wir haben neue Fenster einbauen und WDVSAbk. anbringen lassen. Im Laufe der Arbeiten kamen uns immer mehr Zweifel an der Korrektheit der Ausführung, insbesondere wegen der häufig seltsamen Erklärungen. Wir haben uns nun entschlossen, einen Gutachter zu beauftragen.
Für den Fall, dass der Gutachter alles für in Ordnung befindet, bin ich nach den Aufregungen der letzten Wochen auch gerne bereit, das Honorar für meinen Seelenfrieden zu bezahlen.
Aber wie genau sieht es aus, wenn tatsächlich Mängel festgestellt werden? In einem Punkt, den wir beanstandet haben, hat der Bauleiter uns per Email die dubiose Erklärung des Fensterbauers bestätigt, warum unsere Ansicht, dass hier ein Mangel vorliegt, falsch wäre. Liege ich da richtig, dass hierin schon die Ablehnung einer Mangelbeseitigung zu sehen ist und somit eine Fristsetzung entbehrlich, sodass wir die Gutachterkosten hierzu als Schadensersatz geltend machen können?
Aber was mir insgesamt unklar ist: Wir als Laien haben so nach und nach das Vertrauen zu unseren Handwerkern verloren und glauben denen mittlerweile rein gar nichts mehr. Das heißt, es gibt zwar ein paar Punkte, bei denen wir eine nicht fachgerechte Ausführung vermuten, dies aber auch nicht sicher wissen, da wir eben letztlich "keine Ahnung" haben. Hinzu kommt, dass wir schlicht nicht wissen, worauf eigentlich zu achten wäre. Ein Gutachter ist für uns also eigentlich die einzige Möglichkeit, dass jemand potentielle weitere Mängel, auf die wir eben nie gekommen wären, feststellt.
Angenommen also, der Gutachter findet Mängel, die wir aber im Vorfeld wegen Ahnungslosigkeit nie gerügt haben, müssen dann auch wir die Kosten des Gutachters tragen, oder können wir diese dann auch dem Handwerker anlasten?
Bzw. was gilt, wenn im Gutachten teilweise zurückgewiesene Mängel und teilweise ganz neue geltend gemacht werden ...?
Vielen Dank für eine Antwort!