Innenputz
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  1. Der ist nicht gefilzt!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo liebe Forenteilnehmer,

    hoffentlich kann mir jemand einen guten Rat bzw. eine sachlich kompetente Meinung geben.

    Der Innenputz in meinem Neubau ist fertig, ausgeschrieben war er als "Gips-Kalkwandputz, 12 mm dick, einlagig als Maschinenputz auf Mauerwerk oder Beton, Oberfläche gefilzt".

    So wie in den angehangenen Bildern ist er nun fertig gemacht worden.

    Malern kann ich darauf nicht und das ist ärgerlich. Mein Bauleiter meint, die Oberfläche gefilzt sollte malerfertig sein, die Putzfirma sagt: Es war nicht explizit Q3 ausgeschrieben, deshalb sei das so nun fertig.

    Ich weiß nun auch nicht richtig.. also ein Maschinenputz ist es eh nicht, ich habe dort keinen mit einer Maschine gesehen, war alles Handarbeit.

    Ist diese Oberfläche "gefilzt"? Da sind auch überall so komische Beulen oder so eingedrückt nach innen. Keine Ahnung was das in Wirklichkeit für eine Qualität ist..

    Vielen Dank! Oder besser gesagt zuerst gefilzt und dann geglättet.
    Qualitativ mehr als nur sehr grenzwertig.
    Macht aber ganz sicher nichts!
    Sie scheinen mir Glück im Unglück zu haben, da der Unternehmer nicht das geliefert hat was Sie bestellt haben.
    Eine Falschlieferung müssen Sie nicht akzeptieren. Sie haben gefilzten Putz bestellt, dies bedeutet, dass die Oberfläche gefilzt zu sein hat und nicht geglättet.
    Eine gefilzte Oberfläche wird heute oftmals aus Kostengründen hergestellt um weitere Kosten für den Rauputz einzsparen, die Bauherren streichen den dann nur noch.
    Insofern hat Ihnen der Unternehmer also denn dann ein falsches Werk geliefert ("Falschlieferung oder auch Anderslieferung genannt"). In diesen Fällen gibt es keinen Spielraum für die Ausrede Unverhältnismäßigkeit.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz


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