ich brauche unbedingt Eure Hilfe und möchte Euch im Vorfeld schon ein Mal für die Tatkräftigen Aussagen danken!
Ein Architekt wurde von mir beauftragt eine Baugenehmigung einzuholen. Es geht um eine Metall Spindel Außentreppe. Diese hätte an unser RMH angebracht werden sollen, um einen zweiten Eingang im 1. OGAbk. zu schaffen. Nun gut, er hat den Auftrag bekommen und hat den Bauantrag gestellt. Dann bekam ich ein Schreiben vom Baurechtsamt, dass ich meinen Bauantrag zurückziehen soll, da das kostengünstiger wäre, weil der Bauantrag nicht genehmigungsfähig sei. Also tat ich dies und sprach mit der Sekretärin des Architekten. Diese wollte abklären was denn für eine Baulast besteht. Nach Ewigkeiten geschah nichts, also beschloss ich selbst zum Bauamt zu gehen. Dort wurde mir gesagt, dass in dem Bereich in dem ich bauen wollte, absolutes Bauverbot herrscht und überhaupt nicht gebaut werden kann. Das blöde ist, dass ich dem Architekt bereits sein Honorar gezahlt habe und er weder ans Telefon ran geht noch auf E E-Mails antwortet. Es heißt immer er wäre nicht da.
Meine Frage nun, habe ich eine Chance über einen Anwalt einen Teil des Geldes zurückzufordern?
Ich habe bereits mit 3 Anwälten gesprochen, der eine meinte allerdings, dass es auch nach hinten los gehen kann, da ich ihn auf die Baulast hätte hinweisen können ...
Was meint Ihr?
Nochmals vielen Dank für Eure Hilfe Der Fall läuft schon seit einigen Monaten und ich weiß nicht weiter ...