wir haben vor 16 Monaten einen Statiker mit der Berechnung für ein Einfamilienhaus beauftragt. Wir mussten ständig auf die Berechnungen warten, der Baubeginn verzögerte sich usw. Dies war und ist ärgerlich, mittlerweile wohnen wir aber in dem Haus und würden die Sache mit der Statik endlich abschließen. Leider warten wir noch immer auf die Schlussrechnung (ein Großteil des Honorars ist bereits bezahlt) samt den statischen Unterlagen. Der Statiker reagiert nicht auf E-Mailanfragen und am Telefon wird er ungehalten und vertröstet uns. Gibt es irgendeine Möglichkeit dem Herrn Druck zu machen, damit er uns endlich die fehlenden Unterlagen zukommen lässt? Er sagt die Berechnungen wurden gemacht und wir sollen uns nicht so anstellen. Von ihm direkt haben wir bislang keinerlei Unterlagen erhalten, lediglich der Architekt hat Pläne für die Fundamente und den Rohbau erhalten.
Statiker liefert keine Statik: Was tun? Honorar zurückfordern & Druck ausüben?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Statiker liefert keine Statik: Was tun? Honorar zurückfordern & Druck ausüben?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Ich verstehe, dass Sie Probleme mit Ihrem Statiker haben, der die vereinbarten Berechnungen für Ihr Einfamilienhaus nicht liefert. Das ist sehr ärgerlich, besonders da Sie bereits in das Haus eingezogen sind.
Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:
- Frist setzen: Setzen Sie dem Statiker schriftlich eine angemessene Frist zur Lieferung der Statik.
- Anwalt einschalten: Wenn die Frist fruchtlos verstreicht, sollten Sie einen Anwalt für Baurecht konsultieren.
- Honorar zurückfordern: Sie haben möglicherweise Anspruch auf Rückforderung eines Teils des Honorars, da die Leistung nicht vollständig erbracht wurde.
- Druck ausüben: Informieren Sie die Architektenkammer über den Sachverhalt. Dies kann zusätzlichen Druck auf den Statiker ausüben.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Kommunikationen mit dem Statiker und suchen Sie rechtlichen Rat, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Statik
- Die Statik ist ein Teilgebiet der Baustatik und befasst sich mit der Standsicherheit von Bauwerken. Sie beinhaltet die Berechnung von Lasten und Spannungen, um sicherzustellen, dass das Gebäude den auftretenden Belastungen standhält.
Verwandte Begriffe: Baustatik, Tragwerksplanung, Standsicherheit - Honorar
- Das Honorar ist die Vergütung für die erbrachte Leistung eines Architekten oder Ingenieurs. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) oder nach individuellen Vereinbarungen.
Verwandte Begriffe: Vergütung, Entgelt, Leistungsentgelt - Baurecht
- Das Baurecht umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, die das Bauen betreffen. Es regelt unter anderem die Baugenehmigung, den Bauvertrag und die Haftung bei Baumängeln.
Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauplanungsrecht, Bauvertragsrecht - Architektenkammer
- Die Architektenkammer ist eine berufsständische Vertretung der Architekten. Sie wacht über die Einhaltung der Berufspflichten und kann bei Verstößen Sanktionen verhängen.
Verwandte Begriffe: Ingenieurkammer, Berufsstand, Standesvertretung - Schadensersatz
- Schadensersatz ist die finanzielle Entschädigung für einen entstandenen Schaden. Im Baurecht kann Schadensersatz beispielsweise bei Baumängeln oder Verzögerungen gefordert werden.
Verwandte Begriffe: Entschädigung, Ausgleich, Kompensation - Insolvenz
- Die Insolvenz ist ein Zustand der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer Person. Im Insolvenzverfahren werden die Vermögenswerte des Schuldners verwertet, um die Gläubiger zu befriedigen.
Verwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Konkurs, Überschuldung - Verjährung
- Die Verjährung ist der Zeitraum, nach dem ein Anspruch nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann. Die Verjährungsfrist im Baurecht beträgt in der Regel drei Jahre.
Verwandte Begriffe: Fristablauf, Anspruchsverlust, Rechtskraft
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Rechte habe ich, wenn der Statiker die Statik nicht liefert?
Sie haben das Recht auf die vereinbarte Leistung. Wenn diese nicht erbracht wird, können Sie eine Frist zur Nacherfüllung setzen, Schadensersatz fordern oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Anwalt für Baurecht kann Sie hierbei unterstützen. - Kann ich das Honorar zurückfordern, wenn der Statiker die Statik nicht liefert?
Ja, unter Umständen können Sie einen Teil des Honorars zurückfordern, da die Leistung nicht vollständig erbracht wurde. Die Höhe der Rückforderung hängt vom Umfang der fehlenden Leistung ab. - Wie kann ich Druck auf den Statiker ausüben, damit er die Statik liefert?
Sie können den Statiker schriftlich zur Lieferung auffordern und ihm eine Frist setzen. Zusätzlich können Sie die Architektenkammer informieren oder rechtliche Schritte einleiten. - Was ist, wenn ich die Statik für das Haus benötige, um Änderungen vorzunehmen?
