Aufmaß Spachtelarbeiten: Korrekte Flächenberechnung inkl. Fenster & Türen?
BAU-Forum: Innenwände
Aufmaß Spachtelarbeiten: Korrekte Flächenberechnung inkl. Fenster & Türen?
Der Verputzer wurde beauftragt, die Zementputzwandflächen in den Bädern, die nicht verfliest werden, mit Gipsspachtelmasse 2 x zu spachteln und zu schleifen.
Hierzu habe ich seine Auftragsbestätigung gegengezeichnet und ein m²-Preis vereinbart. Gesamtpreis nach Mengenermittlung.
Wichtig: Die AN-Auftragsbestätigung enthält keinen Verweis auf den ursprünglichen Auftrag für den Innenputz, ist also rechtlich ein eigenständiger Auftrag. Zweitens ist nirgends vermerkt "gem. VOBAbk. bestätigen wir ... ", explizit ist also nichts über die Vertragsbedingungen geschrieben. Gilt hier automatisch VOB?
Der Kern des Streits ist das Aufmaß. Der putze stellt sich auf den Standpunkt, dass auch Flächen wie Türenaussparungen und Fensteraussparungen bis zu einer gewissen Fläche mit einbezogen werden können und damit das Aufmaß deutlich höher ausfällt.
Ich als Bauherr bezahle aber kein Loch was nicht bespachtelt wurde.
Was nun? Falls das eine reine Baurechtsfrage ist kann ich diese in das entsprechende Forum einbringen.
Mal wieder viielen Dank an alle Helfer.
Thomas
-
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Ich verstehe, dass es Unklarheiten bei der Aufmaßerstellung für die Spachtelarbeiten gibt. Bei der Abrechnung von Spachtelarbeiten auf m²-Basis stellt sich oft die Frage, wie Fenster- und Türenaussparungen behandelt werden.
Grundsätzlich gilt: Die VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) regelt die Aufmaßerstellung. Für Innenputz- und Spachtelarbeiten ist in der Regel die tatsächlich bearbeitete Fläche maßgeblich. Das bedeutet, dass größere Aussparungen (z.B. Fenster- und Türenöffnungen) in der Regel nicht mitgerechnet werden.
Wichtig: Prüfen Sie die genauen Formulierungen in Ihrer Auftragsbestätigung und den vereinbarten Vertragsbedingungen. Dort könnte eine abweichende Regelung getroffen worden sein. Im Zweifelsfall sollten Sie den Verputzer um eine detaillierte Aufschlüsselung des Aufmaßes bitten.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Aufmaßdetails mit dem Verputzer und beziehen Sie sich auf die VOB oder die vertraglichen Vereinbarungen. Bei Unstimmigkeiten kann eine unabhängige Bauberatung helfen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Aufmaß
- Das Aufmaß ist die Ermittlung der Maße einer Bauleistung, um die Grundlage für die Abrechnung zu schaffen. Es umfasst die Erfassung von Längen, Breiten, Höhen und Flächen. Ein korrektes Aufmaß ist entscheidend für eine faire und transparente Abrechnung.
Verwandte Begriffe: Abrechnung, Mengenermittlung, VOB. - VOB
- Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein deutsches Regelwerk, das die Bedingungen für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen festlegt. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen).
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsbeschreibung, Baurecht. - Spachtelarbeiten
- Spachtelarbeiten umfassen das Glätten von Oberflächen mit Spachtelmasse, um Unebenheiten auszugleichen und eine ebene Fläche für weitere Bearbeitungen (z.B. Anstrich oder Tapezierung) zu schaffen. Spachtelarbeiten werden häufig im Innenbereich an Wänden und Decken durchgeführt.
Verwandte Begriffe: Putz, Glätten, Oberflächenbehandlung. - Aussparung
- Eine Aussparung ist eine Öffnung oder ein Hohlraum in einem Bauteil, z.B. für Fenster, Türen oder Installationen. Bei der Aufmaßerstellung müssen Aussparungen berücksichtigt werden, da sie die zu bearbeitende Fläche reduzieren können.
