Laute Nachbarn / Schallschutz
BAU-Forum: Innenwände

Laute Nachbarn / Schallschutz

Hallo! In meiner Wohnung (Eigentum) gibt es häufiger Probleme mit lauten Nachbarn bzw. umgekehrt. Das fängt also schon bei Geräuschen unterhalb der Zimmerlautstärke an (normales sprechen). Letztens war auch schon die Polizei da (von meiner Nachbarin wegen angeblicher Ruhestörung alarmiert, doch wenn nur normal gesprochen wird kann einem dies niemand verbieten). Ein Gespräch mit dem Eigentümer der Nachbarwohnung hat dann ergeben das ich prinzipiell auf nichts achten müsse ... dennoch muss man natürlich irgendwie mit seinen Nachbarn auskommen. Zudem hatte ich den Eigentümer dazu aufgefordert, die Angelegenheit auf seine Kosten per Gutachter prüfen zu lassen da ich selbst keine Schwierigkeiten mit den Geräuschen der Nachbarn habe.

Zur Wohnung: Dachgeschoss, Gipskartondecke, Massive Trennwände, Aluminiumfenster.

Meine Frage nun: wie sieht das rechtlich aus? Ich habe keine Lust, mir weiterhin Ruhestörungen vorwerfen zu lassen und für mich bedeutet das Verhalten der Nachbarn eine Einschränkung der Nutzbarkeit. Das ist für mich besonders deshalb wichtig, da ich vorhabe die Wohnung ab dem nächsten Jahr zu vermieten. Mietkürzungen wegen empfindlicher Nachbarn will ich mir wenn möglich ersparen. Welche Schritte empfehlt Ihr?

  • Name:
  • Andreas
  1. Oha

    Ausgebautes DGAbk.? Wann wurde das denn ausgebaut? Da konnte und kann man viel falsch machen in Sachen Bauphysik (Wärmeschutz, Luftdichtigkeit und Schallschutz)!

    Bestehen da noch Chancen gegen einen Bauträger?

    Ansonsten kann der Nachbar für sich und die WEGAbk. insgesamt nur drüber nachdenken, wie sie damit generell umgehen will.

    Es könnte mal messtechnisch geprüft werden, welcher Schallschutz überhaupt eingehalten wird. Ist der Mindest-Schallschutz der Bauzeit der DG-Wohnungen unterschritten, dann dürfte bauordnungsrechtlich eine Nachbesserungspflicht bestehen, da die bauzeitlichen Regeln der Technik nicht eingehalten worden sind. Dann hat die gesamte WEG ein Problem, denn vermutlich muss dann am Gemeinschaftseigentum nachgebessert werden und darauf hätten die DG-Eigentümer vermutlich einen rechtlichen Anspruch.

  2. Dachgeschoss

    Danke erstmal für die schnelle Antwort!

    Das Dachgeschoss war von Anfang an als Wohnung geplant. Baujahr ist 1978  -  also gegen den Bauträger geht auch nichts mehr.

    Mich interessiert halt was man generell machen kann. Wenn die Nachbarn empfindlich sind und mir die Polizei ins Haus schicken ohne das eine echte Ruhestörung vorliegt ist das in meinen Augen Belästigung.

    Mir geht es nicht mal um mich selbst, aber ich will meine Investition schützen. Dazu gehört, dass ich keine Lust auf Belästigung meiner eigenen Mieter durch die Nachbarn habe.

    • Name:
    • Andreas
  3. Sachverständigen

    Foto von wiki

    man hol dir einen Sachverständigen der es sich vor Ort ansieht, du alte Geizsocke
  4. nichts falsch gemacht

    Nach der Beschreibung ist bautechnisch nichts falsch gemacht. Die Trennwand muss F90 sein, lassen Sie sich von einem Gutachter den Schalldämmwert der Wand bestätigen, das kostet nicht viel und legen das dem Mietvertrag bei. Dann harren Sie der Dinge. Nach dem 10. Besuch der Polizei empfehlen Sie denen eine Einweisung der Nachbarn in die Anstalt wegen der "Vermutung einer krankhaft gestörten Geistestätigkeit". Mietkürzungen wegen Lärm können nur die Nachbarn machen, dann wird ein Gutachter Klarheit bringen. Bei einem Bau aus 1978 hat es wohl keine relevanten Umbauten gegeben. Sind die Probleme mit wechselnden Nachbarn? Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  5. Es geht auch nicht um falsch oder richtig

    "man hol dir einen Sachverständigen der es sich vor Ort ansieht, du alte Geizsocke"

    Einen Gutachter zu beauftragen ist das Einfachste. Ohne Einverständnis der Nachbarn geht"s allerdings nicht da ich ja die Räume der Nachbarn messen lassen muss und nicht meine eigenen.

