Mögliche Mängel beim Fenstereinbau  -  wer trägt Gutachterkosten?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Mögliche Mängel beim Fenstereinbau  -  wer trägt Gutachterkosten?

Hallo,

wir haben neue Fenster einbauen und WDVSAbk. anbringen lassen. Im Laufe der Arbeiten kamen uns immer mehr Zweifel an der Korrektheit der Ausführung, insbesondere wegen der häufig seltsamen Erklärungen. Wir haben uns nun entschlossen, einen Gutachter zu beauftragen.

Für den Fall, dass der Gutachter alles für in Ordnung befindet, bin ich nach den Aufregungen der letzten Wochen auch gerne bereit, das Honorar für meinen Seelenfrieden zu bezahlen.

Aber wie genau sieht es aus, wenn tatsächlich Mängel festgestellt werden? In einem Punkt, den wir beanstandet haben, hat der Bauleiter uns per Email die dubiose Erklärung des Fensterbauers bestätigt, warum unsere Ansicht, dass hier ein Mangel vorliegt, falsch wäre. Liege ich da richtig, dass hierin schon die Ablehnung einer Mangelbeseitigung zu sehen ist und somit eine Fristsetzung entbehrlich, sodass wir die Gutachterkosten hierzu als Schadensersatz geltend machen können?

Aber was mir insgesamt unklar ist: Wir als Laien haben so nach und nach das Vertrauen zu unseren Handwerkern verloren und glauben denen mittlerweile rein gar nichts mehr. Das heißt, es gibt zwar ein paar Punkte, bei denen wir eine nicht fachgerechte Ausführung vermuten, dies aber auch nicht sicher wissen, da wir eben letztlich "keine Ahnung" haben. Hinzu kommt, dass wir schlicht nicht wissen, worauf eigentlich zu achten wäre. Ein Gutachter ist für uns also eigentlich die einzige Möglichkeit, dass jemand potentielle weitere Mängel, auf die wir eben nie gekommen wären, feststellt.

Angenommen also, der Gutachter findet Mängel, die wir aber im Vorfeld wegen Ahnungslosigkeit nie gerügt haben, müssen dann auch wir die Kosten des Gutachters tragen, oder können wir diese dann auch dem Handwerker anlasten?

Bzw. was gilt, wenn im Gutachten teilweise zurückgewiesene Mängel und teilweise ganz neue geltend gemacht werden ...?

Vielen Dank für eine Antwort!

  • Name:
  • Andreas
  1. private Kosten

    Das was Sie beschreiben ist ein Privatgutachten das vor Gericht nichts Wert ist. Sie brauchen einen Gerichtsgutachter wenn Mängel und Kosten feststehen. Bei Unklarheiten über Mängel und Kosten beantragen Sie ein selbständiges Beweisverfahren. Vorher verlangen Sie vom Bauleiter einen Mängelbericht. Erkundigen Sie sich ob der Handwerker in der Handwerksrolle eingetragen ist, eventuell lohnt ein Schlichtungsverfahren. Dabei decken Sie auch Schwarzarbeit auf. Aber beachten Sie in allen Fällen die Verjährung. Für Ihren Fall gibt es Fachanwälte. Gruß
  2. Man

    Foto von Thorsten Bulka

    Man könnte auch sagen, das es eine Hinzuziehung eines Sachkundigen dritten ist. Einen Sachkundigen weiteren, ziehen sie durch die Hinzuziehung eines Fachanwaltes ja auch dazu! Über die Kostet, redet keiner, weil die klar sind.

    So hat man auch die Möglichkeit, die Überprüfungskosten, als Aufwand, bzw. Schadensersatz, zusätzlich geltend zu machen. Weil durch die Hinzuziehung des SV halt weitere Kosten usw ... Auch kann man so besser eine Streitfrage vorab klären ... sowas kommt bei Gericht immer gut an, und der Aufwand wird meist bei der Urteilsbekanntgabe (meist eher Gerichtliche Einigung) berücksichtigt.

    Weitere Möglichkeit Schiedsgutachten  -  außergrichtlich  -  sie einigen sich mit der Gegenpartei, auf ein Gutachter, und wie der bezahlt wird ... Nähere erfahren sie bei einem Gutachter mit Ausbildung für Schiedsgutachten ...

    • Name:
    • TB
  3. ein Privatgutachten das vor Gericht nichts Wert ist.

    Nun ja, das ist streng formuliert und nicht immer so ganz richtig. Wer klagen will (und keine Zeit/Geduld für ein selbständiges Beweisverfahren nach § 485 ZPO hat), der nimmt schon mal gern einen Privatgutachter, der alles vorher checkt und dem Bauherrn erklären kann, wo tatsächlich Mängel vorliegen und wo nicht. Erstellt der Privatgutachter ein Gutachten, so kann man dies als fundierten Parteienvortrag zur Untermauerung der Klage durchaus bei Gericht einreichen und ein gerichtlich beauftragter SV wird sich darauf wohl beziehen (müssen), wenn die Beweisfragen später entsprechend formuliert sind.

    Also ganz so nutzlos ist ein Privatgutachten nicht. Es hilf, das Prozessrisiko vorab genauer einschätzen zu können.


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