Verwandte Begriffe: Öffnung, Durchbruch, Hohlraum. - Mengenermittlung
- Die Mengenermittlung ist die Berechnung der benötigten Mengen an Baustoffen und Arbeitsleistungen für ein Bauprojekt. Sie dient als Grundlage für die Kostenplanung und die Erstellung von Angeboten. Eine genaue Mengenermittlung ist wichtig, um Kostenüberschreitungen zu vermeiden.
Verwandte Begriffe: Kostenplanung, Angebotserstellung, Bedarfsanalyse. - Zementputz
- Zementputz ist ein mineralischer Putz, der aus Zement, Sand und Wasser besteht. Er wird häufig im Außenbereich und in Feuchträumen eingesetzt, da er wasserabweisend und widerstandsfähig ist. Zementputz kann als Untergrund für weitere Beschichtungen dienen.
Verwandte Begriffe: Gipsputz, Kalkputz, Mineralischer Putz. - Gipsspachtelmasse
- Gipsspachtelmasse ist eine Spachtelmasse auf Gipsbasis, die zum Glätten von Innenwänden und -decken verwendet wird. Sie ist leicht zu verarbeiten und ergibt eine glatte, ebene Oberfläche. Gipsspachtelmasse ist nicht wasserfest und daher nicht für Feuchträume geeignet.
Verwandte Begriffe: Spachtelmasse, Gipsputz, Füllspachtel.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wie werden Fenster- und Türenaussparungen beim Aufmaß von Spachtelarbeiten behandelt?
In der Regel werden größere Aussparungen wie Fenster und Türen nicht in die zu berechnende Fläche einbezogen. Die tatsächlich gespachtelte Fläche ist maßgeblich. Es ist jedoch wichtig, die vertraglichen Vereinbarungen und die VOB zu berücksichtigen, da diese abweichende Regelungen enthalten können. - Was ist die VOB und welche Bedeutung hat sie für das Aufmaß?
Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein Regelwerk, das die Ausführung von Bauleistungen in Deutschland standardisiert. Sie enthält Richtlinien für die Aufmaßerstellung und Abrechnung von Bauleistungen. Die VOB ist besonders relevant, wenn sie im Bauvertrag als Grundlage vereinbart wurde. - Was tun, wenn es Unstimmigkeiten beim Aufmaß gibt?
Wenn es Unstimmigkeiten beim Aufmaß gibt, sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Auftragnehmer suchen und die Aufmaßdetails klären. Falls keine Einigung erzielt werden kann, kann eine unabhängige Bauberatung oder ein Sachverständiger hinzugezogen werden, um das Aufmaß zu überprüfen und eine faire Lösung zu finden. - Welche Rolle spielt die Auftragsbestätigung beim Aufmaß?
Die Auftragsbestätigung ist ein wichtiges Dokument, das die vereinbarten Leistungen und Preise festhält. Sie sollte detaillierte Angaben zum Aufmaß enthalten, insbesondere wie Aussparungen behandelt werden. Im Streitfall dient die Auftragsbestätigung als Grundlage für die Klärung der Aufmaßdetails. - Wie kann ich sicherstellen, dass das Aufmaß korrekt ist?
Um sicherzustellen, dass das Aufmaß korrekt ist, sollten Sie die Aufmaßdetails sorgfältig prüfen und mit den tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle vergleichen. Achten Sie darauf, dass alle relevanten Flächen berücksichtigt und Aussparungen korrekt abgezogen werden. Bei Unsicherheiten sollten Sie fachkundige Unterstützung in Anspruch nehmen. - Was bedeutet m²-Preis bei Spachtelarbeiten?
Ein m²-Preis bei Spachtelarbeiten bedeutet, dass die Abrechnung auf Basis der Quadratmeterzahl der bearbeiteten Fläche erfolgt. Der Preis pro Quadratmeter beinhaltet in der Regel die Kosten für Material, Arbeitszeit und Geräteeinsatz. Es ist wichtig, im Vorfeld zu klären, welche Leistungen im m²-Preis enthalten sind und wie das Aufmaß erfolgt. - Sollten kleinere Aussparungen auch abgezogen werden?
