer ...
Liebe Grüße.
Nicole
Oh  -  wir bauen übrigens in Niedersachsen ...
  • Name:
  • Nicole
  1. Wenn

    Sie tatsächlich mit Bauträger bauen, können Sie vom Elektriker gar nichts verlangen, denn Sie haben mit diesem kein Vertragsverhältnis.
    • Name:
    • M.P.
  2. Dann

    verlangen Sie es von Ihrem Bauträger. Um beurteilen
    zu können ob eine mängelfreie Elektroinstallation
    vorliegt ist ein Messprotokoll erforderlich.
  3. Aber ...

    Aber habe ich denn eine "rechtliche" Handhabe für ein solches Messprotokoll?
    btw @Manfred  -  die Antwort war nicht wirklich hilfreich! Dass ich soetwas wahrscheinlich nicht vom Elektriker selber verlangen kann war mir auch so bewusst  -  ich wollte lediglich wissen, ob ich so ein Protokoll überhaupt verlangen kann ... Oder ob ich mich damit zufrieden geben muss, dass man mir sagt, dass alles funktioniert?! ...
    @Roland  -  ist der Elektriker (oder in diesem Fall der Elektriker FÜR den Bauträger) denn verpflichtet, so ein Protokoll zu erstellen? Und falls ja wissen Sie (oder jemand anderes), wo ich das nachlesen kann?
    Ich kann mir nämlich leider Gottes gut vorstellen, dass dann ein Einwand des Bauträges im Sinne von "Aber dass müssen wir ihnen nicht erstellen" kommt und dann wäre ich gerne informiert ob ich nicht doch darauf bestehen kann ... Und so viel ich auch Google oder Suchfunktionen benutze  -  DAS habe ich bis jetzt noch nicht rausgefunden :-( ...
    • Name:
    • Nicole
  4. Ja!

    Hallo,
    kurz und knapp können sie ein so genanntes Prüfprotokoll verlangen. Wobei ich den Elektriker in so fern nicht verstehe, da das Prüfprotokoll auch eine Absicherung seinerseits ist.
    Bei uns ist ein Prüfprotokoll Bestandteil der Rechnung und alle Protokolle werden von uns archiviert. So haben wir als Firma die Möglichkeit im Nachhinein auch vorzuweisen, wieviel Steckdosen bei Übergabe vorhanden war, wie Die Sicherungen eingebaut waren usw.
    Es gibt auch einige Stadtwerke, die ein Prüfprotokoll verlangen bevor sie einen Zähler einbauen!
    Gruß
    Martin
  5. Strippen ...

    Strippen wo steht das war die Frage. Und die beantwortet bitte und nicht was ihr macht oder nicht. Und dann beantwortet auch die Kostenfrage und erzählt keinen Kokolores!
  6. Hallo, In der DIN 0100 Teil 610 heißt ...

    Hallo,
    In der DINAbk. 0100 Teil 610 heißt es, dass Prüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme einer elektrischen Anlage, vor der Wiederinbetriebnahme, nach einer Änderung oder Instandsetzung und in wiederkehrenden Zeitabständen erforderlich sind.
    Die Prüfung müssen enthalten:  -  Besichtigen, Erproben, Messen.
    Die Messungen müssen je enthalten: Messen, der Spannung, Messen des Isolationswiderstandes, Messen der Schleifenimpedanz und Prüfen des Fehlerstromschutzschalters. Weitere Messungen ergeben sich aus der Netzform.
    Diese Messungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
    Zusammenfassung aus "Die vorschriftsmäßige Elektroinstallation" von Hösl/Ayx/Busch 17te Auflage.
    Gruß Martin
    PS. Nette Umgangsform hier!
  7. Was nicht im Vertrag steht

    Hallo,
    wenn es nicht im Vertrag steht, dann können Sie von Ihrem Bauträger gar nichts verlangen, da hilft vielleicht "bitte bitte" machen. In unserem Fall zum Beispiel haben wir mit viel gutem Zureden nur erreichen können, dass wir eventuell nach Ablauf der fünfjährigen Gewährleistung Einblick in wichtige Unterlagen wie Statik, Wärmebedarfsberechnung etc. nehmen dürfen.
    Um die beliebten Auto-Beispiele zu verwenden: sicherlich wäre es nett und hilfreich, wenn Ihnen Ihr Autohersteller den Quelltext der Motorsteuerung aushändigen würde  -  aber ob Sie ihn dazu bewegen können ...
    Mit freundlichen Grüßen
  8. Schmarrn

    was hier teilweise von sich gegeben wird.
    "Kollege" Drechsler hat das einzig Richtige geschrieben
    und die VDE ist selbst für des Bauträgers Strippenzieher
    bindend.
    Ohne Mess- / Prüfprotokoll würde ich die Abnahme verweigern
    bzw. die ordnungsgemäße Ausführung in Frage stellen.
    Und die Übergabe eines derartigen Protokolls muss nicht
    im Vertrag verankert werden.
  9. Danke <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/smile.png" title=":-)" alt=":-)" width="15" height="15"> ...

    @Martin und Roland  -  das hilft mir doch schon mal weiter! Das mit der Abnahme wird dann eh so eine Sache werden  -  der Bau ist zwar soweit wirklich in Ordnung  -  aber diese Kleinigkeiten nerven doch gewaltig :-( ... Und da weiß Frau ja gerne mit rechtlicher Handhabe um sich zu schmeißen damit ich nicht für dumm verkauft werde ...
    Letztendlich fallen einem sowieso leider erst zu spät die Kleinigkeiten auf, die bei einer Abnahme eigentlich angesprochen werden sollten ... Wenigstens weiß ich jetzt schon mal, dass ich auf ein Messprotokoll bestehen kann denn das finde ich ehrlich gesagt nicht ganz unwichtig zumal die Elektroinstallation ja nichts ist, was sich einfach so korrigieren lässt ...
    btw  -  @Wilfried  -  also solche Dinge wie Statik und Wärmebedarfsberechnung standen schon in den Bauantragsunterlagen  -  und da ich die selber an die zuständige Behörde weitergeleitet habe, habe ich mir selbstredend von allem Kopien gezogen ;-) ...
    und @MoRüBe  -  heute schon Freundlichkeit gefrühstückt? DEIN Beitrag beinhaltet mehr "Kokolores" als jeder andere Beitrag hier  -  muss das sein? : -P
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