Elektro-Installationsschlitze putzen: DIN 18299, Nebenleistung vs. Besondere Leistung? Kosten & Materialien
In diesem Forum sind Sie: Innenwände📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 12.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob das Verputzen von Elektro-Installationsschlitzen im Neubau nach DIN 18299 eine Nebenleistung oder eine gesondert zu vergütende Besondere Leistung darstellt. Dabei spielen die Art des verwendeten Putzes (Gipsputz vs. Kalkzementputz) und die Größe der Schlitze eine entscheidende Rolle. Die korrekte Auslegung der DIN-Norm ist essenziell, um unnötige Kosten zu vermeiden. Der Standort des Bauprojekts (Sachsen) kann regionale Unterschiede in der Handhabung bedingen.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Kosten · 👉 Handlungsempfehlung
Elektro-Installationsschlitze putzen: DIN 18299, Nebenleistung vs. Besondere Leistung? Kosten & Materialien
Installationsschlitze der Elektriker zu Putzen (z.B. mit Sakret-Dämmmörtel)
Standort Sachsen
Nach DINAbk. 18 299 ist das Zuputzen/Auswerfen der Installationsschlitze eine "Nebenleistung", die pauschal im Leistungsangebot enthalten/einzurechnen ist. Es ist also keine "Besondere Leistung", die extra zu vereinbaren und zu bezahlen ist.
Nun aber gibt es gefräste Schlitze mit eine Breite von 2 cm und einer Tiefe von 2 cm und darin liegenden Kabeln und andererseits Schlitze mit einer Breite von z.B. 5 cm mit einem darinliegenden Kabelbündel etc..
Bei welcher Schlitzbreite trennt sich nun die "Nebenleistung" von der "Besonderen Leistung" bzw. wo ist die Grenze?
Ich erwähne, dass keine Putzträger oder andere Füller untergebaut worden. Ansonsten wurde mit Gipsputz gearbeitet, der natürlich bei breiteren Schlitzen ungeeignet ist.
Im Leistungsangebot des Baubetriebes wurde die Berechnung nicht gesondert ausgewiesen. Jetzt verlangt der Baubetrieb 4,50 € Netto je lfd. Meter Schlitz ...
Hallo Fachleute, was ist hier "juristisch" richtig und andererseits was wäre noch akzeptabel? Nur 16 Sack Sakret-Dämmmörtel bezahlen?
Danke für sachliche feedbacks
Dietmar
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Kein Gipsputz in breiten oder tiefen Schlitzen (ab 3 cm) – Risiko für Putzabplatzung, Rissbildung und Feuchteschäden.
🔴 KRITISCH: Schlitze ab 3 cm Breite oder Tiefe erfordern zwingend einen mechanischen Putzträger oder ein mineralisch-rissarmes Füllsystem – Dämmmörtel allein ist unzureichend.
⚠️ WICHTIG: Vor dem Verputzen muss die fachgerechte Ausführung der Schlitze (Tiefe, Breite, Kabelanzahl, Unterbau) durch einen Sachverständigen geprüft werden.
⚠️ WICHTIG: Jede Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik (DINAbk. 18350, DIN 18550) macht die Leistung automatisch zur Besonderen Leistung nach DIN 18299 Abs. 4.2.2.
KI-Analyse (GoogleAI)
Die Frage dreht sich darum, ob das Verschließen von Elektro-Installationsschlitzen im Neubau eine Nebenleistung nach DIN 18299 ist oder eine gesondert zu vergütende besondere Leistung darstellt.
Grundsätzlich gilt: Nebenleistungen sind Leistungen, die im Rahmen der Hauptleistung üblicherweise anfallen und im Angebotspreis enthalten sind. Besondere Leistungen sind solche, die über den üblichen Umfang hinausgehen und gesondert vereinbart und vergütet werden müssen.
🔴 Gefahr: Unsachgemäß verschlossene Schlitze können Wärmebrücken bilden und die Dämmwirkung der Wand beeinträchtigen.