Die Behandlung kleinerer Aussparungen (z.B. Steckdosen, kleine Rohrdurchführungen) ist oft Verhandlungssache. In der Regel werden diese nicht abgezogen, da der Aufwand für die separate Erfassung unverhältnismäßig hoch wäre. Es empfiehlt sich, dies im Vorfeld mit dem Auftragnehmer zu klären. - Was ist, wenn die tatsächliche Fläche größer ist als im Angebot angegeben?
Wenn die tatsächliche Fläche größer ist als im Angebot angegeben, sollte der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber mitteilen und eine zusätzliche Vereinbarung treffen. Die Mehrfläche kann dann auf Basis des vereinbarten m²-Preises abgerechnet werden. Es ist wichtig, die Mehrfläche vor Beginn der Arbeiten zu dokumentieren und schriftlich festzuhalten.
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Detaillierte Informationen zu den Aufmaßregeln für Innenputzarbeiten gemäß VOB. - Abrechnung von Aussparungen im Bauwesen
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Wann und wie ein Sachverständiger bei Aufmaßproblemen helfen kann.
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VOB-Abrechnung: Abzug von Aussparungen bei Spachtelarbeiten
Also
dort, wo die VOBAbk. Ihnen gefällt, wenden Sie sie an und in den Fällen, wo Sie von Nachteil für Sie ist, wollen Sie nichts davon wissen?
Es werden abgezogen Öffnungen, Aussparungen und Nischen über 2,5 m² Einzelgröße, in Böden über 0,5 m² Einzelgröße. Bei Abrechnung nach Längenmaß Unterbrechungen über 1 m. Alles darunter wird übermessen.
Quelle: VOB/C DINAbk. 18350
Zur Erklärung: wenn der putze für jede kleine Öffnung ein Profil setzt und dort anputzt, ist das mehr Arbeit, als wenn er eine glatte geschlossene Wand putzt. Vielleicht besänftigt Sie das ein bisschen. -
VOB-Berufung: Fehlende Vereinbarung bei Spachtelarbeiten
@tu: bitte genau lesen
Ist ja nicht so, dass ich das alles so drehen möchte wie ich will. Fakt ist, dass das Wort VOBAbk. in der AB nicht explizit steht und der AN sich nun auf die VOB beruft. Bitte unterstellen Sie mir keine Willkür.
Ich bin außerhalb des Baus selbständig gewerblich im Großhandel tätig. Was glauben Sie was dort passieren würde wenn man einem Kunden nicht vorher sagt, welche Leistung er erhält und was er dafür zu bezahlen hat.
Profile werden bei Spachtelarbeiten auch nicht gesetzt. Also nichts Mehraufwand und damit auch kein Argument.
Leider ist es scheinbar mal wieder so, dass keiner es für nötig befindet, mal VORHER sein Hirn und vor allem seinen Mund zu gebrauchen. Das halte ich mittlerweile am Bau für die traurigste Tatsache. Nur zu leicht entsteht der Eindruck der Unseriösität. Wahrscheinlich bekommt man bei zu viel Offenheit/Ehrlichkeit keinen Auftrag.
Viele Grüße, Thomas -
VOB/C: Aufmaßregeln gelten auch ohne ausdrückliche Vereinbarung
da gibt es ganz klare Regelungen
die Aufmaßregeln nach VOBAbk./C gelten immer, wenn nicht explizit individuelle Aufmaßregeln vereinbart wurden, auch wenn die VOB nicht ausdrücklich vereinbart ist, da sie der üblichen Verkehrssitte entspricht. Die Rechtsprechung ist hier recht eindeutig. -
VOB-Aufmaß: Akzeptanz üblicher Abrechnungsmethoden
oh man
Moin,
mal ehrlich: wenn es das üblicherweise verwendete Aufmaß ist, das nämlich gem. VOBAbk., dann werden Sie wohl kaum umhinkommen, das zu akzeptieren.
