Vorschriften zum Dachschräge-Abstand bei Gas-Brennwertgeräten
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Vorschriften zum Dachschräge-Abstand bei Gas-Brennwertgeräten

Bei uns soll ein Gas Brennwertgerät im Dachspitzboden installiert werden.
Der Heizungsbauer will das Gerät in ca. 140 cm Höhe (Oberkante) installieren ... sodass man drunter noch bequem für die Installation arbeiten kann.
Nach oben ist an der Hinterkante mind. 70 cm, an der Vorderkante des Gerätes ca. 50 cm Platz  -  senkrecht nach oben.
In der Anleitung des Gerätes steht nun, dass mindestens 40 cm Abstand nach oben erforderlich sind (das ist ja erfüllt) und zusätzlich 50 cm geloteter Abstand zur Dachschräge!
Wenn der Abstand an der Vorderkante 50 cm senkrecht nach oben beträgt, ist bei 35 ° Dachneigung nach meinen geometrischen Kenntnissen der Abstand zur Schräge deutlich unter 50 cm ...
Der Heizungsbauer meint, dass nur der 40 cm  -  Abstand nach oben relevant ist, und nach vorn zur Dachschräge lediglich "genug" Arbeitsraum vorhanden sein muss.
Meine Frage daher:
Soll ich eingreifen, oder kann die Anlage so installiert werden?
Hat der Heizungsbauer recht, und der Abstand zur Schräge ist egal?
Warum steht in der Montageanleitung dann der Mindestabstand von 50 cm?
Oder will der Installateur nur mehr bequemere Verhältnisse für seine Arbeit haben, und ich bekomme hinterher Probleme mit dem Schonsteinfeger bzw. mit der Bauabnahme? .
Vielen Dank für die Info/Hilfe!
  • Name:
  • Schausten
  1. ich würde es einhalten

    Abstandsangaben des Herstellers dienen hauptsächlich der Bedienung, Reparatur und Gewährleistung.
    Der Schornsteinfeger wird diese Werte lesen oder kennen und diese auch prüfen.
    Also sollte man die Angaben des Herstellers auch einhalten.
    Jeder Sachverständige wird solche Angaben auf die Einhaltung prüfen auch wenn diese in Einzelfällen unsinnig sind.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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