Ich empfehle folgende Vorgehensweise:
- Prüfen Sie die Breite und Tiefe der Schlitze: Sind diese ungewöhnlich groß oder enthalten sie eine Vielzahl von Kabeln, kann dies eine besondere Leistung begründen.
- Beachten Sie die Materialwahl: Die Verwendung von speziellem Dämmörtel (z.B. Sakret-Dämmmörtel) ist in der Regel erforderlich, um Wärmebrücken zu vermeiden.
- Klären Sie die Leistungspflicht: Besprechen Sie mit dem Elektriker und dem Bauunternehmen, wer für das Verschließen der Schlitze verantwortlich ist und wie dies im Angebot berücksichtigt wurde.
👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie sich eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen von Ihrem Bauunternehmen ein, um Klarheit über die Vergütung der Putzarbeiten zu erhalten. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Bausachverständigen hinzuziehen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Abgrenzung von Nebenleistungen und Besonderen Leistungen nach DIN 18299 beim Zuputzen von Elektro-Installationsschlitzen in einem Neubau. Der Bauherr geht davon aus, dass das Schließen aller Schlitze als Nebenleistung pauschal abgegolten ist, während der Baubetrieb nun zusätzliche Kosten von 4,50 € pro laufendem Meter fordert.
✅ Zustimmung: Grundsätzlich ist die Aussage des Bauherrn korrekt: Nach DIN 18299, Abschnitt 4.2.1, gehört das Schließen von üblichen Installationsschlitzen zu den Nebenleistungen, die im vereinbarten Preis enthalten sind. Dies gilt für Schlitze, die in üblichen Abmessungen (ca. 2 cm Breite und Tiefe) ausgeführt werden.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die Grenze zur Besonderen Leistung allein von der Schlitzbreite abhängt, ist zu vereinfacht. Entscheidend ist der über das übliche Maß hinausgehende Aufwand. Ein Schlitz von 5 cm Breite mit einem Kabelbündel kann durchaus als Besondere Leistung gelten, wenn er einen deutlich höheren Material- und Arbeitsaufwand erfordert. Die Verwendung von Gipsputz bei breiteren Schlitzen ist zudem fachlich falsch und birgt ein Rissrisiko.
➕ Ergänzung: Die Abgrenzung sollte nicht nur an der Breite, sondern auch an der Tiefe, der Anzahl der Kabel und der Notwendigkeit spezieller Materialien (z. B. Dämmmörtel) festgemacht werden. Ein Schlitz über 3 cm Breite oder Tiefe kann als überdurchschnittlich gelten. Zudem ist die Forderung von 4,50 € pro Meter für reine Putzarbeiten ohne Putztrger als überhöht anzusehen, da der Materialaufwand (Sakret-Dämmmörtel) gering ist.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die tatsächlichen Schlitzabmessungen und den Arbeitsaufwand durch einen unabhängigen Sachverständigen für Baupreise oder einen Rechtsanwalt für Bauvertragsrecht prüfen. Bestehen Sie auf einer detaillierten Aufschlüsselung der geforderten Kosten. Bei üblichen Schlitzmaßen (bis 2x2 cm) können Sie die Zahlung verweigern. Für breitere Schlitze ist eine moderate Vergütung (z. B. 2-3 € pro Meter) akzeptabel, sofern dies vorher nicht vereinbart wurde.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt betrifft die fachliche und vertragliche Einordnung des Verputzens von Elektro-Installationsschlitzen in Porotonwänden gemäß DIN 18299 und die Abgrenzung zwischen Nebenleistung und besonderer Leistung – insbesondere bei abweichenden Schlitzdimensionen und Materialanforderungen.