Was Tu meint scheint: Auf der einen Seite haben SIE Vorteile durch die VOB. Auf der anderen Seite könnten scheinbare Nachteile Sie dazu bewegen, die VOB abzulehnen.
Die Sache ist die. Wenn der AN gem. VOB kalkuliert hat, dann wird er auch hgem. VOB abrechnen wollen. Ich kenne gerade keine andere Aufmaßmethode, die beim Putzen in Frage kommen würde. Die Aufmaße gem. VOB sind m.M. mehr als üblich und korrekt.
Bei der Abrechnung der Dachflächen passiert Ihnen ja ähnliches. Auch hier werden Flächen übermessen und es gibt Zulagepositionen. Nur - verstehen muss man diese Methode, das ist der springende Punkt.
MfG
Stefan Ibold -
Aufmaß-Transparenz: Erläuterung vor Abrechnung wichtig!
"nur verstehen muss man diese Methode"
Vielen Dank Herr Ibold. Es ist eben ein Unterschied ob ich vorher das erläutert bekomme und akzeptiere oder ob man hinterher damit überfahren wird. Letzteres ist sicher die schlechtere Variante. Und sind wir doch ehrlich: würde das jemand hier im restlichen Leben akzeptieren? Dass in den Tiefen der AGBs (sofern gültig) Preisfallen lauern? Bestimmt nicht. Warum soll es denn am Bau plötzlich anders sein?
Ich appelliere an alle hier, die sich als AN betätigen, dem guten Beispiel zu folgen.
Viele Grüße, Thomas -
VOB-Kenntnisse: Notwendig für Bauherren vor Baubeginn?
@H. Kempf
Auch an Sie vielen Dank. Praktisch bedeutet das wohl, dass ich die VOBAbk. en Detail kennen muss bevor ich ein Haus baue und vor allem weiß was mich das Ding kostet. Das dürfte das vielgerügte Problem an der VOB nicht im BTB, sondern gegenüber Endkunden sein.
Viele Grüße, Thomas -
VOB-Vereinbarung: Indiz durch durchgeführte Putzarbeiten?
Sie erläutern in ihrem ersten Beitrag
den Sachverhalt. Ich entnehme dem dass der AN auch die Putzarbeiten durchgeführt hat. Des weiteren entnehme ich dem zwischen den Zeilen, dass da die VOBAbk. vereinbart ist/war. Ist das soweit korrekt?
Jetzt mal ganz ehrlich. War Ihnen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der AB die VOB und seine Inhalte ein Begriff? -
Pauschalpreis vs. Aufmaß: Architekt und VOB-Abrechnung
1. Korrekt - 2. ehrlich nein!
Für die Putzarbeiten war eine Pauschale vereinbart, die ebenso nach Aufmaß ermittelt wurde. Damals habe ich nicht nachgefragt warum ein höherer Gesamtpreis nach Aufmaß rauskam. Da habe ich dem Architekten vertraut und demzufolge auch nicht in die VOBAbk. reingeschaut. Wofür habe ich den Architekt denn sonst? Jetzt mutmaße ich, dass auch damals unser Architekt diese übermessenen Flächen in der Ausschreibung nicht drin hatte, das AN-Aufmaß diese jedoch erfasste und der Pauschal-Gesamtpreis demzufolge nennenswert höher als das Angebot nach LVAbk. lag. Und ich wollte, dass das ein AN von um die Ecke ist, auch wenn er teurer ist. (o.T. : Alles egal, Bauherr bezahlts, mit dem vorher reden - auch egal)
Viele Grüße, Thomas
PS: Ciau, für heute ist Schluss, ich geh jetzt in den Biergarten. -
Rechnungsprüfung: Architekt klärt Pauschale bei Putzarbeiten
Ohje,
Sie sind ganz schön geladen über diese Sache, Thomas.