Ohne die Statik können keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, da die Standsicherheit des Gebäudes nicht gewährleistet ist. Sie sollten dringend auf die Lieferung der Statik drängen oder einen anderen Statiker beauftragen. - Welche Rolle spielt der Architekt in diesem Fall?
Der Architekt kann als Vermittler zwischen Ihnen und dem Statiker fungieren und bei der Klärung der Situation helfen. Er kann auch die Baupläne und Fundamente überprüfen, um sicherzustellen, dass alles korrekt ausgeführt wurde. - Was passiert, wenn der Statiker insolvent ist?
Wenn der Statiker insolvent ist, müssen Sie Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Chancen auf eine vollständige Rückzahlung des Honorars sind in diesem Fall jedoch gering. - Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche gegen den Statiker geltend zu machen?
Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen den Statiker beträgt in der Regel drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Es ist ratsam, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. - Kann ich einen anderen Statiker beauftragen, um die fehlende Statik zu erstellen?
Ja, Sie können einen anderen Statiker beauftragen. Die Kosten dafür können Sie unter Umständen vom ursprünglichen Statiker als Schadensersatz fordern.
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liegt beim Bauamt eine Kopie der Statik. Geben Sie dort eine komplette Kopie in Auftrag und ziehen Sie die Ihnen dadurch entstandenen Kosten von der Schlussrechnung des Statikers ab. Klingt doch fair - oder? -
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Dass wäre eine Möglichkeit, doch leider hat das Bauamt keine statischen Unterlagen. Der Statiker hat vor Baubeginn lediglich die Erklärung zum Standsicherheitsnachweis ausfüllen müssen. Soweit mir bekannt wird in Baden-Württemberg vom Bauamt seitens der Statik auch nicht mehr gefordert. -
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Statik
>und als Laie bin ich mir nicht sicher, wer wann wozu die Berechnungen benötigen könnte.Vielleicht wird säter mal was umgebaut ... und dann werden diese Berechnungen benötigt?
(vermute ich als Laie ...)
Anderer Punkt: Wenn die Lieferung schriftlicher Unterlagen vertraglich vereinbart war, sollte sie auch erfolgen. => ich würde hier auf die Rechtsberatung bei einem Anwalt verweisen. Nur die dürfen sowas im regulierten Deutschland machen. Vermutung: Vielleicht will sich der Statiker die Dokumentations-Arbeit sparen. Vielleicht hat er einfach "keinen Bock drauf".
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Der Statiker wurde direkt von uns beauftragt. Das Haus wurde mit einem Architekten (der leider auch ein Totalausfall war) geplant und gebaut. -
Qualitätsprobleme Statiker: Ing.- & Architektenkammer kontaktieren!
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Ing. - und Architektenkammern interessieren sich im Allgemeinen für die Qualität der Arbeit Ihrer Mitglieder. Einfach mal dort anrufen!Grüße
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Wie ist es möglich,
dass ein Teil des Honorars schon bezahlt wurde wenn keinerlei Berechnungen vorliegen?Der Rechtsweg würde über Fristsetzung laufen. Danach ist er in Verzug und man kann mit letztmaliger Frist eine Klage androhen (nachweisbar) und auf die Herausgabe der Unterlagen klagen.
Hoffentlich besteht ein schriftlicher Vertrag! , der von beiden unterzeichnet ist. Sonst kann es bereits da Beweisprobleme geben.
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Statiker liefert keine Statik: Honorar, Rechte & Druck
💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt das Problem, wenn ein Statiker die vereinbarte Statik nicht liefert. Diskutiert werden Möglichkeiten der Honorarrückforderung, das Ausüben von Druck auf den Statiker und rechtliche Schritte. Ein wichtiger Punkt ist die Klärung, ob die Statik tatsächlich benötigt wird und wer sie gegebenenfalls einfordern könnte. Zudem wird die Kontaktaufnahme mit der Ingenieur- oder Architektenkammer als Option genannt.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Statik Baden-Württemberg: Bauamt benötigt keine Unterlagen wird darauf hingewiesen, dass in Baden-Württemberg Bauämter möglicherweise keine Statik-Unterlagen mehr fordern. Dies kann die Notwendigkeit der Statik beeinflussen.
✅ Zusatzinfo: Eine Möglichkeit, an die Statik zu gelangen, ist im Beitrag Statik-Kopie Bauamt: Kostenabzug vom Statiker-Honorar beschrieben: Eine Kopie beim Bauamt anfordern und die Kosten vom Honorar abziehen.
🔴 Kritisch/Risiko: Ohne schriftlichen Vertrag mit dem Statiker können Beweisprobleme entstehen, wie im Beitrag Statik-Herausgabe einklagen: Fristsetzung & Verzug prüfen! erwähnt wird. Ein klarer Vertrag ist daher essenziell.
👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie dem Statiker eine Frist zur Lieferung der Statik-Unterlagen. Bei Verzug sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, wie im Beitrag Statik für Umbau: Anwaltliche Beratung empfohlen! empfohlen wird. Klären Sie, ob ein schriftlicher Vertrag besteht und ob die Ingenieur- oder Architektenkammer helfen kann.
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