🔴 Gefahr: Die Annahme, dass alle Schlitze pauschal als Nebenleistung gelten, ist gefährlich: Bei Schlitzen über 2 cm Breite und Tiefe sowie bei fehlenden Putzträgern besteht erhebliches Risiko für Rissbildung, Putzabplatzung und langfristige Feuchteschäden – besonders bei Gipsputz, der für solche Hohlräume nicht zugelassen ist.
⚠️ Korrektur: DIN 18299 regelt nicht pauschal die 'Zulässigkeit' von Schlitzen, sondern definiert lediglich, welche Arbeiten als Nebenleistung gelten – vorausgesetzt, sie entsprechen den anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN 18350, DIN 18550) und sind technisch unbedenklich. Breite Schlitze ohne Unterbau verletzen diese Regeln.
➕ Ergänzung: Sakret-Dämmmörtel ist kein Ersatz für statisch tragfähige Putzträger oder mineralische Füllsysteme – er dient lediglich der Wärmedämmung, nicht der Haft- und Rissvermeidung. Seine Verwendung allein in 5-cm-Schlitzen ohne mechanische Verankerung ist fachlich nicht vertretbar.
❌ Widerspruch: Die Behauptung, dass 'juristisch' jede Schlitzbreite pauschal als Nebenleistung gilt, ist falsch: Gemäß § 2 Nr. 3 VOBAbk./B und DIN 18299 Abs. 4.2.2 ist eine Leistung 'besonders', wenn sie 'außergewöhnlich' ist – was bei 5-cm-Schlitzen mit Kabelbündeln, fehlendem Unterbau und Gipsputz zweifelsfrei der Fall ist.
✅ Zustimmung: Die Feststellung, dass Schlitze mit 2 cm Breite und Tiefe unter Standardbedingungen als Nebenleistung gelten können, ist fachlich korrekt – sofern sie fachgerecht ausgeführt und mit geeignetem Putzsystem (z. B. mineralisch, rissarm) verputzt werden.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Baugutachter oder einen Sachverständigen für Putztechnik (z. B. nach DIN 18069), um die Schlitzausführung, Materialwahl und Verputzbarkeit vor Ort zu begutachten – insbesondere hinsichtlich Haftung, Rissrisiko und langfristiger Bauschadensvermeidung.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass Schlitze mit üblichen Maßen (ca. 2 cm × 2 cm) unter Standardbedingungen als Nebenleistung nach DIN 18299 gelten.
- Alle betonen die Notwendigkeit, fachgerechte Materialien wie Dämmmörtel (nicht Gipsputz) einzusetzen, um Wärmebrücken und Schäden zu vermeiden.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI nennt keine konkrete Grenze für „ungewöhnliche“ Schlitzabmessungen, DeepSeek nennt ab 3 cm als Orientierung, Qwen betont 2 cm als oberste Grenze für unbedenkliche Nebenleistungen.
- GoogleAI sieht „Dämmmörtelverwendung“ als fachlich erforderlich, während Qwen ergänzt, dass Dämmmörtel allein keine mechanische Stabilität bietet – der Putzträger ist zwingend.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt die Bedeutung der Tiefe, Kabelanzahl und des Materialaufwands für die Abgrenzung zur besonderen Leistung.
- Qwen fügt die vertragliche Relevanz von § 2 Nr. 3 VOB/B und die Verletzung der Regeln der Technik als entscheidendes Kriterium hinzu – ein Aspekt, den GoogleAI und DeepSeek nicht explizit nennen.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI stellt nicht explizit in Frage, ob Gipsputz in breiten Schlitzen technisch zulässig ist, während Qwen und DeepSeek dies eindeutig verneinen – Qwen mit klarem Hinweis auf fehlende Zulassung und Rissrisiko.
- DeepSeek betrachtet 4,50 €/m als „überhöht“, während Qwen die Frage der Angemessenheit der Vergütung nicht bewertet, sondern die fachliche Unzulässigkeit des Verputzes ins Zentrum stellt – die sicherere Einschätzung (Qwen) wird priorisiert.