    Bisher habe ich keine Zustimmung von Eigentümer + Mietern erhalten. Vielleicht weiß man um das Problem und will es nicht aufbringen um Geld zu sparen. Der Spitzbogen über GK-Plattendecke dürfte den Schall übertragen, jedenfalls klingt das manchmal so, wobei ich selbst nur sehr wenig von den Nachbarn hören kann.

    Naja, gibt wohl keine Lösung für das was ich mir gedacht habe, es sei denn ich mache das über den Anwalt. Was ich dann wohl auch tun werde. Bin reichlich genervt von dem Quatsch. Einmal stand die Frau morgens um kurz nach sieben heulend vor der Türe und hat mich aufgefordert das Radio auszuschalten. Da bekommt man das grausen schon am Morgen! Aber es gibt nichts was es nicht gibt.

    Bin mir ziemlich sicher das es vor dem 10. Besuch der Polizei eine Unterlassungsklage geben wird. Will ja niemanden ins Krankenhaus schicken müssen.

    Danke an alle für die Hinweise!

    • Name:
    • Andreas
  6. Was sagt denn ihr Verwalter zu diesem Problem?

    Foto von wiki

    Wenn tatsächlich KEIN ordnungsgemäßer Schallschutz entsprechend der bauzeitlichen Regeln der Technik vorliegt, dann müsste doch nachgebessert werden (auf Kosten der WEGAbk.).
  7. der Verwalter macht nur was die Mehrheit will

    Der Mangel ist verjährt. Tätig wird der Verwalter nur, wenn eine Mehrheit das will, also muss jemand einen Antrag zu einer ETV einbringen. Und wenn die Kostenfrage geklärt ist, kann man Handwerker bestellen. Das wird nur funktionieren, wenn der welcher sich geschädigt fühlt alle Kosten übernimmt. Beweise sind nur durch einen SV zu erbringen wenn beide Seiten das wollen, also entstehen Kosten um die Ursache zu ermitteln. Die Gemeinschaft wird per Beschluss keine Kosten übernehmen. Damit steht man wieder am Anfang, Sch ... WEGAbk.. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  8. WEG

    Ich habe das Thema erst einmal nicht aufgebracht, will heißen: ich nehme mir die Zeit und überlege jeden Schritt gründlich. Dazu gehören natürlich evtl. Widerstände der Miteigentümer und dumme Ausreden der WEGAbk. weil die es nicht bezahlt bekommt. Bringt nichts das halbe Haus gegen mich zu haben, also verhalte ich mich nicht wie ein Elefant im Porzellanladen.

    Gutachten wäre mir sehr lieb, genau wie die anwaltliche Begleitung um evtl. Widerstände entsprechend zu glätten.

    "Beweise sind nur durch einen SV zu erbringen wenn beide Seiten das wollen, also entstehen Kosten um die Ursache zu ermitteln"

    Genau so etwas vermute ich auch. Die Kosten sind mir nicht wichtig, es würde mir genügen wenn die Nachbarn zur Duldung gezwungen werden.

    • Name:
    • Andreas
  9. Der Mangel ist verjährt?

    Ich rede nicht von einem Mangel, sondern von der sachverständigen Prüfung, ob die bauzeitlichen Regeln des Schallschutzes eingehalten worden sind, also die bauordnungsrechtlich relevanten Technischen Baubestimmungen. Das hat nichts mit einem werkvertragsrechtlichen "Mangel" zu tun, sondern mit der Frage, ob das Haus jemals einen Bestandsschutz in Sachen Schallschutz erhalten hat, oder ob es von Anfang an gegen die Auflagen der Baugenehmigung verstoßen hat und somit von Anfang bis heute hätte nachgebessert werden müssen  -  sowas verjährt doch nicht wirklich, oder!
  10. jain

    Verjährt ist der Mangel im Sinne eines Fehlers aus der Zeit der Errichtung. Ein Mangel innerhalb der WEGAbk. könnte behauptet werden. Dann wäre eine Verjährung erneut zu klären. Eventuell beginnt eine Verjährung ab Kenntnis. Deshalb ist unbedingt eine Klärung durch einen SV erforderlich. Streit wird es sowieso in der WEG geben. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir

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