Trotz Biergarten ein Rat willkommen?
Sie haben also einen Architekten, der die Rechnungen prüft. Und für die Putzarbeiten war eine Pauschale vereinbart. Was war denn Grundlage für die Pauschale?
Fragen Sie Ihren Architekt, wieso höher als die vereinbarte Pauschale abgerechnet wurde. Ich glaube nicht, dass es an den paar übermessenen m² liegt. Vielleicht Flächen vergessen?
Existiert ein Aufmaß über die Putzarbeiten? Vergleichen sie es mit dem Leistungsverzeichnis.
Und cool down ... -
Architekt & VOB: Hinweis in Angebotsphase ausreichend?
also II
Moin,
wenn dann ein Architekt mit der Ausschreibung und dem PLH 8-9 beauftragt war, der nur den Hinweis auf die VOBAbk. in der Angebotsphase gebracht hat, dann gilt diese wohl als vereinbart. Er (der Architekt) ist ja Fachmann und dem braucht man die VOB nicht zu erläutern oder jedesmal auszuhändigen.
Tu hat Recht: klären Sie die Mehr m² ab. das ist garantiert nicht allein auf die AbzAbk.üge zurückzuführen.
Sie dürfen mich auch hgern telefonisch kontaktieren. Ist an sich nicht meine Art, hier scheint es aber wohl weiterhelfen zu können.
Grüße
Stefan Ibold -
Putzqualität & Aufwand: Abrechnung von Löchern/Leibungen
2 Punkte
1. welche Putzqualität war denn vereinbart? War die Nachbeauftragung wegen schlechter Vorleistung notwendig? Dann dürften Sie die Kosten möglicherweise zurückfordern?2. Die Einbeziehung von Löchern bis zu einer gewissen Größe hat den Zweck, die Abrechnung zu vereinfachen. An Löchern ist ein erhöhter Aufwand zu treiben, damit die Ecken und Leibungen sauber gearbeitet sind. Diese extra Berechnung entfällt, dafür wird die Lochfläche mit berechnet.
-
Bauphase & Stress: Aufmaß-Diskussion nach Biergarten?
Sorry, dass ich mich so spät melde ...
Sorry, dass ich mich so spät melde so lange war ich nicht im Biergarten, Schade! Es gab zusätzlichen Stress am Bau (z.B. Innenfensterbänke = Marmor hin weil beim Abkleben Milchkartonseite auf den Marmor gelegt wurde etc. ☹)
@tu
Entschuldigen Sie wenn der Ton gereizt ist aber in der späten Bauphase ist die Leidensfähigkeit ziemlich auf Null. Nach dem Biergarten geht es einem besser. Der Preisunterschied beim Innen- / Außenputz (Innenputz, Außenputz) entstand vom LVAbk. (Massen vom Architekt) bzw. der ursprünglichen Ausschreibung zur Vereinbarung einer Pauschalen mit dem späteren AN, der natürlich vorher ein Aufmaß vorgenommen hat. Und genau hier ergab sich der Mehrpreis. Werde da nochmal beim Architekt nachhaken. Der Ursprung meiner Frage betraf eine spätere, separate Beauftragung (auch formal) an denselben AN. Da habe ich dann halt das mit den übermessenen m² dann erfahren. Mittlerweile habe ich es akzeptiert.
@Herrn Ibold
Meine E-Mail für Ihre Telefonnummer: [email protected]
@Herrn Ebel
zu 1. Zum Zeitpunkt des Innenputzes für die Bäder hatte ich noch keinen Fliesenleger und ich kannte den Fliesenspiegel nicht. Klar war, dass wir nicht deckenhoch fliesen werden. Hätte ich das gewusst wäre in den Bädern teilweise Gips- teilweise Zementputz aufgetragen worden. Und es hieß immer, dass ein Fliesenleger nicht auf Gipsputz Fliesen klebt. Daher Zementputz. Da wir das aber o.g. Infos an den putze nicht vorgeben konnten wurden alle Wandflächen mit (an der Oberfläche rauhem) Zementputz verputzt. Nun, ein paar Monate später, liegt der Fliesenspiegel fest und es geht um eine nachträgliche Spachtelung mit Gips auf den Flächen, an denen keine Fliesen sein werden.