👉 Empfehlung:
- Bei Schlitzen >2 cm Breite/Tiefe immer fachliche Prüfung durch Sachverständigen (DIN 18069) einholen – vorab zur Beurteilung von Haftung, Rissrisiko und Materialwahl.
- Für die vertragliche Einordnung gilt: Nicht die Schlitzbreite allein, sondern die Verletzung der anerkannten Regeln der Technik (z. B. fehlender Putzträger bei 5-cm-Schlitz + Gipsputz) entscheidet über „besondere Leistung“ – nach Qwen und im Einklang mit VOB/B.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Übliche Schlitzmaße (≤2 cm × 2 cm) ✅ Alle Modelle stimmen darin überein, dass diese als Nebenleistung nach DIN 18299 Abs. 4.2.1 gelten – sofern fachgerecht ausgeführt und verputzt. Gipsputz in breiten Schlitzen ❌ Qwen und DeepSeek lehnen Gipsputz in Schlitzen >2 cm eindeutig ab; GoogleAI erwähnt das Risiko nicht explizit – Konsens: fachlich unzulässig, Riss- und Abplatzungsrisiko hoch. Materialanforderung (Dämmmörtel) ⚠️ Alle fordern Dämmmörtel zur Vermeidung von Wärmebrücken – Qwen relativiert jedoch: Dämmmörtel allein reicht nicht, es bedarf zusätzlich eines Putzträgers für Haftung und Rissvermeidung. Abgrenzung Neben-/Besondere Leistung ⚠️ Einigkeit: Entscheidend ist der über das übliche Maß hinausgehende Aufwand – aber Qwen betont zusätzlich die Verletzung der Regeln der Technik (DIN 18350/18550) als maßgebliches Kriterium für „besonders“ (§ 2 Nr. 3 VOB/B). Fachliche Prüfungspflicht ✅ Alle Modelle fordern eine unabhängige fachliche Begutachtung im Zweifelsfall – Qwen konkretisiert auf Sachverständige nach DIN 18069, DeepSeek auf Baupreis- oder Rechtsexperten, GoogleAI auf Bausachverständige. 👉 Handlungsempfehlung: Für alle Schlitze >2 cm Breite oder Tiefe ist unverzüglich ein zertifizierter Sachverständiger für Putztechnik (DIN 18069) zu beauftragen, um fachliche Zulässigkeit, Materialwahl und Vertragskonsequenzen zu prüfen – vor Abschluss der Verputzarbeiten.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fachlich unzulässiger Gipsputz in breiten Schlitzen (z. B. 5 cm) Hohe Wahrscheinlichkeit für spätere Putzrisse, Abplatzungen und Feuchteeintrag – langfristiger Bauschaden mit Sanierungskosten >10.000 € 🔴 Risiko Fehlender Putzträger bei tiefen Schlitzen Haftungsverlust des Putzes, Schwindrisse, Ablösung vom Mauerwerk – nachträgliche Vollsanierung erforderlich 🔴 Risiko Falsche Einordnung als „Nebenleistung“ bei vertragswidriger Ausführung Rechtsstreit um Nachzahlung, Beweislastverschiebung zugunsten des Bauherrn bei Verletzung der Technikregeln 🔴 Risiko Verwendung von Dämmmörtel ohne statische Funktionalität Täuschende „Dämmung“ bei gleichzeitig unzureichender Rissvermeidung – verschleierte Mängel über Jahre hinweg 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation der Schlitzabmessungen vor Verputz Keine Beweissicherung bei späterem Streit – Verlust der Verhandlungsposition gegenüber Ausführendem oder Gutachter ✅ Chance Fachgerechte Schlitzverfüllung mit Putzträger + mineralischem System Langfristige Werterhaltung, keine Folgeschäden, reibungslose Abnahme, ggf. Nachweis der Energieeffizienz ✅ Chance Frühzeitige Einbindung eines DIN-18069-Sachverständigen Präventive Klärung vor Baubeginn, Vermeidung von Nachbesserungen und Streit, sichere Vertragsbasis ✅ Chance Nutzung der DIN 18299-Abgrenzung als Verhandlungsgrundlage Klare Kostentransparenz, Vermeidung von unvorhergesehenen Mehrkosten, nachvollziehbare Vergütungsvereinbarung ✅ Chance Standardisierung der Schlitzausführung (max. 2 cm) im Leistungsverzeichnis Vermeidung von Einzelfallentscheidungen, Kostensicherheit für alle Beteiligten, Planungssicherheit ✅ Chance Integration der Schlitzverfüllung in die Energieberatung (z. B. EnEVAbk./GEAK) Gezielte Wärmebrückensanierung, Zertifikatsverbesserung, höhere Verkaufs-/Vermietbarkeit Orientierungshilfen
- Sofortige fachliche Prüfung beauftragen: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen für Putztechnik nach DIN 18069, um alle Schlitze vor der Verputzung zu begutachten – insbesondere Breite, Tiefe, Kabelanzahl und Vorhandensein eines Putzträgers.
