wie werden die Kosten für Baustrom/Bauwasser bei der Berechnung des Honoras nach HOAIAbk. behandelt. Ich bin der Meinung, dass diese Kosten bei der Honorarberechnung voll anrechenbar sind, da es sich hier ja um reine Herstellungskosten handelt, die eigentlich der KG 300 zuzuordnen sind. Unser Auftraggeber sieht das anders, er ist der Meinung, es sind Kosten der KG 700 und somit nicht anrechenbar.
Wer kann hier zur Aufklärung beitragen ... danke.