zu 2. Gabe es ja von den VOBAbk.-Aufmaßregeln mittlerweile verstanden und akzeptiert mit den übermessenen Flächen. Da ich (als "Architektenbesitzer") damit bisher nicht konfrontiert wurde, war ich eben zunächst irritiert. Schließlich reden wir von einem Mehrmaß von 50 % durch die übermessenen Flächen. Und in aller Bescheidenheit: Ich habe drei nicht zu kleine Bäder.
@Alle
Vielen, vielen Dank für alle Antworten und die Super-Unterstützung. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Aufmaß Spachtelarbeiten: Fenster & Türen korrekt berechnen!
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Flächenberechnung bei Spachtelarbeiten, insbesondere im Hinblick auf Fenster- und Türenaussparungen. Die Anwendbarkeit der VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) und deren Einfluss auf das Aufmaß sind zentrale Themen. Es wird erörtert, ob die VOB auch dann gilt, wenn sie nicht explizit im Vertrag erwähnt wird. Die Notwendigkeit transparenter Kommunikation und vorheriger Erläuterung der Aufmaßmethode wird betont.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut VOB-Abrechnung: Abzug von Aussparungen bei Spachtelarbeiten werden Öffnungen und Aussparungen über einer bestimmten Größe abgezogen. Dies sollte bei der Abrechnung von Spachtelarbeiten beachtet werden.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag VOB/C: Aufmaßregeln gelten auch ohne ausdrückliche Vereinbarung stellt klar, dass die Aufmaßregeln nach VOB/C auch ohne explizite Vereinbarung gelten, da sie der üblichen Verkehrssitte entsprechen.
💰 Zusatzinfo: Es wird diskutiert, ob ein Architekt die VOB-Kenntnisse haben muss und ob die VOB dem Endkunden transparent erklärt werden muss, siehe VOB-Kenntnisse: Notwendig für Bauherren vor Baubeginn?.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Grundlage für die Pauschale bei Putzarbeiten mit Ihrem Architekten, wie in Rechnungsprüfung: Architekt klärt Pauschale bei Putzarbeiten vorgeschlagen. Achten Sie auf eine transparente Kommunikation der Aufmaßmethode vor Beginn der Arbeiten, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Die korrekte Abrechnung von Spachtelarbeiten unter Berücksichtigung der VOB und der spezifischen Gegebenheiten (Fenster, Türen) ist entscheidend für eine faire und transparente Abrechnung zwischen Bauherr und Handwerker. Eine frühzeitige Klärung der Aufmaßmethode und eine offene Kommunikation sind essenziell, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. Die Expertise eines Architekten kann hierbei wertvolle Unterstützung bieten, insbesondere bei der Rechnungsprüfung und der Klärung von Unstimmigkeiten bezüglich des Aufmaßes.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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- … und Vorplanung. Hierzu müsste man aber alle Unterlagen und Vorkommnisse (Ortstermine, Aufmaße, Zeichnungen, Schriftverkehr mit dem Bauamt) kennen und prüfen. …
- … das alles Akquise ist. Entweder sind da Unterlagen übergeben worden, oder Aufmaße oder oder oder. …
- … Also, wenn ein Aufmaß keine Planung mehr ist, inkl Bauvoranfrage ... …
- … Es wurde ein Aufmaß genommen, folglich wurde etwas gezeichnet. Dann wurde der Umbau entworfen: …
- … 💡 Kernaussagen: Ein Kostenvoranschlag ist nicht automatisch kostenlos. Wenn Planungsleistungen (z.B. Aufmaß, Bauvoranfrage) erbracht wurden, kann ein Honoraranspruch entstehen. Vorab sollte eine Vereinbarung …
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