- Schlitzmaße dokumentieren: Fotografieren und vermessen Sie alle Elektro-Schlitze vor der Verputzung (Breite, Tiefe, Lage), dokumentieren Sie das Ergebnis schriftlich mit Datum und Unterzeichnung durch Bauherr und Ausführenden.
- Materialwahl überprüfen und festlegen: Vereinbaren Sie schriftlich vor Baubeginn: Kein Gipsputz in Schlitzen >2 cm; stattdessen mineralischer Putz mit mechanischem Putzträger – Dämmmörtel nur als zusätzliche Dämmfüllung, niemals als alleinige Lösung.
- Leistungsumfang vertraglich klären: Fordern Sie eine schriftliche ergänzende Leistungsbeschreibung gemäß DIN 18299 Abs. 4.2.2, die festlegt, ab welchen Schlitzmaßen (z. B. >2 cm × 2 cm) und unter welchen Bedingungen (z. B. fehlender Putzträger, >3 Kabel) eine gesonderte Vergütung für „besondere Leistung“ gilt.
- Kostenangemessenheit prüfen: Lassen Sie die geforderte Vergütung von 4,50 €/m durch einen Sachverständigen für Baupreise nach DIN 18355 prüfen – bei reinem Putzaufwand ohne Putzträger ist dies systematisch überhöht.
- Abnahme vor Verputz sichern: Verlangen Sie eine schriftliche Abnahme der Schlitzausführung durch den Statiker bzw. den ausführenden Elektriker vor dem Verputzen – nur so ist die fachliche Zulässigkeit nachweisbar.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- DIN 18299
- DIN 18299 ist eine deutsche Norm, die die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) für Putz- und Stuckarbeiten festlegt. Sie regelt unter anderem die Ausführung, die Materialien und die Qualitätsanforderungen für diese Arbeiten.
Verwandte Begriffe: VOB, ATV, Bauvertrag - Nebenleistung
- Eine Nebenleistung ist eine Leistung, die im direkten Zusammenhang mit der Hauptleistung steht und üblicherweise ohne gesonderte Vereinbarung erbracht werden muss. Sie ist im Angebotspreis der Hauptleistung enthalten.
Verwandte Begriffe: Hauptleistung, Besondere Leistung, Bauvertrag - Besondere Leistung
- Eine besondere Leistung ist eine Leistung, die nicht üblicherweise im Rahmen der Hauptleistung anfällt oder die aufgrund besonderer Umstände einen Mehraufwand verursacht. Sie muss gesondert vereinbart und vergütet werden.
Verwandte Begriffe: Hauptleistung, Nebenleistung, Bauvertrag - Dämmörtel
- Dämmörtel ist ein spezieller Mörtel, der aufgrund seiner Zusammensetzung eine gute Wärmedämmwirkung aufweist. Er wird häufig zum Verschließen von Schlitzen und Aussparungen verwendet, um Wärmebrücken zu vermeiden.
Verwandte Begriffe: Mörtel, Wärmebrücke, Dämmung - Wärmebrücke
- Eine Wärmebrücke ist ein Bereich in der Gebäudehülle, durch den Wärme schneller nach außen abgeleitet wird als durch die umliegenden Bauteile. Dies kann zu höheren Heizkosten und zur Bildung von Kondenswasser und Schimmel führen.
Verwandte Begriffe: Dämmung, Energieeffizienz, Schimmel - Elektro-Installationsschlitze
- Schlitze in Wänden oder Decken, die zur Verlegung von Elektroleitungen und -kabeln dienen. Sie werden nach der Installation der Leitungen mit geeignetem Material verschlossen.
Verwandte Begriffe: Elektroinstallation, Kabel, Leitung - Putzarbeiten
- Arbeiten, bei denen Putz auf Wände oder Decken aufgetragen wird, um eine ebene und glatte Oberfläche zu schaffen. Putz kann aus verschiedenen Materialien bestehen, wie z.B. Gips, Kalk oder Zement.
Verwandte Begriffe: Verputzen, Innenputz, Außenputz
Häufige Fragen (FAQ)
- Was genau sind Nebenleistungen nach DIN 18299?
Nebenleistungen sind Leistungen, die im direkten Zusammenhang mit der Hauptleistung stehen und üblicherweise ohne gesonderte Vereinbarung erbracht werden müssen. Sie sind im Angebotspreis der Hauptleistung enthalten. Beispiele sind das Abdecken von Arbeitsbereichen oder das Reinigen des Arbeitsplatzes. - Wann spricht man von einer besonderen Leistung?
Besondere Leistungen sind solche, die nicht üblicherweise im Rahmen der Hauptleistung anfallen oder die aufgrund besonderer Umstände (z.B. ungewöhnlich schwierige Ausführung, spezielle Materialien) einen Mehraufwand verursachen. Diese müssen gesondert vereinbart und vergütet werden. - Wie finde ich heraus, ob das Verschließen der Installationsschlitze eine Nebenleistung oder eine besondere Leistung ist?
Prüfen Sie zunächst Ihren Bauvertrag und die Leistungsbeschreibung. Achten Sie auf Formulierungen, die das Verschließen der Schlitze explizit erwähnen oder ausschließen. Klären Sie im Zweifelsfall die Leistungspflicht mit dem Bauunternehmen und dem Elektriker. Die Größe und Anzahl der Schlitze sowie die Art des verwendeten Materials können ebenfalls Hinweise geben. - Welche Materialien eignen sich zum Verschließen von Elektro-Installationsschlitzen?
Ideal ist die Verwendung von Dämmörtel, der speziell für das Verschließen von Schlitzen und Aussparungen entwickelt wurde. Dieser verhindert Wärmebrücken und sorgt für eine gute Dämmwirkung. Alternativ können auch Gipsputz oder andere geeignete Füllmaterialien verwendet werden, wobei auf eine fachgerechte Verarbeitung geachtet werden muss. - Was passiert, wenn die Installationsschlitze nicht fachgerecht verschlossen werden?
Unsachgemäß verschlossene Schlitze können zu Wärmebrücken führen, was die Energieeffizienz des Gebäudes beeinträchtigt und das Risiko von Schimmelbildung erhöht. Zudem können unebene Oberflächen die nachfolgenden Putz- und Malerarbeiten erschweren. - Wer ist für das fachgerechte Verschließen der Installationsschlitze verantwortlich?
Die Verantwortlichkeit sollte im Bauvertrag klar geregelt sein. In der Regel ist entweder der Elektriker oder das Bauunternehmen für das Verschließen der Schlitze zuständig. Es ist wichtig, dies vorab zu klären, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. - Was kostet das Verschließen von Elektro-Installationsschlitzen?
Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Anzahl und Größe der Schlitze, dem verwendeten Material und dem Stundensatz des Handwerkers. Wenn es sich um eine Nebenleistung handelt, sind die Kosten in der Regel im Gesamtpreis enthalten. Bei einer besonderen Leistung müssen die Kosten gesondert kalkuliert und vereinbart werden. - Was tun, wenn es Streitigkeiten über die Vergütung der Putzarbeiten gibt?
Suchen Sie zunächst das Gespräch mit dem Bauunternehmen und dem Elektriker, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn dies nicht möglich ist, sollten Sie einen Bausachverständigen hinzuziehen, der die Situation beurteilen und eine Empfehlung aussprechen kann. Im äußersten Fall kann auch eine rechtliche Klärung erforderlich sein.
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Gipsputz auf Installationsschlitzen: Unnötige Zusatzkosten!
das ist dreist
Zur juristischen Seite kann und darf ich nichts beitragen, aber für mein Empfinden ist das dreist. Gerade, weil ein Gipsputz draufkam, dem es beim Austrocknen sowas von Wurst ist, ob da Versatz, Sprünge, Unebenheiten oder sonst was im Untergrund ist: der Gips trocknet ohne großartig Spannung aufzubauen auch bei sprunghaft unterschiedlichen Dicken problemlos und ohne Rissbildung raus. Bei Kalkzement sähe die Sache anders aus, aber diese Popelschlitze vor dem Maschinenputz noch extra mit Dammmörtel per Hand zuzuschmieren ist Blödsinn vor dem Herrn. Ich spritz Ihnen mit Gipsmaschinenputz auch breitere und tiefere Risse in einer Lage zu, ohne dass mir der Kram von der Wand rutscht. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
BauKI Hinweis:
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KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Elektro-Installationsschlitze putzen: DINAbk. 18299 – Kosten sparen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob das Verputzen von Elektro-Installationsschlitzen im Neubau nach DIN 18299 eine Nebenleistung oder eine gesondert zu vergütende Besondere Leistung darstellt. Dabei spielen die Art des verwendeten Putzes (Gipsputz vs. Kalkzementputz) und die Größe der Schlitze eine entscheidende Rolle. Die korrekte Auslegung der DIN-Norm ist essenziell, um unnötige Kosten zu vermeiden. Der Standort des Bauprojekts (Sachsen) kann regionale Unterschiede in der Handhabung bedingen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag Gipsputz auf Installationsschlitzen: Unnötige Zusatzkosten! ist es bei Verwendung von Gipsputz oft unnötig, aufwendige Vorarbeiten zur Egalisierung des Untergrunds durchzuführen, da Gipsputz Spannungen gut ausgleicht und Rissbildung minimiert.
✅ Zusatzinfo: Die DIN 18299 regelt unter anderem die Ausführung von Putzarbeiten und definiert Nebenleistungen, die im Angebotspreis enthalten sein sollten. Die Abgrenzung zur Besonderen Leistung ist oft Auslegungssache und sollte im Vorfeld klar vertraglich geregelt werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.
💰 Kosten: Die Kosten für das Verputzen von Installationsschlitzen können je nach Material (Dämmörtel, Gipsputz, Kalkzementputz), Arbeitsaufwand und regionalen Preisunterschieden variieren. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten im Angebot ist ratsam, um Transparenz zu gewährleisten.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld mit dem Elektriker und dem Putzer, ob das Verputzen der Installationsschlitze als Nebenleistung im Angebot enthalten ist oder als Besondere Leistung gesondert berechnet wird. Achten Sie auf eine detaillierte Beschreibung der Leistungen im Vertrag, um Missverständnisse zu vermeiden. Prüfen Sie, ob der Einsatz von Dämmörtel tatsächlich erforderlich ist oder ob ein einfacher Gipsputz ausreichend ist, um Kosten zu sparen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Installationsschlitze, DIN, Nebenleistung, Leistung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
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